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Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » So Dez 01, 2019 16:02

Hallo,

bisher habe ich immer einfach die Einnahmen und Ausgaben Brutto aufgelistet und gegenüber gestellt und das Ergebnis in der Anlage L an das Finanzamt übermittelt.

Nun bekam ich ein Schreiben, dass meine Bearbeiterin gerne eine Gewinnermittlung in elektronischer Form hätte. Ich hab Sie dann angerufen,
weil ich nicht wusste, was Sie genau von mir möchte, Sie möchte eine Einnahmenüberschussrechnung.

Nun gut, nun stehe ich mit drei Fragezeichen über dem Kopf vor diesem Formular.

Die Betriebseinnahme konnte ich als ganzes in die Zeile 13 eintragen, aber wie mache ich das mit den Betriebsausgaben?

Muss ich da jetzt tatsächlich aus jeder Dieselrechnung und jedem Sack Hühnerfutter die Mehrwertsteuer rausrechnen, oder darf ich das als Nebenerwerbslandwirt
Brutto angeben?

Dann, kann ich die gesamten Ausgaben in eine bestimmte Zeile eintragen oder muss ich das nach einem bestimmten Prinzip aufspalten?
Diesel-Futter-Reparatur-Stallbau-Tierarzt...

Ich hoffe es gibt jemanden hier, der mir Licht ins Dunkle bringen kann. Ich habs jetzt 5 Jahre ohne Steuerberater geschafft und wäre sehr dankbar, das würde auch weiterhin so klappen...

Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Liebe Grüße aus dem Saarland
laurettisch
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon agrarflächendesigner » So Dez 01, 2019 16:19

Servus,

bei EÜR bist du doch normalerweise weiterhin Pauschalierer.
Bei mir macht das ganze der Steuerberater, er tingelt die Rechnungen und Belege (die ich alle schön herrichte) ein, nimmt noch die Abschreibungen dazu und lässt das rechnen. Belege wollten die bei mir bislang nur bei ungewöhnlichen Posten haben.
agrarflächendesigner
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon GeDe » So Dez 01, 2019 16:37

agrarflächendesigner hat geschrieben:Bei mir macht das ganze der Steuerberater, er tingelt die Rechnungen und Belege (die ich alle schön herrichte) ein, nimmt noch die Abschreibungen dazu und lässt das rechnen.

Mach ich auch so.Wenn der fertig ist,bekomme ich immer eine schöne Aufstellung aller Ausgaben,Einnahmen und am Schluß steht der reine Gewinn des Bestriebs.
Schöner kann ich es nicht bekommen geschweige selber erstellen.
GeDe
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon 240236 » So Dez 01, 2019 18:05

laurettisch hat geschrieben:Hallo,

bisher habe ich immer einfach die Einnahmen und Ausgaben Brutto aufgelistet und gegenüber gestellt und das Ergebnis in der Anlage L an das Finanzamt übermittelt.

Nun bekam ich ein Schreiben, dass meine Bearbeiterin gerne eine Gewinnermittlung in elektronischer Form hätte. Ich hab Sie dann angerufen,
weil ich nicht wusste, was Sie genau von mir möchte, Sie möchte eine Einnahmenüberschussrechnung.

Nun gut, nun stehe ich mit drei Fragezeichen über dem Kopf vor diesem Formular.

Die Betriebseinnahme konnte ich als ganzes in die Zeile 13 eintragen, aber wie mache ich das mit den Betriebsausgaben?

Muss ich da jetzt tatsächlich aus jeder Dieselrechnung und jedem Sack Hühnerfutter die Mehrwertsteuer rausrechnen, oder darf ich das als Nebenerwerbslandwirt
Brutto angeben?

Dann, kann ich die gesamten Ausgaben in eine bestimmte Zeile eintragen oder muss ich das nach einem bestimmten Prinzip aufspalten?
Diesel-Futter-Reparatur-Stallbau-Tierarzt...

Ich hoffe es gibt jemanden hier, der mir Licht ins Dunkle bringen kann. Ich habs jetzt 5 Jahre ohne Steuerberater geschafft und wäre sehr dankbar, das würde auch weiterhin so klappen...

Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Liebe Grüße aus dem Saarland
Bei mir macht das auch der Steuerberater. Kann ich die empfehlen, denn was der Steuerberater kostet, das holt er meist mehr raus.

Als Pauschalierer musst du normal die Bruttosumme eingeben, denn du bekommst ja von der MwSt nicht raus.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Falke » So Dez 01, 2019 19:00

Als Pauschalierer musste ich in Ö. überhaupt keine Detailangaben zu Einnahmen und Ausgaben machen. Das ist ja das Wesen der (Voll-)Pauschalierung. Ist das in D. anders?

A.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » So Dez 01, 2019 19:15

Leider kann der Steuerberater maximal 20 Euro mehr rausholen als ich, kostet mich aber mehrere huntert Euro die ich nicht habe, da
wir noch im Aufbau sind und jeden Euro den wir abzwacken können in unseren Betrieb buttern und beide nur Teilzeit angestellt sind (2 kleine Kinder).

Wir reden hier also über "Peanuts", aber das ist dem Finanzamt wohl egal. Betrieb ist Betrieb, auch wenn es nur 10ha sind... :oops:

Aber dann scheine ich ja gott sei dank nicht überall die Mehrwertsteuer rausrechen zu müssen sondern kann dieses Jahr noch den Gesamtbetrag angeben.
Gott sei dank... :D

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon marius » So Dez 01, 2019 20:48

Ich bin ja mehr oder weniger in vielen Gebieten Experte. Auch in Steuersachen aufgrund diverser Kurse gut bewandert.
Trotzdem macht meine gesamte Steuererklärung der Steuerberater. Allein schon weil ich zu faul bin ständig die Neuerungen nachzulesen.
Macht man alles selber und übersieht gewisse Änderungen gilt der Grundsatz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
Bei 13a hats doch deswegen vor Jahren einige zerbröselt weil die gewisse Neuerungen nicht angewandt haben.
Einer hat als Beispiel seinen gebrauchten abgeschrieben Schlepper für 30 000 Euro verkauft und bei der 13a Steuer aus Unwisseneheit nicht angegeben.
Der bekam laut meinem Steuerberater mächtig Probleme mit dem Finanzamt- Steuerhinterziehung.
Mit Pech darf der auch noch 10 Jahre Buchführung nachliefern.
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon egnaz » So Dez 01, 2019 22:17

Ich mache die EÜR selbst und nutze dafür das Programm Jes. Es ist zwar nicht direkt für die Landwirtschaft, kann aber angepasst werden. Ein wenig einlesen in die Steuergesetze sollte man sich schon. Bei der Steuererklärung mit Elster ist die aktuelle Steuergesetzgebung auch hinterlegt und erklärt.
Gruß Eckhard
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 02, 2019 1:07

Ja, das Finanzamt braucht die elektronische EÜR. Das geht mit Elster. Du trägst die Daten Deiner Rechnung nur in das elektronische Formular ein und schickst es elektronisch im Internet ab.
Sind doch nur die Ergebnisse Deiner Rechnung zu Fuß, die Du eintragen mußt, nicht jeden einzelnen Sack Hühnerfutter im Detail.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon egnaz » Mo Dez 02, 2019 8:47

Im Elster EÜR Formular kannst du aber nur die Endergebnisse einer Einnahmen Überschussrechnung eingeben. Jeder Unternehmer ist verpflichtet seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Bei der EÜR ist die Form nicht vorgegeben, also kann sie handschriftlich, mit Tabellenkalkulation oder einem speziellen Programm erstellt werden.
Gruß Eckhard
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Qtreiber » Mo Dez 02, 2019 15:44

laurettisch hat geschrieben:
Wir sind übrigens noch kein optierender Betrieb. Erst ab nächstem Jahr ist das geplant.


Wie kann ein Betrieb, der im AUFBAU ist, nicht optieren ? :shock: Ich fass' es nicht (Zitat LUV) . :wink:
Qtreiber
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon Kreuzschiene » Mo Dez 02, 2019 17:14

Falke hat geschrieben:Als Pauschalierer musste ich in Ö. überhaupt keine Detailangaben zu Einnahmen und Ausgaben machen. Das ist ja das Wesen der (Voll-)Pauschalierung. Ist das in D. anders?

A.


In D kann man Umsatzsteuer pauschalisieren.
Das Einkommen aus LuF kann man mit Durchschnittssätzen nach Paragraph 13a Einkommenssteuergesetz ermitteln. Das sind aber zwei Paar Stiefel.
Kreuzschiene
 
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » Di Dez 03, 2019 8:47

Tinyburli hat geschrieben:Ja, das Finanzamt braucht die elektronische EÜR. Das geht mit Elster. Du trägst die Daten Deiner Rechnung nur in das elektronische Formular ein und schickst es elektronisch im Internet ab.
Sind doch nur die Ergebnisse Deiner Rechnung zu Fuß, die Du eintragen mußt, nicht jeden einzelnen Sack Hühnerfutter im Detail.



Weißt du gerade aus dem kopf heraus, ob das dann in die Zeile mit den Waren/Rohstoffen etc kommt?
Vielen Danf für die Hilfe :D
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » Di Dez 03, 2019 8:51

marius hat geschrieben:Ich bin ja mehr oder weniger in vielen Gebieten Experte. Auch in Steuersachen aufgrund diverser Kurse gut bewandert.
Trotzdem macht meine gesamte Steuererklärung der Steuerberater. Allein schon weil ich zu faul bin ständig die Neuerungen nachzulesen.
Macht man alles selber und übersieht gewisse Änderungen gilt der Grundsatz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
Bei 13a hats doch deswegen vor Jahren einige zerbröselt weil die gewisse Neuerungen nicht angewandt haben.
Einer hat als Beispiel seinen gebrauchten abgeschrieben Schlepper für 30 000 Euro verkauft und bei der 13a Steuer aus Unwisseneheit nicht angegeben.
Der bekam laut meinem Steuerberater mächtig Probleme mit dem Finanzamt- Steuerhinterziehung.
Mit Pech darf der auch noch 10 Jahre Buchführung nachliefern.


Das mit der Nachzahlung wäre aber vermultlich mit dem Steuerberater genauso passiert, wenn besagte Person die Einnahme durch den
Schlepperverkauf unter den TIsch fallen lässt.

Ich hab mich die ersten zwei Jahre mit meiner Auflistung persönlich auf dem Finanzamt vorgestellt und Sie waren zufrieden damit.
Lediglich wollten Sie seither immer Kopien von meinen Aufstellungen und von den Rechnungen größerer Posten. :)
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Re: Steuer EÜR Betriebsausgaben Diesel etc

Beitragvon laurettisch » Di Dez 03, 2019 8:53

egnaz hat geschrieben:Ich mache die EÜR selbst und nutze dafür das Programm Jes. Es ist zwar nicht direkt für die Landwirtschaft, kann aber angepasst werden. Ein wenig einlesen in die Steuergesetze sollte man sich schon. Bei der Steuererklärung mit Elster ist die aktuelle Steuergesetzgebung auch hinterlegt und erklärt.

Ja, genau. Mit Elster mache ich die Erklärung auch, meine Aufstellung der Posten einfach mit Word. Bisher war mein vorheriger Bearbeiter damit auch vollkommen
zufrieden. :)
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