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Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Mi Sep 20, 2023 19:18

Ich stehe gerade auf dem Schlauch...

3 Schwestern erben gemeinsam und zu gleichen Teilen einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen landwirtschaftlichen Flächen bereits längere Zeit verpachtet waren, der Wald selbst bewirtschaftet, und verkaufen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, das Haus mit Grundstück, die Scheune mit Grundstück... aus der Erbengemeinschaft heraus an mehrere unterschiedliche Käufer.

Wie wird der Veräußerungsgewinn (aufgedeckt durch die Betriebsauflösung) in diesem Fall versteuert?
Wird der Gewinn auf die 3 Schwestern aufgeteilt und ist von diesen jeweils zu individuellen Sätzen als Einkommen zu versteuern?
Oder zählt der Gewinn (ohne weitere Versteuerung) zur Erbmasse und wird dann nur über die Erbschaftssteuer (falls wegen der Freibeträge überhaupt zutreffend) versteuert?
Und welcher Betrag wird als Buchwert für die Flächen angesetzt, wenn dazu keine Aufzeichnungen vorliegen?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon egnaz » Mi Sep 20, 2023 19:50

Wenn sich eine Erbengemeinschaft gebildet hat, sind auch die Erbschaftssteuern zu ermitteln und zu zahlen. Einen Verkauf oder Betriebsaufgabe kann die Erbengemeinschaft nach meiner Meinung erst vornehmen, wenn die Ebschaft abgeschlossen ist.

Bei Betrieben, die schon vor 1970 bestanden haben, wird der Buchwert mit der EMZ mal 8 in DM ermittelt.
Gruß Eckhard
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Mi Sep 20, 2023 21:48

Ich habe noch nie etwas geerbt und kenne die Abläufe nicht.
Das die Erbschaft abgeschlossen ist, bedeutet dass es sich nicht mehr um eine Erbengemeinschaft, sondern um eine GbR handelt, die dann verkaufen kann?

Wie wird formal festgemacht, dass die Erbschaft abgeschlossen ist?

Dann wäre der also der Ablauf: Erst Erbschaftssteuer auf Basis landwirtschaftlicher Betrieb, dann Verkauf aus der GbR heraus (= Auflösung des Betriebs) und Versteuern des dadurch offengelegten Gewinns anteilig zu den aus der GbR erhaltenen Auszahlungen?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon T5060 » Mi Sep 20, 2023 21:51

Es ist hier der Idealfall der steuerlichen Gestaltung eines Stb. der es drauf hat
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Mi Sep 20, 2023 22:56

Wirklich hilfreich sind die Antworten für mich als Laie nicht.


Ist denn keiner hier, der den Fall schon durchlebt hat und berichten kann, wie es bei ihm abgelaufen ist?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon T5060 » Mi Sep 20, 2023 23:21

Es ist eine Erbengemeinschaft und da zählt welcher Erbe hätte nach Grundstücksverkehrsgesetz Anrecht auf das Erbe und könnte den Hof weiterführen, führt der den Hof weiter, entfallen Erbschaftssteuer und es findet auch keine Überführung ins Privatvermögen statt. War der Hof zum Todeszeitpunkt bereits verpachtet fällt i.d.R. Erbschaftssteuer an. Wird der dann nicht geteilt, sondern geht an einen Erben kann man so noch nicht von einer gewillkürten Betriebsaufgabe sprechen, wird er auf die Erben verteilt sind wir in der Betriebsaufgabe. Dann fallen beide Steuern an.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Mi Sep 20, 2023 23:37

Danke.
Der Hof wird zerschlagen. Also fallen beide Steuern an.
Kann man beim Wohnhaus davon ausgehen, dass dieses Privatvermögen er Erblasser war?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon strokes » Do Sep 21, 2023 2:55

Ist es steuerlich besser einen Betrieb im Ganzen zu verkaufen?
Wenn Betriebsübergabe <10Jahre war, läuft es unter Spekulation und es wird teuer mit den Abgaben?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DMS » Do Sep 21, 2023 6:41

Durch das Versterben tritt der Erbfall ein = evtl. Erbschaftsteuer. Durch den anschließenden Verkauf der Flächen wird es u. U. zur Aufdeckung der stillen Reserven kommen (Gewinn) = darauf wird u. U. Einkommensteuer anfallen. Beide Vorgänge sind zu unterscheiden und werden unterschiedlich ermittelt. EMZ x 8.

Da 3 Schwestern erben (du nicht ?!) und wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, erben die Kinder zu gleichen Teilen. D. h. die Erbmasse wird durch die Anzahl der "Köpfe" geteilt, also erbt jede zu einem Drittel. Dadurch entsteht jeweils eine Personengeselllschaft (Erbengemeinschaft, Personengesellschaft bei Einkommensteuer). Das bedeutet, dass der Vorgang insgesamt (für alle gleich und in einem Ruck) ermittelt wird und dann wieder auf die Einzelnen verteilt wird (je 1/3). Die Versteuerung erfolgt dann bei der jeweils Einzelnen, mit den jeweils persönlichen Verhältnissen (Steuersatz, persönliche Freibeträge, Splitting oder nicht usw.).
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 6:46

Vielen Dank.
Ich selbst bin nicht betroffen.
Wie wird der Buchwert bei Wald gehandhabt? Da gibt es nach meiner Erinnerung keine EMZ?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DMS » Do Sep 21, 2023 6:51

Bei Wald 1,02 €/je qm.

Und: Da D. ja weiter das wichtigste und größte Land spielen will, sind bei Erbsachen ja jetzt die Verkehrswerte (!!!) anzusetzen, nicht mehr wie früher die niedrigen Einheitswerte, dank der Altparteien.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 7:00

Danke.
Kannst du evtl. auch eine Einschätzung bezüglich des Wohnhauses angeben, ob dieses als Privatvermögen gilt?

Erbschaftssteuer wird keine anfallen. So ein Hof ist hier nicht viel wert und die Anteile werden unter den Freibeträgen liegen.
Aber die Einkommensteuer schlägt halt zu.
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon Manfred » Do Sep 21, 2023 7:06

Und gleich noch eine Frage: Wie wird bei den Grundstücken der Hofstelle innerorts der Buchwert ermittelt?
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon langholzbauer » Do Sep 21, 2023 7:11

Dafür gibt es Steuerberater.
Die sollten in solchen Fällen ihre Kosten gut wieder einsparen...

Gerade, wenn die Grundstücke an unterschiedliche Käufer verkauft werden sollen, lässt sich das ja auch zeitlich strecken, damit nicht zu viel ESt. in einem Jahr an fällt. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Steuern bei Erbe + Betriebsauflösung

Beitragvon DMS » Do Sep 21, 2023 7:19

Hofstelle 5,12 Euro/qm. Wohnhaus konnte 1998 steuerfrei entnommen werden, also in der Regel Privatvermögen. Es sei denn: es wurden weiter Einnahmen erklärt, da muss man in die Erklärungen schauen, wie der Inhaber das Wahlrecht ausgeübt hat.
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