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Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon WE Holzer » So Nov 08, 2020 20:38

Obelix hat geschrieben:Es geht um die Substanzverluste, die der normale kleine bis mittlere Privatwaldbesitzer oder Landwirt
steuerlich nicht geltend machen kann.


Du willst quasi eine Sonderabschreibung auf Deine Kalamitätsflächen, weil der Wert des Bestandes nach Abholzung unter den Buchwert gefallen ist - oder? Vielleicht kannst Du das klarstellen. Was ist passiert? Hast Du mit dem Finanzamt oder Steuerberater gesprochen und die haben die Sonderabschreibung abgelehnt?
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Hinterwälder » Mo Nov 09, 2020 14:00

Hallo Obelix,
ich bin weder hochnäßig noch arrogant. Wald aber auch die Steuerzahlung sollte man schon lägerfristig sehen. Wenn du jetzt zu deinen fehlenden(geringen) Einahmen auch noch ein Substanzverlust (Buchverlust) geltend machst, kann es sein, du machst ein Verlust und brauchst keine Steuern zahlen. Aber gerade diesen Buchverlust wird dir das FA, wenn sich dein Wald wieder erholt hat,als Buchgewinn obendraufschlagen, wenn sich dein Wald erholt hat. Dann kann es aber durchaus sein, dass deine jetzige Steuerersparnis um ein mehrfaches an Steuerzahlungen an das FA gehen. Da ist dein Steuerberater gefragt, der deine Zahlen kennt. Ich sag mal so, bis 25000 € Gewinn wirst du eh nicht viel Steuern zahlen. Machst du jetzt noch 25000€ Buchverlust bringt dir das kaum Steuerersparnis, machst du in 20 Jahren z.b. 50000 € Gewinn und das FA meint, dass sich dein Buchverlust wieder rausgewachsen ist und schlägt dir den ehemaligen Buchverlust als Buchgewinn wieder obendrauf wird sich deine Steuerzahllast deutlich erhöhen auch ohne dass entsprechendes Geld geflossen ist. Was wir brauchen ist eine CO²Prämie und eine ordentliche Wiederbewaldungsförderung.

Gruß
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » Di Nov 10, 2020 20:06

Mal ein Beispiel, worauf ich hinaus will:

2015: Waldstück mit 80 Jährigen Fichten, Aufwuchs allein 100.000 € Wert.
2019: Trocknenschäden/Käferbefall, Aufwuchs bringt nach Abzug der Aufarbeitungskosten 5.000 €.
Verlust 2019: 95.000 € durch die Trockenheit bzw. den Käferbefall.
Soweit noch verständlich?

Steuerlich: 5.000 € Gewinn, die ich mit ca. 30 % versteuern muss.

Wie kann das sein? Ich habe 95.000 € Verlust und muss noch Steuern zahlen?
Was ist daran steuergerecht?
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 10, 2020 20:20

Wenn denn wirklich der ganze Bestand abgegangen ist, kannst immer noch den "Reinertrag" von 5000€ als Rückstellung zur Wiederaufforstung verbuchchen und musst wenigstens nichts versteuern.
5000 € /ha sollte Dir jeder qualifizierte Förster zur Wiederbewaldung unterschreiben.
Und bis zur gesicherten neuen Bestockung sind die auch verbraucht. :cry:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » Di Nov 10, 2020 20:25

DMS hat geschrieben: ... ich frag mich warum du Buchführung machst, freiwillig? ...

Mann, Mann, Mann, was ist mit Euch los?
Ich mache Buchführung, weil ich das gezwungenermaßen muss. Warum wohl ansonten?

DMS hat geschrieben: ... Auch gibts ja die Möglichkeit, denn Gewinn aus Forstwirtschaft
nach § 13 a Einkommensteuergesetz zu ermitteln (Grenze 50 Ha) ...

Hab mehr wie 50 ha.
Solltest Du Schlauberger eigentlich wissen, wenn mein "lächerlicher BG-Beitrag" über 500 € jährl. liegt.

DMS hat geschrieben: ... Auch gibts ja die Möglichkeit, ... bla bla bla ...

Du hältst mich und meinen Steuerberater ja für 2 ziemliche Flachpfeifen.
Ich denke aber, dass liegt daran, dass Du das Thema nicht überschaust
und nicht verstehst.
Obelix
 
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon WE Holzer » Di Nov 10, 2020 20:44

Den Wert des stehenden Holzes vor der Borkenkäferkatastophe wirst Du steuerlich nicht ansetzen können. Das wird niemand können.

Bei Kahlhieben wegen Kalamität kann Dein Steuerberater eine Sonderabschreibung prüfen, weil der Wert unter den Buchwert des Waldes gefallen ist. Das ist kompliziert und muss der Steuerberater konkret sagen.

Fair wäre es schon, wenn man den tatsächlichen Substanzverlust (nicht Buchwert) z.B. auf Basis der langjährigen Durchschnittspreise bei so einer Katastrophe steuerlich ansetzen könnte.
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