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Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » Sa Nov 07, 2020 19:35

Hallo,

warum kann jede andere Personengruppe in Deutschland finanzielle Verluste absetzen,
jedoch Waldbesitzer nicht?

Trotz enormer Substanzverluste müssen Waldbesitzer noch Steuern auf die mageren
Erträge des vollkommen verfallenen Holzpreises zahlen.
Keinen anderen Bevölkerungsgruppe wird trotz so enormer Verluste zugemutet, noch
Steuern zu zahlen.

Den Waldbesitzern gibt man's aber richtig:
a.) Einen Fördermittelantragswust, durch den kein Mensch durchblickt.
b.) Ein Kalamitätsverfahren, dass die Wirklichkeit/Praxis der Aufarbeitung von
Trocken- und Käferschäden nicht abbildet.
c.) Ein Kalamitätsverfahren, das den Waldbesitzern steuerlich regelmäßig um die
Ohren fliegt, weil das Finanzamt aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen
Kalamität ablehnt.
d.) Es werden immer mehr Fördermittel in Aussicht gestellt, die aber für den
privaten Waldbesitzer faktisch unzugänglich sind. (Siehe die neue 40 %
Förderung auf Forstgeräte. Was für ein Moloch. Wenige große Hauptberufliche
bekommen die Mittel, die große Menge kleineren Waldbesitzer und Landwirte
guggt in die Röhre.)

Inzwischen müsste es sich bis zum letzten Finanzbeamten herumgesprochen
haben, dass wir in NRW "Dauer-Kalamität" haben.
Ich halte es für eine absolute Frechheit des Staates, dass Waldbesitzern in Not
immer wieder Kalamität nicht anerkannt wird und man sich auf Formfehler
zurückzieht.

Gruß
Obelix
 
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Westerwälder » Sa Nov 07, 2020 19:55

Kann ich nicht bestätigen.

1. Ich habe schon mehrfach und so auch für 2019 Verluste aus der Forstwirtschaft geltend gemacht und die wurden bisher immer anerkannt.

2. Weil ich Verluste habe brauche ich keine Steuerermäßigung auf Kalamitätserlöse und spare mir die Anmelderei.

3. Bisher wurden alle meine Förderanträge positiv beschieden und pünktlich ausgezahlt. Es gibt für mich keinen Anlass hierüber zu meckern, im Gegenteil, bin froh das es die Förderung gibt. Wir beide haben uns glaub ich schon mal darüber ausgetauscht.

Wir sind zwar RLP, aber der Westerwald ist ähnlich betroffen wie der Süden von NRW.

Gruß
Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Hinterwälder » So Nov 08, 2020 11:27

Hallo,
Waldbesitzer werden nicht schlechter behandelt als andere Steuerpflichtige. Dass die Preise Sch...e sind weiß auch ein Finanzamt und wenn du Verlust hast, brauchst auch kein Antrag auf Kamalitätsholz machen. Dieser Verlust muß eben durch eine ordnungsgemäße Buchführung nachgewiesen werden. Wenn du meinst , du hast Substanzverlust, den du beim Finanzamt geltend machen willst, musst du eine Bilanzbuchführung machen und die Bestände bilanzieren. Auf Bilanzverluste (Verluste ohne Geldbewegungen) können auch wieder Bilanzgewinne folgen, die dann auch Steuerzahlungen nach sich ziehen.
Zur förderungen ist zu sagen, die Aufarbeitungshilfe und ähnlichem wurde bei mir 19 von der FBG gemacht und klappte prima. 20 macht sie es auch wieder, aber es ist aufwendiger geworden, weil 19 zuviel betrogen wurde. Trotzdem stell ich dieses Jahr einen eigenen Antrag, weil Borkenkäferminitoring und Handentrindung (ich bin der einzige,der das gemacht hat) nicht über den FBG-Antrag gefördert wird. Der Antrag wird online ausgefüllt und hat gute Erklärungen dazu, ist also nicht allzuschwierig ihn auszufüllen.
Zur Förderung von Forstmaschinen ist zu sagen, wenn einige Förderung hören bekommen sie Dollarzeichen in den Augen und verlieren den Blick für die Kosten. Fachleute raten davon ab, sein Tun nach Förderung oder Steuervorteilen auszurichten. Wenn Forstmaschinen im großen Stil gefördert werden, wird es ein Überangebot an Forstdienstleistung geben, die viele Dienstleister in Ruin treibt. Ähnliches passiert bei Steuersparmodellen, Beispiel Schiffsfond, da können die realen Verluste die Steuerersparnisse bei weitem übersteigen. Daher lieber mal die Füße still halten. Daher nicht immer so negativ denken, das kostet unheimlich Kraft, sondern positiv denken und nach vorne schauen, das gib Kraft.

Gruß
Martin
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 13:32

Hinterwälder hat geschrieben:... Wenn du meinst, du hast Substanzverlust, den du beim Finanzamt geltend machen willst, musst du eine Bilanzbuchführung machen und die Bestände bilanzieren. Auf Bilanzverluste (Verluste ohne Geldbewegungen) können auch wieder Bilanzgewinne folgen, die dann auch Steuerzahlungen nach sich ziehen. ...

Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Kalamitätssituation im Forst seit 2017 eine bisher in der Form noch
nie dagewesene ist?

Welcher von den kleineren Waldbesitzern oder Landwirten bilanziert denn seinen Wald? Von 1.000 nicht 1ner.
Richtig, die Großen ab 500 ha. bilanzieren schon immer und könne die Substanzverluste geltend machen bzw.
mit Einnahmen/Gewinnen aus Sondernutzung gegen rechnen. Das kann der kleinere Waldbesitzer nicht.
Und er hat m.W. auch nicht die Möglichkeit, mit dem Bilanzieren anzufangen und damit die Verluste noch
geltend zu machen.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 13:39

Westerwälder hat geschrieben: ... 1. Ich habe schon mehrfach und so auch für 2019 Verluste aus der Forstwirtschaft
geltend gemacht und die wurden bisher immer anerkannt. ...

Wenn Du Deinen Bestände nicht bilanzierst, wie können denn dann bei Dir im Forst in 2019 Verluste
entstanden sein? Unterm Strich blieb doch 2019 bei der Holzaufarbeitung, wenn nicht viel, aber
doch noch etwas übrig?

Westerwälder hat geschrieben: ... 3. Bisher wurden alle meine Förderanträge positiv beschieden und pünktlich
ausgezahlt. Es gibt für mich keinen Anlass hierüber zu meckern ...

Ja, Du bist das Fördermittelwunder, dass habe ich bereits in einem anderen Thread mitbekommen.
Wenn ich mich dunkel erinnere: Arbeitest Du nicht selbst oder Dein Sohn oder sonst ein Verwandter bei
der Forstverwaltung?
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Hinterwälder » So Nov 08, 2020 15:52

Hallo Obelix,
immer dieses Negativdenken. Auch der kleine Waldbesitzer darf/kann bilanzieren,aber die Kleinen Waldbesitzer machen das nicht, weil Aufwand und Ertrag nicht im Verhältnis stehen. Bilanzieren heißt auch Bestände bewerten, und das muß die Steuerlast nicht immer mindern. Ein Forstbetriebsgutachten wird dann auch gefordert.
Außerdem ist ein Waldbauer lieber im Wald als im Büro, sonst wäre er auch Bürobauer, aber im Büro wird wesentlich über Erfolg und Mißerfolg entschieden.
Gruß
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon langholzbauer » So Nov 08, 2020 16:28

Wer seine Zahlen ehrlich und real zu einer ordentlichen GuV zusammen rechnet und belegen kann, der kann ev.Verluste auch mit sonstigen Einkünften beim FA. verrechnen.
Meist scheitert es an der ordentlichen Buchführung für die Forstflächen, wenn sie überhaupt als Betrieb geführt werden.
In der forstwirtschaftlichen Buchführung sind auch Rückstellungen für Aufforstungen über längere Zeiten möglich.
Viele Waldbesitzer haben ja schon Angst vor den par € BG- Beitrag solange sie die Meldung nicht für ihre grüne Nummer am Schlepper brauchen.

Übrigens gibt es da auch einschlägige Finanzurteile, dass l. u. f. Betriebe längere Zeiten mit Verlusten , trotzdem keine " Liebhaberei" sind , wenn Gewinne in Zukunft zu erwarten wären.

Das Steuerrecht hat da schon einige Möglichkeiten für uns.
Leider sind die aktuell nur sehr wenigen Steuerberatern und Waldbesitzern bekannt.
Deshalb ist es wichtiger denn jeh, sich mit Kollegen auszutauschen und Verbände zu nutzen und zu unterstützten.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 18:40

Hinterwälder hat geschrieben: ... immer dieses Negativdenken. ...

Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Arroganz und Hochnäsigkeit hier weniger Betroffene
über Andere urteilen.

Bei uns begehen Waldbauern Selbstmord oder scheitern bei dem Selbstmordversuch, so schlimm
und unerträglich ist die Lage. Reihenweise haben Waldbauern und Landwirte mit Wald burnout.
Ruf mal bei der SVLFG an, was los ist.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon langholzbauer » So Nov 08, 2020 18:53

Wir Waldmenschen(bauern) sind in einer verschwindenden Minderheit, daß das leider niemanden mehr interessiert! :oops:
Auch deshalb hab ich auf den Austausch unter Kollegen und die Verbandsarbeit verwiesen.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 18:56

langholzbauer hat geschrieben: Wer seine Zahlen ehrlich und real zu einer ordentlichen GuV zusammen rechnet und belegen kann,
der kann ev. Verluste auch mit sonstigen Einkünften beim FA. verrechnen.
Meist scheitert es an der ordentlichen Buchführung für die Forstflächen, wenn sie überhaupt als Betrieb geführt werden.
...

Ich bin verpflichtet, Buchführung zu machen. Die ist auch ordentlich, da ich einen land-/forstwirtschaftlichen Steuerberater habe.
Trotzdem kann ich Bestandsverluste nicht geltend machen.

langholzbauer hat geschrieben: ... In der forstwirtschaftlichen Buchführung sind auch Rückstellungen für Aufforstungen über längere
Zeiten möglich. ...

Du brauchst nichts zurückstellen, wenn Du das Geld für die Wiederaufforstung nicht hast.
Das hat bei uns keiner. Wie soll bei fm-Preisen von 20 - 30 € etwas übrig bleiben, wenn man davon die Aufarbeitungskosten
davon abziehen muss?

langholzbauer hat geschrieben: ... Viele Waldbesitzer haben ja schon Angst vor den par € BG- Beitrag ...

Das sind bei mir immerhin deutlich über 500 €.

langholzbauer hat geschrieben: ... wenn Gewinne in Zukunft zu erwarten wären. ...

Das muss Du mir mal vorrechnen, wo da in 40 - 50 Jahren Gewinne zu erwarten sind.
Durch Trockenheit/Käfer-Schäden sind bei mir Gewinne der letzten 50-60 Jahre auf einen Schlag weg
und in den nächsten 40 - 50 Jahre sind keine Gewinne zu erwarten.
Aber es geht ja nicht um Gewinne.

Es geht um die Substanzverluste, die der normale kleine bis mittlere Privatwaldbesitzer oder Landwirt
steuerlich nicht geltend machen kann.
Zuletzt geändert von Obelix am So Nov 08, 2020 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 19:16

langholzbauer hat geschrieben:Wir Waldmenschen(bauern) sind in einer verschwindenden Minderheit, daß das leider niemanden mehr interessiert! :oops:
Auch deshalb hab ich auf den Austausch unter Kollegen und die Verbandsarbeit verwiesen.


Das Schlimme ist, dass die Betroffenheit deutschlandweit sehr unterschiedlich ist und daher nicht Alle
an einem Strang gezogen wird.
Ferner, dass wir "Waldmenschen(bauern)" untereinander zu inhomogen sind.
Wer ist denn in den Verbänden aktiv:
a.) Adelige und Großgrundbesitzer
b.) Vorsitzende von FBG's oder Genossenschaften, die selbst kaum Wald besitzen, zumeist unter 5 ha.

Gruppe a.) kann i.d.R. die Substanzverluste absetzen, da sie Ihren Wald schon immer bilanzieren/bilanzieren müssen.
Gruppe b.) hat kein Interesse an der Klärung steuerlicher Benachteiligungen, da sie selbst nicht oder nur wenig
betroffen sind.
Also wird das Thema nicht angegangen.

Der Waldbesitzer/Landwirt zwischen ca. 5 ha. und ca. 250 ha. kommt unter die Räder
und wird aus dem Markt gedrängt. Weil er eben die notwendige Bürozeit für das Antragswesen
- also für Zuschüsse als auch für Steuer/Kalamität - nicht aufbringen kann.
Gruppe a.) hat hierfür Angestellte, studierte eigene Förster oder Dienstleister.
Gruppe b.) kann die Zeit aufwenden, da sie die aufgewendete Zeit von der FBG oder der Genossenschaft
entschädigt werden.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon langholzbauer » So Nov 08, 2020 19:21

Wir haben hier vor 30 Jahren mit 0 DM Bargeld unsere Wälder nach 17 Jahren Staatsbewirtschaftung wieder selbst in eine gemeinsame Bewirtschaftung überführt und neben der Bildung von ( bisher ausreichenden) Rücklagen, hat jeder Waldbesitzer seither schon mehr als den Marktwert seiner Fläche als versteuerten Gewinn
erhalten.
Noch sind wir zahlungsfähig.

Forstwirtschaft ist kein Tages- oder Jahres, sondern ein Generationengeschäft!
Da gehören leider Verlustzeiten dazu.
Was die letzten 2 Jahre am Nadelschnittholzmarkt los ist, gehört mal dringend vom Kartellamt untersucht!
C
Aber langfristig wird auch diese Kriese von richtigen Waldbauern überstanden werden.
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon Obelix » So Nov 08, 2020 19:32

langholzbauer hat geschrieben: ... Aber langfristig wird auch diese Kriese von richtigen Waldbauern überstanden werden.


Wir Waldbauern brauchen doch nur mal in die Landwirtschaft zu blicken.
Die ganzen Landwirte, die derzeit aufgeben/aufgeben müssen oder
in den letzten 20 - 30 Jahren die Landwirtschaft aufgegeben haben -
waren das alles "keine richtigen Landwirte"?

Ich hoffe für Dich, das Du ein "richtiger Waldbauer" bist und nicht an Deinen eigenen
Maßstäben kaputt gehst.
Weißt Du, die sich bei uns aufhängen, umbringen und Burnout haben, dass sind alles
"richtige Waldbauern".
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon langholzbauer » So Nov 08, 2020 19:50

Ach Obelix!
Wir sollten dringend mal ein Bierchen zusammen trinken!
Das Thema Burnout hat mich letztes Jahr im August voll erwischt .
Wenn Du das 2.Jahr in Folge als letzter greifbarer Forstdiensleister( und gleichzeitiger Anteiler) auf 380ha hinter jedem einzelnen Käferbaum her rennen sollst, und daheim eine Mutterkuhherde auf ausgetrockneten Weiden stehen hast, ist der Kollaps praktisch schon vorprogrammiert.
Weil ich das Vieh allein habe, konnte ich halt nicht in die notwendige Reha gehen und musste mich daheim erholen.
Ich weiß ganz genau wovon Du schreibt!
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Re: Steuerliche Geltendmachung von Verlusten im Forst

Beitragvon DMS » So Nov 08, 2020 20:08

Hallo Obelix,
ich frag mich warum du Buchführung machst, freiwillig? Buchführungspflicht besteht doch bei Gewinn 60.000,-- bzw. 600.000,-- Umsatz. Freiwillig würd ich das auf keinen Fall machen, allein wegen der Kosten. Ich mach Einnahme-Überschuss-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben). Auch gibts ja die Möglichkeit, denn Gewinn aus Forstwirtschaft nach § 13 a Einkommensteuergesetz zu ermitteln (Grenze 50 Ha), eventuell kann es sich ja für dich lohnen, die Gewinnermittlungsart zu wechseln.
Bei der Pauschalierung besteht ja die Möglichkeit, 55% der Einnahmen als Betriebsausgabe anzusetzen. Wenn Kalamitäten nicht anerkannt werden, mit welcher Begründung?
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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