DMS hat geschrieben:es wurden weiter Einnahmen erklärt
Heißt Einnahmen aus dem Haus, z.B. durch Vermietung?
Aktuelle Zeit: Mi Mai 01, 2024 17:30
DMS hat geschrieben:es wurden weiter Einnahmen erklärt
langholzbauer hat geschrieben:Dafür gibt es Steuerberater.
langholzbauer hat geschrieben:Das ist halt wirklich so ein Thema, worüber viele landwirtschaftliche Steuerberater noch etliche Seminare und Schulungen brauchen, damit die auslaufenden Betriebe nicht in die Steuerfalle tappen!
Schön, wenn es hier mal angesprochen wird.
Damit auseinander setzen muss sich aber der Erblasser rechtzeitig, damit die Erben später keine bösen Überraschungen erleben oder sich dran verstreiten!
DMS hat geschrieben:...
Sich selber schlau machen ! Man kann sich ja fast alle Informationen nun bequem holen, das ging früher im Grunde nicht, wenn man ehrlich ist, da mußte man schon viel Glück haben.
Das ist wie in der Politik, nicht glauben: "die machen das schon", nein, das machen die nicht. Nicht wissen kann bedeuten, dafür bezahlen zu müssen. Kleines Beispiel: Viele denken oder halten sich ja für sehr schlau, wenn sie eine Zusatzrente besparen (das wird von den MM ja auch so eingetrichtert). Kommen die dann ins Altersheim, ist die private Rente auch weg! und der Staat spart sich die Zuzahlungen fürs Altenheim. Dann hat man -wie so oft- für Andere nochmal gespart bzw. das war vollkommen sinnlos.
DMS hat geschrieben:Und: Da D. ja weiter das wichtigste und größte Land spielen will, sind bei Erbsachen ja jetzt die Verkehrswerte (!!!) anzusetzen, nicht mehr wie früher die niedrigen Einheitswerte, dank der Altparteien.
Leitsätze
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Abzug gebracht werden.
fedorow hat geschrieben: Auch auf landw. Flächen und deren Erben bei den gestiegenen Marktpreisen die angesetzt werden sofern kein Betriebsvermögen.
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