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Steuersatz Brennholz

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuersatz Brennholz

Beitragvon Fabian3130LS » Mi Nov 28, 2012 12:23

Hi,

ich weiß das Thema gabs hier schonmal aber ich finde es nicht mehr.

Der Steuersatz auf Brennholz ist ja laut UStG § 12 Anlage 2 -> 48 7 %
und zwar für Rundlinge und Scheite.

Dann müsste der Förster ja 19 % MwSt verlangen wenn er an uns verkauft.

Ist das richtig? Hab ich einen Denkfehler?

Gruß Fabi
Fabian3130LS
 
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon wiso » Mi Nov 28, 2012 12:39

Der verlangt auch nur 7%, wenn ers richtig macht...
wiso
 
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Adele » Mi Nov 28, 2012 13:11

Bei uns in Sachsen zahlen wir seit ca. 2 Jahren den kompletten Steuersatz auf 2m Polterholz. :(
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Hellraiser » Mi Nov 28, 2012 13:28

Hallo,

Das gefunden:

Also 7 % werden fällig wenn jemand aus Holz Brennholz produziert, bzw. als Brennholz produziertes Holz als Brennholz an den Endverbraucher weiterverkauft- das ist eindeutig.

Mit 19 % belegt der Waldbesitzer sein Holz, wenn er es zur Weiterverarbeitung verkauft, weil es in der verkauften Form eben nicht A oder B entspricht...

Laut § 12 Abs. 2.Nr 1 und 2 der Umsatzsteuergesetzes unterliegt der Verkauf von Holz dem ermäßigten Steuersatz. Der genaue Wortlaut:

Holz, und zwar
A) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln odern ähnlichen Formen,

B) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst.

Kann man jetzt weitertrieben mit Sperrholzplatten/ OSB Platten und dergleichen.


mfg Harald
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Adele » Mi Nov 28, 2012 14:50

Na dann muß der Sachsenforst etwas anders machen. Selbstwerberholz, ist ja meist eh nur als Brennholz zu verwenden, ist mit 19% belegt.
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon LKW-Stefan » Mi Nov 28, 2012 21:34

ausschlaggebend ist wie das Holz verkauft wird:

2m Holz Fichte z.B. wenn es als Industrieholz verkauft wird hat 19% MWSt.
das selbe 2m Holz Fichte wenn es als Brennholz verkauft wird hat nur 7% MWSt.

und da die Förster ja nicht weit weg vom Papa Staat sind freut sich der Staat natürlich
über 19% MWSt. mehr als über 7% ... somit wird das Holz einfach als Industrieholz verkauft :roll:
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon country » Do Nov 29, 2012 7:05

Und aufpassen, nicht incl Lieferung kaufen, dann werden auch aus 7% 19% Mwst.
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon günter » Do Nov 29, 2012 11:29

hi


teilweise nicht ganz richtig mit den steuersatz, brennholz verkauf mit 7% ist richtig,

viele kommunen, gemeinden und körperschaften verkaufen ihr kompl holz ob stammholz, IL oder sonst was mit einem steuersatz von 5,5%

bayerische staatsforsten verkauft auch mit 7%, warum es dann in sachsen mit 19%verkauft wird, keine ahnung...

gruss günter
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Webbel1 » Do Nov 29, 2012 12:56

Hallo, Buchenbrennholz lang von Gemeinden und der Kirche kaufen wir mit 5,5 %,
vom Kreis mit 7 % , und vom Fürstlichen Privatwald mit 19%.
Ende Monat wird die MwSt vom Finanzamt zurückgeholt :lol:
Beim Verkauf von Brennholz bekommt das Finanzamt seine MwSt von 7% von mir zurück :(
Webbel1
 
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Renault551.4 » Do Nov 29, 2012 15:02

Für die reinen Holzerlöse wie z.B. Flächenlose, Selbstwerber, Reiserlose, Holz auf Stock u.ä. kann die Forstverwaltung zum Durchschnittssatz von 5,5% abrechnen. Sind ja Land- und Forstwirtschaftliche Erzeugnisse.

Für Holz das als Brennholz angeboten wird, werden 7% Umsatzsteuer fällig.

Für Holz bei dem schon Unternehmer Dienstleistungen abgerechnet haben macht der Förster aber Verlust wenn er es zum günstigen Steuersatz verkauft. Dem Unternehmer muss er für die Leistung den Lohn + 19% MwSt bezahlen. Wenn er dann mit 7% an den Endverbraucher weiterverkauft macht er "Miese" vom seinem Gewinn.

Und wie schon erwähnt: der Brennholzhändler verkauft id.R. mit 7% MwSt da er ja Scheitholz, Rundlinge o.ä. Brennholzformate anbietet.
Wer zuletzt lacht, hat's nicht eher kapiert . . .

Fällt der Baum beim ersten Streich, war bestimmt der Baumstamm weich.
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon wiso » Do Nov 29, 2012 15:14

Renault551.4 hat geschrieben:Für Holz bei dem schon Unternehmer Dienstleistungen abgerechnet haben macht der Förster aber Verlust wenn er es zum günstigen Steuersatz verkauft. Dem Unternehmer muss er für die Leistung den Lohn + 19% MwSt bezahlen. Wenn er dann mit 7% an den Endverbraucher weiterverkauft macht er "Miese" vom seinem Gewinn.


Wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist das völlig egal, da er alle seine Preise netto ohne Steuer betrachten muss. Die gezahlte Steuer an den Unternehmer bekommt er wieder, wohingegen er die kassierte vom Kunden abführen muss.
wiso
 
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 29, 2012 17:05

Nach meinem Steuerberater kostet geliefertes Brennholz(inkl.Anlieferung) auch nur 7% MwSt.
Die 19% würden nur für die Anlieferung etstehen, wenn Lieferung auf der Rechnung als Posten aufgeführt ist.

Bsp.: Rechnung 1
Brennholz frei Kunde= Brennholz + 7% MwSt


Rechnung 2

Brennholz + 7%

Transport extra ( nach Km oder Zeit) 19% für Transportkosten
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon tuono9 » Do Nov 29, 2012 17:12

Hallo ,
Ich beziehe Polterholz aus dem Staatswald RLP. Auf der Rechnung sind 5,5% MwSt ausgewiesen. Laut meinem Steuerberater kann ich mir diese 5,5% nicht vom Finanzamt zurückholen. Dies wäre erst ab 7% möglich. Ist das so korrekt oder muss ich meinen Steuerberater eines Besseren belehren?
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 29, 2012 17:23

Ich hatte bis jetzt noch keine 5,5%.
Aber nach meinen Informationen werden die 5,5 % genauso als Vorauszahlungen in der Ust - Anmeldung mit aufgerechnet.
Diese 5,5% sind der Pauschal-Steuersatz für Betriebe(Erzeuger), die keine Ust abrechnen und somit auch keine Erstattungen für geleistete MwSt erhalten.

Falls es jemand besser(richtig) weis, lass ich mich gern belehren!
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Re: Steuersatz Brennholz

Beitragvon Hellraiser » Do Nov 29, 2012 18:12

Hallo,

Nicht umsonst sind 50% des Weltweiten Steuerrechts in Deutsch geschrieben!

Bei zweifeln einfach mal das zuständige FA fragen oder seinen Steuerverbrecher, genug Geld bekommt er ja für die jährliche Steuererklärung.

mfg Harald
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