Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: So Nov 02, 2025 22:59

steuer bei holzverkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
8 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

steuer bei holzverkauf

Beitragvon kramer-oldi » Mo Aug 21, 2006 19:18

wenn ich in meinem Wald Holz schlage und über den Förster verkaufe was muß ich da dem Finanzamt melden - kennt jemand die Freibeträge?
auch ich werde älter
kramer-oldi
 
Beiträge: 1
Registriert: Di Aug 15, 2006 11:03
Wohnort: Tuttlingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Schneider01 » Mi Aug 23, 2006 10:21

Soweit mir das bekannt ist giebt es 2 Steuersysteme um dein Forsteinkommen zu versteuern...

Für den privaten "klein Waldbesitzer" ist meiner meinung nach am günstigsten:

System: Freibetrag 65% - du kannst jedoch keine unkosten absetzen...
Schneider01
 
Beiträge: 31
Registriert: Fr Aug 18, 2006 11:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon Haamitverbundner » So Sep 27, 2009 19:07

7 Prozent.

MfG
Erlahmt des Bauern fleiß`ge Hand,
gerät in Not das ganze Land.
Benutzeravatar
Haamitverbundner
 
Beiträge: 344
Registriert: Mi Jan 24, 2007 20:27
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon Andy_S » So Sep 27, 2009 20:03

7% ist korrekt, laut meinem Steuerberater.
Benutzeravatar
Andy_S
 
Beiträge: 1278
Registriert: Do Jul 28, 2005 20:50
Wohnort: Limbach / Baden
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon Robiwahn » Mo Sep 28, 2009 12:56

kramer-oldi hat geschrieben:wenn ich in meinem Wald Holz schlage und über den Förster verkaufe was muß ich da dem Finanzamt melden - kennt jemand die Freibeträge?


Um Mwst. draufzuschlagen, muss du beim Finanzamt entsprechend mit einem Forstbetrieb gemeldet sein und vorsteuerabzugsberechtigt. Ist aber nicht jeder Waldbesitzer.
So wie die Frage hier gestellt wurde, sieht es eher so aus, als ob ein Privatmann ohne steuerlich angemeldeten Forstbetrieb ein paar Euro aus seltener Holznutzung angeben will. Da muss er "nur" die Einnahmen aus diesem Holzverkauf auf der Einkommens-Steuererklärung bei Einnahmen Lawi/Fowi angeben und fertig ist. Freibeträge oder nicht dann halt entsprechend deiner sonstigen finanziellen Situation.


Nix Mwst.

Grüße, Robert
Robiwahn
 
Beiträge: 3526
Registriert: Fr Sep 07, 2007 18:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon forstbetriebwf » Mo Sep 28, 2009 15:29

@ Robiwahn stimmt genau nur eines es muß kein Forstbetrieb sein.Ich muß nur ein Gewerbe angemeldet haben zb auch An und Verkauf oder nur Holzhandel.Wobei es auch noch eine Rolle spielt wie das Gewerbe angemeldet wird,als sogenannter Kleinunternehmer fällt die Mwst.weg kann sie dann aber auch nicht geltend machen.
forstbetriebwf
 
Beiträge: 818
Registriert: Do Jan 31, 2008 19:04
Wohnort: Saarland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon kleinlandwirt » Mo Sep 28, 2009 20:22

@krameroldie
dann mal der Reihe nach:

1. damit überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung geschrieben werden kann, braucht der Verkäufer eine Steuernummer .
2. eigener Wald mit mehr als ca. 3300 qm und/oder eigener Flurnummer ist immer Betriebsvermögen (d.h. der Besitzer ist Forstwirt).
Wird dagegen nur mit Holz gehandelt, bin ich kein Forstwirt mit Einkünften aus LuF, sondern Gewerbetreibender
3. Auf der Rechnung darf der Forstwirt Umsatzsteuer mit 5,5 % ausgewiesen werden (§ 24 UStG); .
4. Diese Umsatzsteuer muss der Forstwirt nicht an das Finanzamt abführen.
5. Gewinn für eventuelle Steuererklärung kann nach § 51 EStDV pauschal ermittelt werden; bei Selbsteinschlag können von den Einnahmen
65 % pauschal für Betriebsausgaben abgezogen werden; bei Einschlag durch den Käufer nur 40 %.
6. Ob dann noch eine Einkommensteuer rauskommt, hängt von den sonstigen persönlichen Verhältnissen ab.
kleinlandwirt
 
Beiträge: 159
Registriert: Do Apr 24, 2008 19:46
Wohnort: Niederbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: steuer bei holzverkauf

Beitragvon Th007mas » So Mär 21, 2010 21:57

Hallo

ich habe einige Fragen wie man steuerlich folgenden Fall richtig angeht.

Mein Bruder hat einen Landwirtschaftlichen Betrieb geerbt. Der landwirtschaftlichen Flächen sind bis auf die Waldstücke verpacktet. Traktor, Anhänger und Brennholzmaschinen sind vorhanden bzw. selbst aufgebaut worden. Bisher haben wir Holz aus den eigenen Waldstücken verkauft.

Mein Bruder arbeitet als Angestellter und möchte jetzt nicht nur das eigene Holz verkaufen, sondern auch Holz zukaufen und dieses zu Brennholz verarbeitet verkaufen. Gleichzeitig möchte er mit seinem Sägespaltautomaten auch Dienstleistungen anbieten.

Bisher habe ich für den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, die Pachteinnahmen und Brennholzverkäufe als Einnahmen mit den Ausgaben wie Versicherungen, Abschreibungen und weiteren Kosten verrechnet und dies in der Steuererkläung meines Bruders mit angebenen.

Jetzt habe ich hier erfahren, dass man mit dem Einkauf von Holz, dass man dann weiterverkauft in die gewerbliche Schiene fällt.

ich habe hier schon einiges durchsucht. Folgende Begriffe sind mir aufgefallen: Kleingewerbe, Umsatz bis 17.500 EUR, Mit Umsatzsteuer, ohne Umsatzsteuer, Umsatzsteueraufstellung alle 3 Monate. schwarzes Kennzeichen, KFZ Steuer für den Traktor, T Führerschein eventuell nicht ausreichen.

Vielleicht kann mir einer der Profis hier mal meinen Fall etwas erklären.

Soweit ich es verstanden habe, müsste man

A) den Traktor mit ner scharzen Nummer verstehen
A.1) Wie errechne ich die Steuer für den Traktor
A.2) Problem man darf den 40km/h Schlepper nicht mer mit den T Fürherschein fahren.
A.3) Anhänger auch mit schwarzen Nummer versehen.

B) Kleingewerbe anmelden
B1) Solange alle Einnahmen ( = Umsatz) des Kleingewerbes unter 17.500 EUR sind, brauche ich mit der Umsatzsteuer nichts zu beachten.
B2) Ist das Kleingewerbe nur der Holzverkauf oder auch der Betrieb mit den Pachteinnahmen, oder fällt da auch der Lohn aus dem Beschäftigungsverhältnis mit rein?
B3)Ich gehe davon aus, ich melde das Gewerbe an, wenn die Verkaufseinnahmen und Dienstleistungseinnahmen unter 17.500 EUR sind, verrechne ich die einfach mit den Abschreibungen, Ausgaben für Ketten, Öl... und gebe das als Einkommen wie bisher einfach in der Steuererklärung an, nur statt unter landwirtschaft eben unter Kleingewerbe. Die 17.500 EUR Grenze würden wir dann ganz sicher auch einhalten.

Sehe ich das richtig, oder habe ich etwas übersehen?

Vielen Dank. Ich denke, dass sicher viele einen änlichen Fall haben.
Th007mas
 
Beiträge: 100
Registriert: So Okt 25, 2009 0:40
Nach oben


Antwort erstellen
8 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: 4wheeler, Bing [Bot], Gerár, Google [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki