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Steuerprüfer

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon hans g » Fr Mär 27, 2009 12:05

Miststreuer hat geschrieben:Ich habe zwar wenig Ahnung von sowas

genau--dann halte dich lieber raus.
hans g
 
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Beitragvon TLX9999 » Fr Mär 27, 2009 12:13

@fedorow

Grundsätzlich hat der Prüfer schon recht, dass die jähliche Abschreibung nur auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten zu ermitteln.
In der Praxis sind vielfach von Landwirten, die nicht zur Buchführung verpflichtet waren, die entsprechenden Belege nicht aufbewahrt worden.
Wenn zum Beispiel bei Gebäuden die Herstellungskosten nicht mehr
ermittelt werden können, können gemäß der Finanzverwaltung die
Herstellungskosten auf Grundlage der Brandversicherungssumme auf
Preisbasis 1914 durch Vervielfältigung mit dem für das Herstellungsjahr
des Gebäudes, abzüglich Mehrwertsteuer und abzüglich enthaltener eigener Arbeitsleistung angesetzt werden. Detaillierte Erläterungen dazu
befinden sich im Kommentar: Felsmann, Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirte, HLBS-Verlag Bonn.
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Beitragvon TLX9999 » Fr Mär 27, 2009 12:17

......mit Vervielfältigung des für das Herstellungsjahr des Gebäudes geltenden Bauindexes.........
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Beitragvon Ernstfried » Fr Mär 27, 2009 12:55

@fedorow:

Wurden die Maschinen etc. von Deinem Vater damals bar bezahlt ? Wenn ja: Leben die Verkäufer noch, und sind die greifbar ? Hinfahren, und sich den damaligen Kauf quittieren lassen. Wenn die Verkäufer das nicht wollen (weil die vllt. Angst haben vor dem Finanzamt...) ggf. die Verjährung prüfen.
Wenn unbar (Überweisung, Scheck): Alte Kontounterlagen sichten, ggf. (leider mutmasslich mit Kosten verbunden) Zweitauszüge bei der kontoführenden Bank anfordern.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Beitragvon Ernstfried » Fr Mär 27, 2009 12:58

CarpeDiem hat geschrieben:..diesen Fall nachträglich zu türken...


Auf einen solchen Gedanken würde ich nie kommen.
Ich weiß auch gar nicht, was "türken" bedeutet. Könnte übrigens von politisch Immerkorrekten auch fremdenfeindlich-rassistisch interpretiert werden...
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Beitragvon hans g » Fr Mär 27, 2009 13:02

Ernstfried hat geschrieben:Ich weiß auch gar nicht, was "türken" bedeutet.

weiss eigentlich jeder--ist nix fremdenfeindliches :wink:
hans g
 
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Beitragvon Maic » Fr Mär 27, 2009 14:13

glaube es kommt auch drauf an wie er den Betrieb übernommen hat !

Als ich mal übernommen habe wurde der Betrieb im Vollerwerbt bewirtschaftet ... lief das beim FA unter Wirtschaftsüberlassungsvertrag ... meine Eltern waren dann nicht mehr Einkommenssteuerplichtig ... und ich bekam auch deren Steuernummer ... wenn die vom FA was unregel mäßiges gefunden haben wie Kauf ohne Rechnung und noch Bar bezahlt !
Die geben nicht auf verfolgen einen glaube noch bis ins Grab und dann geben Sie noch keine Ruhe
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Beitragvon Hibbie » Di Apr 07, 2009 13:15

also ich seh das so, deine afa kanst du abschreiben ( :lol: welch wortwitz), denn wonach soll die bemessen werden wenn du keine belege hast. da wird dir deine maschinenhalle sicherlich mal direkt mit 1,00€ in die bilanz geschoben. das ist natürlich ärgerlich, wird aber wohl so ablaufen. ist ja auch nicht unbedingt clever seine unterlagen zu vernichten, selbst wenn man schätzlandwirt war und dann in rente geht. es sei denn er hat in seiner aktiven zeit das finanzamt beschissen, dann wars schon ne gute idee!

grüße, hibbie
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Beitragvon TLX9999 » Mi Apr 08, 2009 17:52

Die Wertermittlung erfolgt nicht nach Gutachten, sondern nach von der Finanzverwaltung selbst herausgegebenen Verfügungen (= Verwaltungsanweisungen). Diese sollen einer einheitlichen Rechtsanwedung als Basis dienen. An diese Verfügungen muß sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch der Prüfer halten.
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