Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 20:23
agrarflächendesigner hat geschrieben:Bei mir macht das ganze der Steuerberater, er tingelt die Rechnungen und Belege (die ich alle schön herrichte) ein, nimmt noch die Abschreibungen dazu und lässt das rechnen.
Bei mir macht das auch der Steuerberater. Kann ich die empfehlen, denn was der Steuerberater kostet, das holt er meist mehr raus.laurettisch hat geschrieben:Hallo,
bisher habe ich immer einfach die Einnahmen und Ausgaben Brutto aufgelistet und gegenüber gestellt und das Ergebnis in der Anlage L an das Finanzamt übermittelt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass meine Bearbeiterin gerne eine Gewinnermittlung in elektronischer Form hätte. Ich hab Sie dann angerufen,
weil ich nicht wusste, was Sie genau von mir möchte, Sie möchte eine Einnahmenüberschussrechnung.
Nun gut, nun stehe ich mit drei Fragezeichen über dem Kopf vor diesem Formular.
Die Betriebseinnahme konnte ich als ganzes in die Zeile 13 eintragen, aber wie mache ich das mit den Betriebsausgaben?
Muss ich da jetzt tatsächlich aus jeder Dieselrechnung und jedem Sack Hühnerfutter die Mehrwertsteuer rausrechnen, oder darf ich das als Nebenerwerbslandwirt
Brutto angeben?
Dann, kann ich die gesamten Ausgaben in eine bestimmte Zeile eintragen oder muss ich das nach einem bestimmten Prinzip aufspalten?
Diesel-Futter-Reparatur-Stallbau-Tierarzt...
Ich hoffe es gibt jemanden hier, der mir Licht ins Dunkle bringen kann. Ich habs jetzt 5 Jahre ohne Steuerberater geschafft und wäre sehr dankbar, das würde auch weiterhin so klappen...
Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Liebe Grüße aus dem Saarland
laurettisch hat geschrieben:
Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.
Falke hat geschrieben:Als Pauschalierer musste ich in Ö. überhaupt keine Detailangaben zu Einnahmen und Ausgaben machen. Das ist ja das Wesen der (Voll-)Pauschalierung. Ist das in D. anders?
A.
Tinyburli hat geschrieben:Ja, das Finanzamt braucht die elektronische EÜR. Das geht mit Elster. Du trägst die Daten Deiner Rechnung nur in das elektronische Formular ein und schickst es elektronisch im Internet ab.
Sind doch nur die Ergebnisse Deiner Rechnung zu Fuß, die Du eintragen mußt, nicht jeden einzelnen Sack Hühnerfutter im Detail.
marius hat geschrieben:Ich bin ja mehr oder weniger in vielen Gebieten Experte. Auch in Steuersachen aufgrund diverser Kurse gut bewandert.
Trotzdem macht meine gesamte Steuererklärung der Steuerberater. Allein schon weil ich zu faul bin ständig die Neuerungen nachzulesen.
Macht man alles selber und übersieht gewisse Änderungen gilt der Grundsatz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
Bei 13a hats doch deswegen vor Jahren einige zerbröselt weil die gewisse Neuerungen nicht angewandt haben.
Einer hat als Beispiel seinen gebrauchten abgeschrieben Schlepper für 30 000 Euro verkauft und bei der 13a Steuer aus Unwisseneheit nicht angegeben.
Der bekam laut meinem Steuerberater mächtig Probleme mit dem Finanzamt- Steuerhinterziehung.
Mit Pech darf der auch noch 10 Jahre Buchführung nachliefern.
egnaz hat geschrieben:Ich mache die EÜR selbst und nutze dafür das Programm Jes. Es ist zwar nicht direkt für die Landwirtschaft, kann aber angepasst werden. Ein wenig einlesen in die Steuergesetze sollte man sich schon. Bei der Steuererklärung mit Elster ist die aktuelle Steuergesetzgebung auch hinterlegt und erklärt.
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