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Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 7:32

DMS hat geschrieben:es wurden weiter Einnahmen erklärt


Heißt Einnahmen aus dem Haus, z.B. durch Vermietung?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 7:34

langholzbauer hat geschrieben:Dafür gibt es Steuerberater.


Das wird am Ende auch ein Steuerberater abwickeln.
Mir geht es darum, zu verstehen, wie das gehandhabt wird und in welcher Größenordnung ca. der aufgedeckte Gewinn liegt.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DMS » Do Sep 21, 2023 7:43

W e n n er sein Wohnhaus nicht entnommen hat 1998, also es weiter im Betrieb gelassen hat, muss er doch dafür auch Einnahmen erklären. Wenn es im Privatvermögen ist, dann sind im Betrieb auch keine Einnahmen anzusetzen.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 10:36

Danke. Jetzt hat mein Hirn geschalten. :wink:
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon langholzbauer » Do Sep 21, 2023 12:55

Das ist halt wirklich so ein Thema, worüber viele landwirtschaftliche Steuerberater noch etliche Seminare und Schulungen brauchen, damit die auslaufenden Betriebe nicht in die Steuerfalle tappen!
Schön, wenn es hier mal angesprochen wird.
Damit auseinander setzen muss sich aber der Erblasser rechtzeitig, damit die Erben später keine bösen Überraschungen erleben oder sich dran verstreiten! :klug:
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DMS » Do Sep 21, 2023 13:07

langholzbauer hat geschrieben:Das ist halt wirklich so ein Thema, worüber viele landwirtschaftliche Steuerberater noch etliche Seminare und Schulungen brauchen, damit die auslaufenden Betriebe nicht in die Steuerfalle tappen!
Schön, wenn es hier mal angesprochen wird.
Damit auseinander setzen muss sich aber der Erblasser rechtzeitig, damit die Erben später keine bösen Überraschungen erleben oder sich dran verstreiten! :klug:


Sich selber schlau machen ! Man kann sich ja fast alle Informationen nun bequem holen, das ging früher im Grunde nicht, wenn man ehrlich ist, da mußte man schon viel Glück haben.
Das ist wie in der Politik, nicht glauben: "die machen das schon", nein, das machen die nicht. Nicht wissen kann bedeuten, dafür bezahlen zu müssen. Kleines Beispiel: Viele denken oder halten sich ja für sehr schlau, wenn sie eine Zusatzrente besparen (das wird von den MM ja auch so eingetrichtert). Kommen die dann ins Altersheim, ist die private Rente auch weg! und der Staat spart sich die Zuzahlungen fürs Altenheim. Dann hat man -wie so oft- für Andere nochmal gespart bzw. das war vollkommen sinnlos.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon langholzbauer » Do Sep 21, 2023 15:41

DMS hat geschrieben:...

Sich selber schlau machen ! Man kann sich ja fast alle Informationen nun bequem holen, das ging früher im Grunde nicht, wenn man ehrlich ist, da mußte man schon viel Glück haben.
Das ist wie in der Politik, nicht glauben: "die machen das schon", nein, das machen die nicht. Nicht wissen kann bedeuten, dafür bezahlen zu müssen. Kleines Beispiel: Viele denken oder halten sich ja für sehr schlau, wenn sie eine Zusatzrente besparen (das wird von den MM ja auch so eingetrichtert). Kommen die dann ins Altersheim, ist die private Rente auch weg! und der Staat spart sich die Zuzahlungen fürs Altenheim. Dann hat man -wie so oft- für Andere nochmal gespart bzw. das war vollkommen sinnlos.


Da bin ich voll bei Dir.
Spätestens mit 60 sollte jeder sein Erbe geregelt oder mindestens steuerlich geplant haben.
Bei Unternehmen gibt es einmalige Steuervergünstigungen bei Betriebsaufgabe.
Wer das , in Anbetracht fehlender Nachfolger nutzt, kann schon einiges an Steuern sparen.
Schenkungen im Sinne von " vorweggenommener Erbfolge" verjähren nach 10 Jahren.
Da kann auch kein Pflegefall mehr drauf zu greifen, bzw. kann da auch rechtzeitig gestaffelt einiges gesichert werden.
Aber ,
eine eigene private Altersvorsorge wird i.d.R. für den selbstbestimmten Teil des Ruhestandes aufgebaut.
Nicht jeder möchte bei oder mit Renteneintritt im Pflegeheim landen!
Und selbst dann wird sich eine gut vorbereitete Vorsorge positiv auswirken, bis sie aufgebraucht ist. :wink:
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon fedorow » So Sep 24, 2023 20:07

DMS hat geschrieben:Und: Da D. ja weiter das wichtigste und größte Land spielen will, sind bei Erbsachen ja jetzt die Verkehrswerte (!!!) anzusetzen, nicht mehr wie früher die niedrigen Einheitswerte, dank der Altparteien.

Das Phänomen München wo ein Erbe sein selbstbewohntes Haus verkaufen muss um die hohe Erbschaftssteuer bezahlen zu können breitet sich nun wie ein Flächenbrand aus. Auch auf landw. Flächen und deren Erben bei den gestiegenen Marktpreisen die angesetzt werden sofern kein Betriebsvermögen.
Die Politik behauptet zwar scheinheilig Inflation ist nicht gewollt aber die Steuereinnahmen gehen durch die Decke. Auch bei jeder Lohnerhöhung.
Aber in deinem Zitat richtig erkannt wer dafür verantwortlich ist.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon T5060 » Do Sep 28, 2023 23:12

Der BFH hat sich aktuell in einem ähnlich gelagerten Fall ausgetobt: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsc ... 202310179/

Leitsätze
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Abzug gebracht werden.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Fr Sep 29, 2023 7:48

Für den Fall in meiner Verwandtschaft egal. Aber war einen wertvollen Betrieb hat, der absehbar nicht weitergeführt wird, sollte ihn wohl am besten selbst auflösen oder im Ganzen verkaufen oder sich zumindest bzgl. der steueroptimierten Auflösung beraten lassen.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DWEWT » Fr Sep 29, 2023 11:15

fedorow hat geschrieben: Auch auf landw. Flächen und deren Erben bei den gestiegenen Marktpreisen die angesetzt werden sofern kein Betriebsvermögen.


Du relativierst deine Aussage ja schon selbst.
Für ldw. Betriebe die weitergeführt werden, ist das Risiko sehr gering. Wer ldw. Flächen verwerten möchte, der soll, zumal seine Aktivitäten bezüglich der Wertsteigerung ja gleich Null sind auch Steuern zahlen.
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