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Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnitssatz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Do Nov 10, 2016 9:07

marius hat geschrieben:Es bleibt dabei : Steuererklärungen von Unternehmen die 100 % oder zum großen Teil selber erstellt werden haben deutlich höhere Steuerprüfungen ( Aussenprüfung ) als wenns die anerkannte Steuerkanzlei erledigt. Das ist nunmal Fakt.
Das wird sich erst dann zeigen wenn durch den derzeit rasanten Strukturwandel deutlich weniger Betriebe vorhanden sind und die Warscheinlichkeit einer Prüfung somit deutlich zunimmt für die wenig Verbliebenen.
Und vor ich mir einen Steuerprüfer ins Haus hole der erst wieder geht wenn er was gefunden hat lass ich meine Steuererklärung Fachpersonal erledigen die über die neuen Steuergesetze sofort informiert werden. Punkt.
Wie es dann jeder letztlich macht, muss jeder selber entscheiden.

Bei einem Angestellten sieht das natürlich wieder vollkommen anders aus als bei einem Unternehmer/Betrieb. Das ist klar.


Sag mal, Marius, in welcher Welt lebst Du denn??? Wie viel Finanzbeamte (Prüfer) haben wir? Und die sollen ALLE für die LW tätig sein?!?? Sorry - aber: träum weiter ;) Glaubst Du, die ganzen anderen Betrieb sollen nicht geprüft werden??? Ich weiß um die personelle Situation unseres Finanzamtes und dass da die Gefahr einer Prüfung, weil denn LW, seeeeeeeehr gering (zu wenig Personal und zu viele Steuerpflichtige) - also nochmal: wenn denn alles plausibel, kommt sehr wahrscheinlich kein Prüfer ........
......... und wie Qtreiber schon sagte: Prüfer gehen auch, wenn sie nix finden .....
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon Estomil » Do Nov 10, 2016 9:23

Meines Wissens wird grundsätzlich nach Risiko geprüft.
Wer also mal auffällig wurde mit hohen nachzahlungen wird eher geprüft wie jemand bei dem nur wenig nachgefordert wurde.
Wer viel investiert hat ist ebenfalls höher auf der liste.
Privatpersonen werden so gut wie nie geprüft.
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon aldersbach » Do Nov 10, 2016 18:53

Eine Steuerprüfung steht nicht eher an weil man die Erklärung selber macht! Ich habe meine Erklärung mehr als 30 Jahre selber gemacht und keine Prüfung gehabt. Seit ich keine Lust mehr dazu habe und die Erklärung vom Stb. machen lasse hatte ich 2 Prüfungen.
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon yogibaer » Do Nov 10, 2016 19:29

marius hat geschrieben:Der zerpflügt wenns sein muss jeden Barbeleg und Rechnung. Theoretisch kann der Prüfer den Beleg/Rechnung ablehnen wenn nur die Steuer Nr. fehlt, als Beispiel. Das kann übel enden bei strenger Auslage und 6 % Verzugszinsen.


Wenn er selbst die Belege unleserlich macht kann er gar nichts machen. Und die Steuernummer muss nicht zwingend auf den Rechnungen erscheinen. Es wird aus Sicherheitsgründen sogar davon abgeraten.
Gruß Yogi
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon The Judge » Fr Nov 11, 2016 7:31

yogibaer hat geschrieben:Und die Steuernummer muss nicht zwingend auf den Rechnungen erscheinen. Es wird aus Sicherheitsgründen sogar davon abgeraten.

Das ist nur bedingt richtig. Alternativ zur Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer-ID-Nummer angegeben werden (siehe UStG §14 (4)). Eine von beiden muss aber angegeben werden...
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Fr Nov 11, 2016 7:45

The Judge hat geschrieben:
yogibaer hat geschrieben:Und die Steuernummer muss nicht zwingend auf den Rechnungen erscheinen. Es wird aus Sicherheitsgründen sogar davon abgeraten.

Das ist nur bedingt richtig. Alternativ zur Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer-ID-Nummer angegeben werden (siehe UStG §14 (4)). Eine von beiden muss aber angegeben werden...


Stimmt auch nur bedingt ;) Hier im Thread geht´s ja um die ESt - und Du zitierst sehr richtig das UStG - Steuernr./USt-ID ist für den Vorsteuerabzug nötig, nicht aber für den Betriebsausgabenabzug
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon The Judge » Fr Nov 11, 2016 10:52

moosrain hat geschrieben:...Steuernr./USt-ID ist für den Vorsteuerabzug nötig, nicht aber für den Betriebsausgabenabzug

Korrekt, aber ich kann ja nichts dafür, dass die Vorschriften für den Rechnungsaufbau/-inhalt nun mal im UStG stehen, aber generell für die Rechnungserstellung gelten :wink:
Nicht korrekt erstellte Rechnungen werden vom Prüfer moniert und für den Betriebsausgabenabzug nicht anerkannt :klug:
Den Ärger haben dann meist beide Seiten: Der Rechnungsersteller, weil er falsche Rechnungen ausgestellt hat, und der Rechnungsempfänger, weil er eine ordnungsgemäße Rechnung beibringen muss. Ob das für den Rechnungsempfänger irgend welche Folgen in Form von Verzugszinsen hat, wage ich jedoch zu bezweifeln, sofern das nicht systematisch erfolgt.
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Fr Nov 11, 2016 11:34

The Judge hat geschrieben:
moosrain hat geschrieben:...Steuernr./USt-ID ist für den Vorsteuerabzug nötig, nicht aber für den Betriebsausgabenabzug

Korrekt, aber ich kann ja nichts dafür, dass die Vorschriften für den Rechnungsaufbau/-inhalt nun mal im UStG stehen, aber generell für die Rechnungserstellung gelten :wink:
Nicht korrekt erstellte Rechnungen werden vom Prüfer moniert und für den Betriebsausgabenabzug nicht anerkannt :klug:


Nicht so ganz: es ist sogar zulässig, Eigenbelege für Betriebsausgaben zu schreiben - wie gesagt: bitte nicht verschiedenen Steuerarten nicht vermengen ;)
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon The Judge » Fr Nov 11, 2016 12:30

moosrain hat geschrieben:bitte nicht verschiedenen Steuerarten nicht vermengen ;)

Hier vermengt gerade nur einer was, und das bin nicht ich :wink:
Ob Rechnung oder Eigenbeleg hat nicht wirklich was mit der Steuerart zu tun, oder?
Ein Eigenbeleg ist nur eine ungeliebte "Krücke", wenn andere Belege nicht beigebracht werden können, aus welchem Grund auch immer. Er ersetzt aber keinesfalls generell die Rechnung, sondern ist nur eine Ausnahmelösung. Wenn das Überhand nimmt, wird ein Prüfer da auch gewisse Konsequenzen ziehen.
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