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Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » Di Dez 03, 2019 8:54

Qtreiber hat geschrieben:
laurettisch hat geschrieben:
Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.


Wie kann ein Betrieb, der im AUFBAU ist, nicht optieren ? :shock: Ich fass' es nicht (Zitat LUV) . :wink:


Ja, das Fragen wir uns allerdings auch seit ein paar Monaten... :oops:
Wird aber ab 2020 auf jeden fall gemacht, da dann die Anschaffung eines weiteren Schleppers ansteht.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 03, 2019 9:08

laurettisch hat geschrieben:Wird aber ab 2020 auf jeden fall gemacht,


Wenn ich das noch richtig in meiner Erinnerung habe, kannst du das doch 2020 noch rückwirkend für 2019 beantragen. Dabei muss dir klar sein, dass die Steuerprüfer im Rahmen der Veranlagung deine Belege sehen wollen. Aber das ist auch dann der Fall wenn du das erst für 2020 und die Folgejahr beantragst.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Isarland » Di Dez 03, 2019 9:55

laurettisch hat geschrieben:
Qtreiber hat geschrieben:
laurettisch hat geschrieben:
Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.


Wie kann ein Betrieb, der im AUFBAU ist, nicht optieren ? :shock: Ich fass' es nicht (Zitat LUV) . :wink:


Ja, das Fragen wir uns allerdings auch seit ein paar Monaten... :oops:
Wird aber ab 2020 auf jeden fall gemacht, da dann die Anschaffung eines weiteren Schleppers ansteht.


Das ist doch nur eine Option für Schuldenmacher.....zehn Jahre lang die kassierte MWST dem Staat geben, nur dass man das Almosen rausbekommt. Selbst beim Stallbau hat mir mein Steuerberater eine Berechnung hingelegt, dass es sich zumindest für mich nicht auszahlt.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 03, 2019 12:30

laurettisch hat geschrieben:
Tinyburli hat geschrieben:Ja, das Finanzamt braucht die elektronische EÜR. Das geht mit Elster. Du trägst die Daten Deiner Rechnung nur in das elektronische Formular ein und schickst es elektronisch im Internet ab.
Sind doch nur die Ergebnisse Deiner Rechnung zu Fuß, die Du eintragen mußt, nicht jeden einzelnen Sack Hühnerfutter im Detail.



Weißt du gerade aus dem kopf heraus, ob das dann in die Zeile mit den Waren/Rohstoffen etc kommt?
Vielen Danf für die Hilfe :D


Ja, das ist die Zeile für die Ausgaben, die Du hattest.

https://www.smartsteuer.de/online/ausfu ... uellhilfe/
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Qtreiber » Di Dez 03, 2019 20:31

Isarland hat geschrieben:Das ist doch nur eine Option für Schuldenmacher.....zehn Jahre lang die kassierte MWST dem Staat geben, nur dass man das Almosen rausbekommt. Selbst beim Stallbau hat mir mein Steuerberater eine Berechnung hingelegt, dass es sich zumindest für mich nicht auszahlt.

Wieso 10 Jahre ?
Forst- und landwirtschaftliche Betriebe, die sich fürs Optieren entschieden, sind für mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden (und müssen sie aktiv widerrufen, falls sie wieder zum Pauschalieren wechseln möchten).

https://www.zinsen-berechnen.de/mehrwer ... schaft.php
Qtreiber
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Isarland » Di Dez 03, 2019 20:51

Qtreiber hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:Das ist doch nur eine Option für Schuldenmacher.....zehn Jahre lang die kassierte MWST dem Staat geben, nur dass man das Almosen rausbekommt. Selbst beim Stallbau hat mir mein Steuerberater eine Berechnung hingelegt, dass es sich zumindest für mich nicht auszahlt.

Wieso 10 Jahre ?
Forst- und landwirtschaftliche Betriebe, die sich fürs Optieren entschieden, sind für mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden (und müssen sie aktiv widerrufen, falls sie wieder zum Pauschalieren wechseln möchten).

https://www.zinsen-berechnen.de/mehrwer ... schaft.php

Vor vielen Jahren hab ich mich damit oberflächlich befasst, und bekam vom FA Beamten die Auskunft....10 Jahre.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon eifelrudi » Di Dez 03, 2019 21:55

Bei der Rückkehr zum Pauschalierer wird bei Maschinen 5 Jahre und bei Gebäuden 10 Jahre zurückgeschaut und die MwSt muss anteilig an den Staat zurück erstattet werden. Hat schon manchen böse überrascht. Und als Pauschalierer gibt es bei Gemeinde - und Privataufträgen auch noch Fallstricke beim Verkauf der eingesetzten Maschinen.
Deshalb bin ich schon länger Optierer und bis jetzt hat es sich für mich gerechnet.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Rhöner80 » Mi Dez 04, 2019 9:53

Hallo,

Wie oben schon geschrieben wurde:

Bewegliche Wirtschaftsgüter: 5 Jahre
Unbewegliche Wirtschaftsgüter: 10 Jahre

Gruß
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Qtreiber » Mi Dez 04, 2019 10:00

eifelrudi hat geschrieben:Bei der Rückkehr zum Pauschalierer wird bei Maschinen 5 Jahre und bei Gebäuden 10 Jahre zurückgeschaut und die MwSt muss anteilig an den Staat zurück erstattet werden.

Das ist ja auch im gewerblichen Bereich so, wenn man das Gewerbe abmeldet.
eifelrudi hat geschrieben:Deshalb bin ich schon länger Optierer und bis jetzt hat es sich für mich gerechnet.

Es sollte ja auch berücksichtigt werden, dass Landwirte für ihre verkauften Produkte großteils nur den ermäßigten MWSt.-Satz abführen müssen, die Vorsteuer in Rechnungen von Lieferanten, die man aich zurückholen kann, aber sicherlich oft (meistens ?) 19% beträgt.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Isarland » Mi Dez 04, 2019 14:34

Qtreiber hat geschrieben:
eifelrudi hat geschrieben:Bei der Rückkehr zum Pauschalierer wird bei Maschinen 5 Jahre und bei Gebäuden 10 Jahre zurückgeschaut und die MwSt muss anteilig an den Staat zurück erstattet werden.

Das ist ja auch im gewerblichen Bereich so, wenn man das Gewerbe abmeldet.
eifelrudi hat geschrieben:Deshalb bin ich schon länger Optierer und bis jetzt hat es sich für mich gerechnet.

Es sollte ja auch berücksichtigt werden, dass Landwirte für ihre verkauften Produkte großteils nur den ermäßigten MWSt.-Satz abführen müssen, die Vorsteuer in Rechnungen von Lieferanten, die man aich zurückholen kann, aber sicherlich oft (meistens ?) 19% beträgt.

Wenn die bezahlte MWSt. laufend höher ist, wie die kassierte MWSt., dann läuft was falsch im Betrieb.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon eifelrudi » Mi Dez 04, 2019 15:04

Hängt halt bei mir mit Investitionen und mit den Aufträgen für die Gemeinde etc. zusammen. Vor allem hat es bei den Gebäudeinvestitionen zur höheren Zinszeit und Betriebsumstellung die Liquidität gut unterstützt. Mein Steuerberater hat allerdings auch gesagt, wenn die Nachrechnungszeiten vorbei sind, dann müssen wir jedes Jahr das genau durchrechnen.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Rhöner80 » Mi Dez 04, 2019 15:20

Wenn die bezahlte MWSt. laufend höher ist, wie die kassierte MWSt., dann läuft was falsch im Betrieb.


So ein pauschale Aussage ist absoluter Quatsch.

Nur mal ein dummes Beispiel :

Einnahmen:

Erlöse Vieh/Getreide usw.: 7 %
Eigenverbrauch: 19%
Prämie: 0%

Ausgaben:

WE Vieh/Futtermittel/Saatgut: 7% oder 10,7%
Diesel: 19%
Strom: 19%
Dünger: 19%
Lohnunternehmer: 19%
Rep: 19%
Spritzmittel: 19%
Telefon: 19%
Steuerberater: 19%
Werkzeuge/Berufskleidung: 19%

Das muss jeder Betrieb selber wissen / sich errechnen.

Gruß
Rhöner80
 
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