Hallo zusammen, dazu kann ich auch noch ne "Geschichte" erzählen. Bis vor ca. 5 Jahren konnte ich als Gewerblicher noch stehendes Holz mit 5,5% Mwst. kaufen. Dann war das plötzlich nicht mehr möglich, heute muss ich das Holz, das ich kaufe, als Lohnunternehmer fällen und muss ne Rechnung an die Gemeinden stellen. Natürlich muss diese 19% Mwst. ausweisen, also muß ich auch 19% abführen. Das von mir eingeschlagene Holz, kann ich dann zu nem höheren Preis wieder "liegend" kaufen, natürlich sind dann nur 5,5% Mwst. ausgewiesen, also kann ich mir auch nur diese 5,5% bei der Umsatzsteuererklärung zurückholen.
Fazit, auch mit scheinbaren Kleinigkeiten, kann man Steuereinahmen nach oben treiben.