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steuererklärung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon ChrisB » Di Aug 26, 2008 14:30

Hallo,
so wie bei Werner, stelle ich es bei mir auch vor :wink:
Ich hoffe auf eine Rückzahlung???
@ Werner,
hast du immer den gleichen Sachbearbeiter, ist bei uns hier (Aschaffenburg) schon seit einigen Jahren nicht mehr :cry:
@ CarpeDiem
ob man sich bei 10 ha einen "teuren" Schlepper leisten kann muß jeder mit seinem Geldbeutel ausmachen.
Wenn ich mein Ackerland (verpachtet) kündige, habe ich in 2 Jahren einige ha mehr :lol:
Aber das werde ich beim Abrechnen mit meinem LU (Pächter) bereden?
Mal sehen wie das in der Landwirtschaft weitergeht?
Chris
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Beitragvon kleinlandwirt » Di Aug 26, 2008 20:59

Bin selber beim Finanzamt tätig.

Kurz zur den Möglichkeiten der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

1. Möglichkeit nach § 13a EStG

ist zum einen was für Faule oder für diejenigen, die ansonsten keine anderen positiven Einkünfte haben, da die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht zum Verlust führen kann.

2. Möglichkeit nach § 4 Abs. 3 EStG

ist eine Einnahme-/Überschussrechnung, die eigentlich ein jeder auf die Reihe bringen sollte, der sich's zutraut, bei einem Verein als Kassier zu fungieren.

3. Möglichkeit nach § 4 Abs. 1 EStG

ist die berüchtigte Bilanz-buchführung. Das ist aber nichts für Unerfahrene -auch wenn ein gutes Buchführungsprogramm vorhanden ist-

Dies betrifft in der Regel nur den landwirtschaftlichen Teil. Der Forst läuft aber immer auf einer anderen Schiene - außer man hat die hier anfallenden Betriebsausgaben in der Bilanz oder Einnahmen-/Überschußrechnung der Landwirtschaft enthalten.

ansonsten ist die einfachste Methode, den Gewinn aus der Forstwirtschaft zu pauschalieren und zwar
bei Holzverkauf auf dem Stamm (d.h. das Fällen und Abtransportieren macht der Käufer) sind 60 % der Einnahmen als Gewinn zu versteuern
ansonsten (Fällen und Vorbringen zum Lagerplatz oder zum Sägewerk macht der Waldbesitzer) sind 35 % der Einnahmen als Gewinn zu versteuern.
Bei Kalamitäten (= Schneedruck, Sturm, Borkenkäfer) gibts andere Sätze, hierfür darf man aber die Meldung an das zuständige Finanzamt vor Beginn des Einschlages nicht vergessen.

P.S.
Verlasst euch nicht unbedingt auf den Bauernverband. Die haben nämlich bei der Änderung (Wegfall § 13a EStG wegen mehr als 20 ha) ihren Landwirten gesagt, sie müssten jetzt alle Buchführung machen
Ist ja auch sinnvoll, da der Bauernverband als Steuerberater mit einer Buchführung gut das Doppelte vom dem verdient als bei der Einnahmen-/Überschussrechnung
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Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Di Sep 02, 2008 21:08

Ich bewirtschafte auch einen 13a-Betrieb und spiele ebenfalls mit dem Gedanken, mir einen neuen Schlepper zu kaufen.

Dabei ist mir aber einiges unklar:

1. Kann ich nach einem Wechsel auf Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzbuchhaltung nach Ablauf der vorgegebenen Fristen einfach wieder auf 13a-Besteuerung wechseln, oder können sich hierbei Schwierigkeiten ergeben. (bzw. auch schon beim Wechsel von 13a auf Buchführung, z.B. Zwischengewinne oder ähnliches...)

2. Durch die hohen Abschreibungen werde ich mit meinem Betrieb in die Verlustzone abgleiten. Wie lange akzeptiert das Finanzamt so eine Durststrecke und welche Konsequenzen können sich daraus ergeben.

3. Wenn ich meinen alten Schlepper in Zahlung gäbe, dann wäre dies ja vermutlich voll gewinnwirksam? D.h. im ersten Jahr des Schlepperkauf müsste ich dann sogar mehr Steuern zahlen?
Wäre es daher denkbar den Schlepper schon vor Beginn des Wirtschaftsjahrs/der Buchführung zu veräußern oder altnernativ erst ein Jahr nach Anschaffung des Schlepper in die Buchführung einzusteigen. (Verzicht auf ein Jahr Abschreibung dafür kein Gewinn durch Antausch des Altschleppers)

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen!
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Beitragvon Frankenbauer » Di Sep 02, 2008 22:58

@ Chris
Ja, seit drei Jahren immer der gleiche Sachbearbeiter, ist zwar etwas kritisch, aber nicht hinterfotzig.
@ NEL
1. Ja, es können sich Schwierigkeiten ergeben, weil Du Dich mit Abgabe der ersten Steuererklärung nach neuem Modus dazu verpflichtest, fünf Jahre im gleichen Modus zu bleiben. Ist ja eigentlich auch logisch, ich schaff mir was an und mach Einnahmen- und Ausgabenvergleich und mindere damit meine Steuerschuld, wenn dann nichts mehr "abzuschreiben" ist wechsle ich wieder ins günstigere System, würd ich auch keinem Kunden erlauben zwischen Konditionen selbständig zu wählen.
2. Es muss erkennbar sein, dass Deinen Investitionen eine Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt, dann schaut das FA auch mal länger zu, wenn alles im Rahmen bleibt. Solltest Du allerdings nur zwei Freizeitpferde halten o.ä. dann gleitest Du recht zügig in die "Liebhaberei".
3. Ohne Gewähr! Wie ist Dein Schlepper bewertet? Versteuern musst Du nur einen sog. Buchgewinn, da Du bis jetzt noch gar keine Einzelbewertung hast, würde ich nur die Differenz aus Neuschlepper und Inzahlunggabe steuerlich geltend machen, aber das solltest Du mit einem kompetenten Finanzbeamten besprechen. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass deren Beratung objektiver war als die vom BBV und vom Steuerberater.

Gruß

Werner
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Beitragvon ChrisB » Mi Sep 03, 2008 4:26

@ Werner,
ich hatte auch Jahrelang die gleiche sehr kompetente Sachbearbeiterin,
aber seit dem Umzug in ein neues Gebäude, gibt es im Erdgeschoß einen extra Schalter für die Antragsabgabe mit ständig wechselndem Personal :cry:
Hat man immer noch die Möglichkeit von den Finanzbeamten beraten zu werden?
Habe leider mit dem Steuerberater die gleichen Erfahrungen gemacht wie Du :oops:

Chris
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Beitragvon Frankenbauer » Mi Sep 03, 2008 21:15

@ Chris

Diesen Service Point gibt es in Lohr auch, aber beim Anblick meiner Steuernummer leiten die mich sofort an den Kollegen weiter und der beantwortet auch meine Fragen, nicht immer so wie ich es mir ausgemalt habe, aber wir haben bis jetzt immer eine vernünftige Lösung gefunden, die Beamten da sind besser als ihr Ruf.

Gruß

Werner
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Beitragvon ChrisB » Mo Sep 08, 2008 13:17

Hallo,
war beim Steuerberater, mal sehen was rauskommt?
Neuschlepper auf 12 Jahre abschreiben?
Jetzt verstehe ich auch warum mein LU jedes Jahr mindestens einen Neuen kauft :wink:
Chris
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Beitragvon kleinlandwirt » Mo Sep 08, 2008 20:20

@chrisB

Der LU wird den Schlepper in der Regel nicht kaufen, sondern leasen.

Außerdem haut der in einem Jahr in der Regel mehr Stunden runter als andere in 15 Jahren nicht schaffen.

Der Schlepper steht ja beim LU normalerweise nicht zum Nachbarnärgern rum, sondern zum Arbeiten
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Beitragvon ChrisB » Mo Sep 08, 2008 21:25

Hallo Kleinlandwirt,
der LU ist mein Nachbar, der hat 5 Schlepper von 150-220 PS ich kenne seine Jahresleistung.
Diese Bemerkung war Ironisch gemeint,
ist das korrekt, Neuschlepper auf 12 Jahre abschreiben?????
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Beitragvon Frankenbauer » Mo Sep 08, 2008 22:40

Welche Abschreibung hat er dir empfohlen? Degressiv oder linear?

Gruß

Werner
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Beitragvon ChrisB » Di Sep 09, 2008 10:22

Hallo,
@ Werner
der Steuerberater hat in einer Tabelle nachgesehen und meinte 12 Jahre Abschreibung :roll:
Ich möchte kurzfristig möglichst viel abschreiben.
Langfristig habe ich immer mal was zum Absetzen.
Hintergrund: Ich habe 20 Jahre Pauschal versteuert.
Aber das Finanzamt hat mir den Gewinn sehr stark angehoben,
:cry:
Jetzt werde ich alles absetzen was legal möglich ist?????????????
Jetzt habe ich erst mal einen neuen Schlepper gekauft!
Danke
Chris
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Beitragvon kleinlandwirt » Fr Sep 12, 2008 7:34

@chrisB

wenn du eh einen Steuerberater hast, geb ich dir einen wichtigen Tipp:

Sag deinem Berater immer, was du vorhast oder planst, damit er dich auch richtig beraten kann. Meistens läufts nämlich andersrum (gerade bei Landwirten!!), die machen erst was und gehen dann zum Berater und wundern sich später, warum der Berater jetzt nichts mehr korrigieren kann.
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Beitragvon ChrisB » Fr Sep 12, 2008 13:57

Hallo kleinlandwirt,
ich habe dem Steuerberater die Karten auf den Tisch gelegt,
inklusive meiner letzten Steuer aus dem Jahr 2005 :oops:
Ich hatte ja geschreiben was ich vorhabe, habe ich natürlich dem Steuerberater auch mitgeteilt.
Gestern war ich nun beim Notar um die Überschreibung zu beantragen.
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