Hallo,
unsere Stadtverwaltung will wegen 2 gelangweilten Anwohnern einen seit bestimmt 250 Jahren bestehenden Feldweg für die Durchfahrt sperren.
Den Anwohnern sind sowohl schwarz fahrende Autos (unbedeutend) als auch die Landwirtschaft ein Dorn im Auge, da es zu Staubentwicklung kommt.
Wie ich mitbekommen habe, soll auch die Durchfahrt für Landwirtschaft, welches mich bedeutend betrifft sperren.
Ein normal verlaufendes objektives Gespräch mit dem Bauamt hat wohl zu keinem für mich erfreulichen Ergebnis geführt.
Der betreffende Mann der Verwaltung war am Freitag nicht da, seine Vorzimmertussi hat wohl gemeint, daß ein Poller erstellt wird, daß die Durchfahrt nicht mehr möglich ist.
Für mich ist die Durchfahrt unerläßlich, da ich an dieser Straße eine nicht unerhebliche Fläche bewirtschafte, aber nicht an einem Fleck.
So müßte ich im Falle einer Sperrung erst ein Feld anfahren, und dann mehrere Kilometer zurück durchs Dorf und von der anderen Seite her kommen.
Mähdrescher wäre ein Unding, wegen 80 Meter umbauen und kilometerweit umfahren.
Ich habe dem Mann der Verwaltung unmißverständlich mitgeteilt, daß es der Stadt ihre Aufgabe ist den Anwohnern zu sagen, wenn sie wissentlich neu direkt anliegend an den unausgebauten Feldweg bauen und es ihnen jetzt ein paar Jahre später nicht mehr gefällt, daß sie dann wegziehen müssen, und nicht die Leute, die hier seit mehreren hundert Jahren arbeiten auszusperren.
Gibts irgendwelche Rechtsprechungen bezüglich Gewohnheitsrecht oder Zumutbarkeit oder was, oder wie soll ich im Fall der Sperrung vorgehen?
Hattet Ihr auch schon so einen Fall?