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Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon manofstihl » Sa Jan 01, 2022 10:00

Guten Morgen und ein gesundes neues Jahr 2022 miteinander!

Ich habe eine Frage bzgl. Steuer beim Traktorverkauf. Mein alter Traktor soll verkauft werden, da wir einen
neuen bestellt haben. ~40.000 € will ich dafür noch, die für den neuen Traktor angezahlt werden sollen.
Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuer ich ausweisen kann/muss und wie viel % anzuwenden sind:

Fakten:
Traktor BJ 2005, Neupreis ~70.000€
Erstbesitzer, wurde nur für land-und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet

Nebenwerwerbslandwirt in Bayern, Ackerbau und Forst (ca. 45ha)

Meiner Meinung nach müsste ich die 10,7% MWSt. ausweisen.

Vielen Dank.
manofstihl
 
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon County654 » Sa Jan 01, 2022 10:10

Guten Morgen,
10,7% ist definitiv nicht mehr passend.
Seit heute 9,5%!
Der Steuersatz für Pauschalierer wurde geändert.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon countryman » Sa Jan 01, 2022 10:43

Richtig du kannst und musst 9,5% ausweisen.
Für dich als Pauschalierer ist das ohne Belang - du darfst den Betrag voll behalten.
Ist der Käufer gewerblich, kann er aber den Vorsteuerbetrag in seiner eigenen Mwst-Buchhaltung geltend machen.

Anders liegt es bei Sachen aus Privatbesitz (zB private PKW): Hier wird beim Verkauf niemals Mwst. ausgewiesen.

Beim Verkauf eines betrieblichen Traktors an Privat lauert die Gewährleistungsfalle. Aber eine 40 k€ Maschine wird ja eher an andere Betriebe gehen.
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countryman
 
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon 240236 » Sa Jan 01, 2022 10:54

Wo steht, daß er Pauschalierer ist?
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Sa Jan 01, 2022 11:05

240236 hat geschrieben:Wo steht, daß er Pauschalierer ist?


Tja, wer lesen kann ist auch hier wieder klar im Vorteil !

Er schreibt: meiner Meinung nach müsste ich 10,7% MwSt ausweisen.

Wenn er optieren würde käme er wahrscheinlich nie auf die 10,7%, oder ?
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon 240236 » Sa Jan 01, 2022 11:43

:klug:
615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Wo steht, daß er Pauschalierer ist?


Tja, wer lesen kann ist auch hier wieder klar im Vorteil !

Er schreibt: meiner Meinung nach müsste ich 10,7% MwSt ausweisen.

Wenn er optieren würde käme er wahrscheinlich nie auf die 10,7%, oder ?
:klug: Er schreibt, aber oben: es stellt sich die Frage, wieviel Steuer er ausweisen muß.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon Obelix » Sa Jan 01, 2022 12:04

Ich stifte mal noch ein bisher mehr Verwirrung:

M.E. ist es bei einem pauschalierenden Nebenerwerbsbetrieb auch entscheidend, ob der Traktor
zum Betriebsvermögen zu zählen ist (vom Betriebskonto bezahlt, Unterhalt über Betriebskonto),
oder sich im Privatvermögen befindet (vom privaten Konto bezahlt und unterhalten).

Ist das ein rein privater Traktor, dann kann er m.E. (Achtung: Laienwissen) evtl. gar keine MwSt.
ausweisen.

Meiner Ansicht nach kann die Frage hier im Forum nicht beantwortet werden, sondern nur von
einem Steuerberater, der detaillierten Verhältnisse auf dem Hof kennt.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon manofstihl » Sa Jan 01, 2022 13:03

Vielen Dank für die Antworten - ich habe jetzt mal dem Steuerberater geschrieben, er kann mir (am Montag) eine verlässliche Antwort geben. Die Meinungen in den Foren gehen da ja weit auseinander. Von 5,5 bis 19% bzw. gar keine Steuer habe ich schon alles gelesen.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon Pegasus_o » Sa Jan 01, 2022 13:12

Sofern der der Verkäufer pauschalierender Landwirt ist, beträgt der Umsatzsteuersatz 9,5 %. Ist der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt, kann er diese Steuer vom FA zurückverlangen, wenn er eine formal gültige Rechnung hat (Steuernummer des Verkäufers etc...).

"Privat" im Sinne der UST kann ein Traktor nur sein. wenn eine private Person der Eigentümer dieses Traktors war oder der Landwirt weder den Kauf noch die Betriebskosten je steuerlich geltend gemacht hat( das FA also gar nicht wußte, das es den Traktor gibt). Von welchem Konto was bezahlt wurde, ist hier wurscht, der Landwirt könnte das Geld auch auf der Straße gefunden haben.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon countryman » Sa Jan 01, 2022 13:43

So ist es.
Wer als kleiner Landwirt nicht pauschaliert (also zur Regelbesteuerung optiert hat), stellt gar nicht solche Fragen weil es zum Tagesgeschäft gehört eine Mwst.-Buchhaltung zu machen.
Also lasst mal die Kirche im Dorf und macht es nicht zu kompliziert.
Einzig unterstreichen könnte man noch dass tatsächlich vor fast 14 Stunden der Steuersatz geändert wurde auf nun 9,5 % zu vereinnahmende Mwst.
Damit reduziert sich der Umsatz aller Pauschalierer automatisch um 1,2%, es sei denn es wurden mit den Käufern Bruttopreise vereinbart.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 01, 2022 14:27

Es sind zwar nur 1.08% um den sich der Umsatz im gewerblichen Geschäft verringert, aber der steuerliche Vorteil allein bei den Einnahmen wird schon um diese 1,2 % Verringert. :wink:
Zum Beitrag von @ Obelix;
Da ein Schlepper, der '05 ~70 000€ brutto gekostet hat, mindestens überwiegend betrieblich genutzt wurde, zählt er spätestens bei einer Betriebsprüfung zum Betriebsvermögen, so lange er im Eigentum des landw. Betriebsinhabers bzw. der gemeinsam mit ihm veranlagten Gattin steht.
Wer das wiederlegen will, muss das Gegenteil vor einem Finanzgericht beweisen können und hätte den Anschaffungspreis schon damals als Entnahmegewinn zum persönlichen Steuersatz versteuern müssen.

Aber jetzt noch mal einen anderer Hinweis;
Bei Einkommensbesteuerung nach Durchschnittssätzen ( wenn der Betrieb so klein ist und keine EÜR macht) will mittlerweile bei solchen Aufdeckungen von stillen Reserven das FA. auch einen Teil ab haben.
Wen das betrifft, der sollte sich in das Thema hinein bilden und im Zweifel vor dem Verkauf mit einem versierten St.Berater darüber reden! :klug:
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Sa Jan 01, 2022 15:50

countryman hat geschrieben:So ist es.
Wer als kleiner Landwirt nicht pauschaliert (also zur Regelbesteuerung optiert hat), stellt gar nicht solche Fragen weil es zum Tagesgeschäft gehört eine Mwst.-Buchhaltung zu machen.
Also lasst mal die Kirche im Dorf und macht es nicht zu kompliziert.
Einzig unterstreichen könnte man noch dass tatsächlich vor fast 14 Stunden der Steuersatz geändert wurde auf nun 9,5 % zu vereinnahmende Mwst.
Damit reduziert sich der Umsatz aller Pauschalierer automatisch um 1,2%, es sei denn es wurden mit den Käufern Bruttopreise vereinbart.


@240236, so wie countryman im ersten Absatz schreibt, sehe ich das auch !
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon Cowboy74 » Sa Jan 01, 2022 16:17

Gehen wir bei dem Betrieb mit der Größe mal davon aus, das der alte Trecker schon für den Betrieb angeschafft wurde. Dann steht dieser Trecker jetzt mit einen Euro in den Büchern. Wird er für 40.000 Euro incl Steuer verkauft, so entsteht sofort ein Gewinn von 39.999 Euro. Der neue Schlepper wird aber wohl auf 8 bis 10 Jahren abgeschrieben. Es wird auf jeden Fall, durch den Verkauf des Altschleppers eine Steuerlast entstehen Dem sollte man sich bewusst sein, dann tut es auch nur noch halb so weh.
Deutz statt Fendt - das ist der Trend. ;-)
Pressen kauft man am besten aus Irland.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon countryman » Sa Jan 01, 2022 16:46

Allerdings ist die Mwst.-Aufwendung für die Neumaschine sofort steuerlich abzugsfähig und unterliegt nicht der Abschreibung. Wird ein 100 k€ (netto) Schlepper neu angeschafft, stehen den 40 k Erlös also schon mal 19 k Kosten gegenüber. So schlimm ist es also mit dem Veräußerungserlös meist nicht.

langholzbauer hat geschrieben:Es sind zwar nur 1.08% um den sich der Umsatz im gewerblichen Geschäft verringert, aber der steuerliche Vorteil allein bei den Einnahmen wird schon um diese 1,2 % Verringert. :wink:

Die feinheiten der Prozentrechnung! :lol:
Danke für die Korrektur, stimmt!
Zuletzt geändert von countryman am Sa Jan 01, 2022 16:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Steuer ausweisen beim Traktorverkauf

Beitragvon Cowrider » Sa Jan 01, 2022 16:49

Aber er kann ja als Pauschalierer die Umsatzsteuer vom neuen Gegenrechnen wenn der 100000 kostet dann sind das knappe 16000€ (Bei 19%) die schon weg sind dann noch eine Sonderabschreibung auf den neuen und die AFA dann kommt nimmer viel raus was zu versteuern ist….
Aber ja da muss man tatsächlich schon stark aufpassen das man da nicht in ein Steuerliches Fettnäpfchen tritt und man sich ärgert. Schlimm wird’s ja erst wenn du nix neues mehr kaufst dann kannst von den 39999 gleich mal. Zwischen 30 und 42% weg rechnen….
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