Obelix hat geschrieben:Es geht um die Substanzverluste, die der normale kleine bis mittlere Privatwaldbesitzer oder Landwirt
steuerlich nicht geltend machen kann.
Du willst quasi eine Sonderabschreibung auf Deine Kalamitätsflächen, weil der Wert des Bestandes nach Abholzung unter den Buchwert gefallen ist - oder? Vielleicht kannst Du das klarstellen. Was ist passiert? Hast Du mit dem Finanzamt oder Steuerberater gesprochen und die haben die Sonderabschreibung abgelehnt?
