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Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnitssatz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnitssatz

Beitragvon Gartenfreund-Stefan » Mi Mär 02, 2016 9:53

Hallo liebe Mitglieder,

ich mache gerade meine Steuererklärung und muss heuer zum ersten Mal auch Anlage L ausfüllen für Einkünfte aus Landwirtschaft.
Ich bin nur Nebenerwerbslandwirt und möchte meinen Gewinn nach der Durchschnittssatzbesteuerung nach §13a berechnen, also die einfache Variante. Nur weiß ich leider nicht genau, wie ich den Gewinn konkret berechne.
Sind hier Mitglieder, die ebenfalls ihren Gewinn nach 13a berechnen und ihre Steuererklärung selbst machen? Könnt ihr mir hier kurz erklären wie ihr dabei konkret vorgeht?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Viele Grüße!
Gartenfreund-Stefan
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon Tinyburli » Mi Mär 02, 2016 14:07

Allgemein wird hier von der Gewinnberechnung nach 13a eher abgeraten.
Ich mache jedenfalls eine Gewinn- Verlust- Überschußrechnung und komme damit sehr gut zurecht.
Mit Excel ist da leicht eine Tabelle erstellt.
Wennst keine Original- Belege hast, machst halt Eigenbelege.
Ich habe jetzt zusätzlich die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer angemeldet.
Da ich nur wenige Einkünfte aus Verkäufen habe, rechnet sich das bei mir.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon julius » Mi Mär 02, 2016 17:16

nach §13a berechnen, also die einfache Variante.


Diese einfache Variante gibt es nicht mehr.
Ich hab im Wochenblatt vor kurzem einen ausführlichen Artikel gelesen das 13a ab 2015/16 deutlich aufwendiger wird und vieles geändert wurde.
Man braucht nun ein komplettes Anlageverzeichnis mit allen Grundstücken und dem jeweiligen Buchwert. Ob da auch alle Betriebs.- und Wirtschaftsgebäude rein müssen weiss ich nicht genau. Ich vermute schon.
Ebenfalls muss ein Maschinenverzeichnis von sämtlichen Maschinen und Geräte angelegt werden mit dem Alter, Kaufpreis der Maschinen incl der AFA. Das ist nötig da nun ein Maschinenverkauf bei § 13a ab einem bestimmten Verkaufserlös den 13a Gewinn erhöht.
Man könnte sagen es ist bei § 13a ab 2015/16 eine Eröffnungsbilanz wie bei der Buchführung nötig.
Bei der 13a Gewinnermittlung hat sich also einiges geändert.

Einnahmen aus Holzverkauf müssen mit einem gewissen Anteil ich glaube 45 % oder 55 % zum Gewinn hinzugerechnet werden.
Zusätzlich ab der 25. GV ist ein Gewinnzuschlag von 300 oder 350 Euro / GV vorzunehmen. Pachtausgaben und Zinsaufwendungen können nicht mehr wie bisher als Ausgaben abgesetzt werden, Pachteinnahmen müßen hingegen angegegebn werden und erhöhen den Gewinn.
Und ich glaube pro ha LN incl Hofstelle wird ein Gewin von 350 pro ha pauschal angerechnet.
Das nur mal ganz grob beschrieben, schon möglich das nochmehr geändert wurde. Bei Sonderkulturen gelten wieder andere Regelungen.
Alles ohne Gewähr.

Wer sich da nicht bestens auskennt sollte besser einen Steuerberater hinzuziehen, da § 13a deutlich aufwendiger und komplizierter geworden ist. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wenn einem ein Fehler in der Steuererklärung unterläuft.
julius
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon KupferwurmL » Fr Mär 04, 2016 8:17

Ich stell lieber eine Einnahmen-Überschuß EÜR Rechnung § 4 Abs. 3 auf.
Kostet nich ein paar Stunden, aber dafür kommt der ganze kleinkram mit rein - und das ist wirklich nicht gerade wenig.

Wenn sich das Finanzamt an meinem schmalen Gewinn beteiligen will, sollen sich das Pack auch am Verlust beteiligen.
Umsatzsteuerbefreiung natürlich gestellt !
Und...Gewinnabsichten sind natürlich da, aber Einnahmen können beim Forst schon mal 20 - 30 Jahre auf sich warten lassen.
Lobotomie Unfall - nun Volltrottel
Ein Zementschädel hilft auch nicht weiter
KupferwurmL
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon julius » Fr Mär 04, 2016 11:45

KupferwurmL hat geschrieben:Ich stell lieber eine Einnahmen-Überschuß EÜR Rechnung § 4 Abs. 3 auf.
Kostet nich ein paar Stunden, aber dafür kommt der ganze kleinkram mit rein - und das ist wirklich nicht gerade wenig.

Wenn sich das Finanzamt an meinem schmalen Gewinn beteiligen will, sollen sich das Pack auch am Verlust beteiligen.
Umsatzsteuerbefreiung natürlich gestellt !
Und...Gewinnabsichten sind natürlich da, aber Einnahmen können beim Forst schon mal 20 - 30 Jahre auf sich warten lassen.


Das ist ein Vorteil der EÜR Rechnung und der Buchführung denn dort kann ein Verlust rauskommen den das Finanzamt anerkennt. Der kann mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Bei §13a kommt steuerlich immer ein Gewinn raus, selbst wenn du in einem Jahr deutliche Verluste eingefahren hast.
julius
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon 4506 » Di Mär 08, 2016 22:12

Hallo,
wie für alles im Leben gibt es auch für die Gewinnermittlung nach 13a beim Bundesfinanzministerium einen Vordruck:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2
Ich selbst habe mich inzwischen für die EÜR entschieden und lasse aufgrund von Abschreibungen den Fiskus an meinem Verlust teilhaben anstatt wie vorher immer Gewinn zu versteuern...
Gruß 4506
Das Leben ist zu kurz um einen hässlichen Schlepper zu fahren.
Spar Diesel, fahr Deutz.
4506
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon marius » Mo Nov 07, 2016 21:59

Wie schon mal erläutert.
ich weiss aus sicherer Quelle das bei Steuererklärungen die komplett selber erstellt werden eine Steuernachprüfung auf dem Betrieb deutlich warscheinlicher ist, gegenüber Steuererklärungen die von anerkannten Steuerkanzleien zu 100 % erstellt werden.
Was ja auch jedem einleuchtet. Egal ob Buchführung, EÜR oder 13a.

Bisher hatten die Prüfer viel zu tun und eine Aussenprüfung war unwarscheinlich. Was sich durch den rasanten Strukturwandel ( weniger Betriebe ) bald ändern wird.
Das Problem ist dann, dass der Steuerprüfer erst wieder geht wenn er auch was gefunden hat. Der zerpflügt wenns sein muss jeden Barbeleg und Rechnung. Theoretisch kann der Prüfer den Beleg/Rechnung ablehnen wenn nur die Steuer Nr. fehlt, als Beispiel. Das kann übel enden bei strenger Auslage und 6 % Verzugszinsen.

Bei den ständig wechselnden und komplizierten Steuergesetzen hat man bei selbsterstellten Steuererklärungen schnell ungewollte Fallstricke drin, besonders als Unternehmer.
Was dann Probleme mit sich bringt :

http://finanzen.excite.de/steuerhinterz ... rohen.html

Für Steuerhinterziehung gilt eine Strafmaßtabelle.Generell ist in Deutschland das Strafmaß in den unterschiedlichen Regionen bereits unterschiedlich. Dies ist der erste Faktor, den es zu beachten gilt. Meistens ist es jedoch so, dass ab einer hinterzogenen Summe von Steuern von 1000 Euro pro Jahr Strafen verhängt werden.


Aus diesen Gründen erstellt meine Steuererklärung eine fachlich gut aufgestellte Steuerkanzlei. Und sollte dennoch was nicht passen, was durchaus mal möglich ist bei einer Prüfung, muss die Steuerkanzlei bzw die Sachnearbeiterin herhalten.
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Di Nov 08, 2016 7:57

marius hat geschrieben:..... Theoretisch kann der Prüfer den Beleg/Rechnung ablehnen wenn nur die Steuer Nr. fehlt, als Beispiel. Das kann übel enden bei strenger Auslage und 6 % Verzugszinsen.


Marius, Du redest ja scho wieder Mist ;) Der Prüfer kann erst mal nur den Vorsteuerabzug für die USt verwehren, wenn der Beleg nicht ordnungsgemäß ausgestellt ist - Eigenbelege sind durchaus zulässig (und vor allem bei der ESt auch gängige Praxis)!

Bitte einfach die Steuerarten sauber trennen - das lernt n Azubi meines Wissens nach gleich zu Beginn
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon Qtreiber » Di Nov 08, 2016 8:49

marius hat geschrieben:Das Problem ist dann, dass der Steuerprüfer erst wieder geht wenn er auch was gefunden hat.

Auch das ist Quatsch.
Mit hat der Steuerprüfer nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis gesagt, als ich meinte, dass er jetzt hoffentlich keinen Ärger bekäme: "Ich werde für's Suchen bezahlt, nicht für's Finden."
Qtreiber
 
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Di Nov 08, 2016 9:39


Aus diesen Gründen erstellt meine Steuererklärung eine fachlich gut aufgestellte Steuerkanzlei. Und sollte dennoch was nicht passen, was durchaus mal möglich ist bei einer Prüfung, muss die Steuerkanzlei bzw die Sachnearbeiterin herhalten.


Herhalten für was? Den Steuerfehlbetrag zahlt schön sauber der Steuerpflichtige. Hänge mich auch dran: Marius du schreibst schon wieder quatsch!
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon wastl90 » Di Nov 08, 2016 10:11

Marius schreibt wirklich viel Quatsch, aber ein bisschen gebe ich ihn schon Recht. Finde es auch sicherer wenn nochmals ein Steuerberater über deine Unterlagen schaut und eben solche Fragen beantwortet wie oder was bewertet werden soll! Jedes Jahr gibt es eine Mehrzahl an Änderungen, auch wenn sie noch so klein sind. Nicht umsonst besucht ein vernünftiger Steuerberater Schulungen oder bildet sich regelmäßig weiter. Für Privatpersonen dürfte es also eigentlich unmöglich sein die ganzen Kleinigkeiten zu kennen.
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Di Nov 08, 2016 10:50

wastl90 hat geschrieben:......... Finde es auch sicherer wenn nochmals ein Steuerberater über deine Unterlagen schaut und eben solche Fragen beantwortet wie oder was bewertet werden soll! .


Das unterstellt ja keiner ;) Aber was Marius so von Zeiten, Fristen und so von sich gibt, ist halt eher an den Haaren herbeigezogen als sachlich richtig

wastl90 hat geschrieben:......... . Für Privatpersonen dürfte es also eigentlich unmöglich sein die ganzen Kleinigkeiten zu kennen.


Naja - und gaaaaanz so schlimm ist unser Steuerrecht auch nicht ;) Klar kann man nicht alles kennen, aber wer lesen kann, kann durchaus die Formulare zum 13a selber ausfüllen und ne kleine EÜR kann man selber erstellen (weil: Einnahmen - Ausgaben = Betriebsergebnis, wenn man dann noch im Hinterkopf hat, dass "betriebliche Veranlassung" nötig ......)
Oder man lässt ein Jahr machen und "kupfert" dann ab (hören die Stb aber sicher ned gern ;) )
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon wastl90 » Di Nov 08, 2016 12:45

moosrain hat geschrieben:
wastl90 hat geschrieben:......... Finde es auch sicherer wenn nochmals ein Steuerberater über deine Unterlagen schaut und eben solche Fragen beantwortet wie oder was bewertet werden soll! .


Das unterstellt ja keiner ;) Aber was Marius so von Zeiten, Fristen und so von sich gibt, ist halt eher an den Haaren herbeigezogen als sachlich richtig

wastl90 hat geschrieben:......... . Für Privatpersonen dürfte es also eigentlich unmöglich sein die ganzen Kleinigkeiten zu kennen.


Naja - und gaaaaanz so schlimm ist unser Steuerrecht auch nicht ;) Klar kann man nicht alles kennen, aber wer lesen kann, kann durchaus die Formulare zum 13a selber ausfüllen und ne kleine EÜR kann man selber erstellen (weil: Einnahmen - Ausgaben = Betriebsergebnis, wenn man dann noch im Hinterkopf hat, dass "betriebliche Veranlassung" nötig ......)
Oder man lässt ein Jahr machen und "kupfert" dann ab (hören die Stb aber sicher ned gern ;) )


Da bin ich vollkommen bei dir!

Wenn es nur am Standards geht ist das wahrscheinlich in Ordnung. Aber es ist doch eigentlich in jeden Betrieb, jedes Jahr irgend eine Besonderheit die es zu beachten gibt. Wir haben mehrere Mitarbeiter, was sich da alles ändert :roll:
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon moosrain » Di Nov 08, 2016 13:02

wastl90 hat geschrieben: Wenn es nur am Standards geht ist das wahrscheinlich in Ordnung. Aber es ist doch eigentlich in jeden Betrieb, jedes Jahr irgend eine Besonderheit die es zu beachten gibt. Wir haben mehrere Mitarbeiter, was sich da alles ändert :roll:


Okay - ich dachte auch eher an den "kleinen" Nebenerwerbler und nicht an einen Vollerwerbsbetrieb womöglich mit Fremd-AK ......... - letzteren würd ich auch besser zum Stb schicken! Grad der Lohn hat´s ja in sich ........
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Re: Steuererklärung: Gewinnberechnung nach §13a Durchschnits

Beitragvon marius » Mi Nov 09, 2016 10:59

Es bleibt dabei : Steuererklärungen von Unternehmen die 100 % oder zum großen Teil selber erstellt werden haben deutlich höhere Steuerprüfungen ( Aussenprüfung ) als wenns die anerkannte Steuerkanzlei erledigt. Das ist nunmal Fakt.
Das wird sich erst dann zeigen wenn durch den derzeit rasanten Strukturwandel deutlich weniger Betriebe vorhanden sind und die Warscheinlichkeit einer Prüfung somit deutlich zunimmt für die wenig Verbliebenen.
Und vor ich mir einen Steuerprüfer ins Haus hole der erst wieder geht wenn er was gefunden hat lass ich meine Steuererklärung Fachpersonal erledigen die über die neuen Steuergesetze sofort informiert werden. Punkt.
Wie es dann jeder letztlich macht, muss jeder selber entscheiden.

Bei einem Angestellten sieht das natürlich wieder vollkommen anders aus als bei einem Unternehmer/Betrieb. Das ist klar.
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