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Stihl-Motorsägen aus USA

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Stihl-Motorsägen aus USA

Beitragvon Stihlklaus » So Jun 10, 2007 1:28

Hallo,
ich möchte mir eine neue Stihl Ms 441 zulegen. Bin im Internet schon länger
auf der Suche nach dem günstigsten Preis. Also was da aus USA angeboten
wird, ist unschlagbar.
Wer kann Infos geben über die Qualität oder evtl. Nachteile gegenüber
deutscher Produktion geben (bezogen nur auf die Maschine selbst)?
Mir ist nur bekannt dass eine etwas geringere Leistung angeboten wird.
Garantie wird von deutschen Stihl-Händlern normalerweise abgewickelt
lt. Stihl in Waiblingen.
Mein Stihl-Händler vor Ort war kurz von nem Herzinfarkt als ich ihn darauf
ansprach, da er sofort an den evtl. verpassten Gewinn bestimmt dachte.
Bevor dies aber ein Roman wird, hört euch bitte mal rum und meldet euch.
Stihlklaus, auf der langen Suche nach der günstigsten!!!
Stihlklaus
 
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Beitragvon brainfart » So Jun 10, 2007 19:02

Garantie bekommst Du da meines Wissens nach keine.
Ich hab auch schon gehört, daß manchmal die Schiene eine kleinere Nutbreite hat. Damit passen die üblichen Stihlketten nicht, d.h. Du mußt Dir entweder ein neues Schwert kaufen (sinnvoll, die Amis haben eh immer viel zu lange Schwerter dran) oder passende Ketten besorgen.

Man sollte eventuell auch mal darüber nachdenken, ob man der netten Firma Stihl nicht per Email in den Arsch tritt und die Meinung sagt. Die verkaufen teilweise in Deutschland produzierte Sägen im Ausland für die Hälfte, und jeder schluckt es ohne zu murren. Es kann ja wohl nicht sein, daß eine zweimal über den Atlantik transportierte und doppelt verzollte Säge immer noch billiger ist als das selbe Modell beim örtlichen Händler. Deutsche Arbeitsplätze erhalten schön und gut, aber das bedeutet ja, daß wir mit unseren deutschen Preisen den Amis usw. die Kettensäge subventionieren. Die Tatsache, daß andere Firmen das genauso machen ist keine akzeptable Ausrede. Die deutsche Mehrwertsteuer und der gestiegene Euro übrigens auch nicht.
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Beitragvon Frankxxx1965 » So Jun 10, 2007 19:44

Hallo,


bis einschl. MS 260 werden die Sägen in USA hergestellt.
Ab der 260 werden die Sägen aus DE nach USA importiert.

Garantie ist in etwa die selbe wie bei uns, aber eben nur in den USA.
Das heisst, Du müsstest die Säge nach USA bringen.

Übrigens, Internethandel für Stihl ist in USA ebenso wenig wie bei uns!!!

Selbst wenn Du eine Stihl aus USA beziehst und Dir schicken lässt hast de noch Zoll & Märchensteuer drauf, sowie die Versandkosten


Gruß
Frank










.
Lieber locker über`n Hocker, als hecktisch über`n Ecktisch
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Beitragvon traktorist2222 » So Jun 10, 2007 19:45

Meine USA-MS 361 ist auch "drüben" produziert.
Gruß
Martin


John Deere 6400 mit 6 to. Pfanzelt-Funkwinde, Holzzange und 16 to. Posch-Spalter, Rückewagen Krpan GP8D; Deutz D30S
Stihl MS 261, MS 362, MS 500i, MS 660, Echo CS-2511WES, Dolmar PS 7900
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Beitragvon ropa_eurotiger » So Jun 10, 2007 21:19

Hallo,

wies jemand wie es mit Zoll und Steuern aussieht wenn meine Schwester eine Säge in USA/Kanada kauft und auf dem Seeweg nach Hause schickt?
Müssen Steuern/Zoll auch betahlt werden?
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Beitragvon brainfart » Mo Jun 11, 2007 0:16

> Müssen Steuern/Zoll auch betahlt werden?

Natürlich!
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Beitragvon dogfischhund » Mo Jun 11, 2007 14:16

brainfart hat geschrieben:
Man sollte eventuell auch mal darüber nachdenken, ob man der netten Firma Stihl nicht per Email in den Arsch tritt und die Meinung sagt. Die verkaufen teilweise in Deutschland produzierte Sägen im Ausland für die Hälfte, und jeder schluckt es ohne zu murren.


Und?
Schau mal was ein Mercedes / BMW / Porsche usw. in USA / Cannada kostet

Howie
Was hat Windows mit U-Booten gemeinsam? Kaum macht man ein Fenster auf, fangen die Probleme an.
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Beitragvon KoerperKlaus » Mo Jun 11, 2007 15:31

Moin,

die Amis brechnen ihre sales tax getrennt, d.h. auf den Preis der an den Geräten dransteht, kommen in der Regel noch die Abgaben an Land, Kommune und Stadt drauf. Wenn noch nicht geschehen, würde ich den Händler da mal explizit drauf ansprechen. Die Abgabenhöhe kann sich recht häufig ändern und deshalb sparen sich die meisten die Arbeit alle Waren ständig neu auszuzeichnen und kleben einfach den Nettopreis dran.
Info zur sales tax

Bie Kettensägen habe ich mich zwar noch nicht schlau gemacht, aber aus anderen Bereichen (hauptsächlich elektronische Bauteile) kann ich sagen, dass die Preisgestaltung meist ausgelegt ist, dass sich die Firmen die Preise in anderen Ländern nicht kaputt machen.
Leider...
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Beitragvon MS260Kat » Mo Jun 11, 2007 15:51

Na ich glaube am klügsten wäre es, in den Staaten Urlaub zu machen, sich eine neue Säge zu kaufen, einbisschen was harziges Sägen :D und schon hat man eine gebrauchte. Dann sich ein Quittung für die gebrauchte Säge ausstellen lassen (nicht mehr als 200$, kann auch von privat sein) und dann die Säge einfach im normalen Gepäck mitnehmen. Schon ist man das leidige Thema Einfuhrzoll los. Soweit ich weiss sind Mitbringsel bis 200 Euro vom Einfuhrzoll befreit. Nagelt mich aber nicht auf den Euro genau fest - sicherheitshalber nochmal erkundigen.

So kommt man ganz legal zu einer günstigen "neuen" Säge.
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Beitragvon brainfart » Mo Jun 11, 2007 16:57

dogfischhund hat geschrieben:Schau mal was ein Mercedes / BMW / Porsche usw. in USA / Cannada kostet

Howie


Ach soo, na dann ist ja alles ok... :roll:
Dann darf ich ab jetzt auch besoffen Auto fahren, weil andere Leute tun das auch! Klasse!

Schau mal, was ich sonst noch so geschrieben hab:
> Die Tatsache, daß andere Firmen das genauso machen ist keine akzeptable Ausrede.
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Beitragvon MS260Kat » Mo Jun 11, 2007 17:12

Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.

1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 200 Zigaretten oder
* 100 Zigarillos oder
* 50 Zigarren oder
* 250 g Rauchtabak oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
* 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
* 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
* 2 Liter nicht schäumende Weine.

3. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
* 500 g Kaffee oder
* 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

4. Parfüms und Eau de Toilette:
* 50 g Parfüms und
* 0,25 Liter Eau de Toilette.

5. Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

6. andere Waren
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.


Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.

Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

Beispiel:
Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.
Besonderheiten zu den Wertgrenzen
Antiquitäten

* Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Personengruppen wie z.B. Bewohner grenznaher Gemeinden oder Grenzpendler eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen gelten.
* Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
* Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.

Beispiel:
Ein Ehepaar reist aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Jeder Stuhl kostet 80 EUR.
Beide können innerhalb der Wertgrenze von 175 EUR jeweils 2 Stühle (160 EUR) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 EUR gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 EUR übersteigt die Freigrenze von 175 EUR. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
* Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 EUR zu verzollen ist.




Na, da lag ich schon fast richtig. Das Mitbringsel darf bei einem Dollarkurs von 1,34 nicht mehr als 234 Dollar kosten. Also wenn man selbst in den USA ist sollte es also kein Problem sein zu einer neuen "gebrauchten" einfuhrzollfreien Kettensäge zu kommen !
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Beitragvon MF-133 » Mo Jun 11, 2007 17:19

Als Ebay noch klein war, habe ich mir immer wieder mal ein gebrauchtes Notebook aus USA bestellt. Es war so mittelspannend. Da der Dollar z.Zt billig ist, kann man schon drüber nachdenken, einen Grauimport zu machen. Verzollen musst Du, egal ob Urlaubsmitbringsel oder per Post. Wegen der Garantie: Ich glaub nicht, dass die Säge als Grauimport Garantie hat. Grade bei einem so starken Preisgefälle wird der Hersteller sich absichern. Z.B. durch Vergabe einer bestimmten Seriennummer (z.B. 007 in der Nummer für "Nicht-Euroland-Export" oder sowas) Denn was Du einmal machen kannst, kann ein Großhändler auch 1000 mal machen und für 1000 Geräte Gewährleistung geben , die außerhalb der normalen Kanäle ins Land kommen? Interessanter, falls rentabel, wäre ein Import aus einem anderen EU-Land, denn da MUSS der Hersteller Garantie geben.
Ach ja: Thema Mitbringsel ausm Urlaub. Glaubt hier jemand in Zeiten von Terrorangst, eine Airline würde eine Motorsäge als Bordgepäck erlauben?
MFG
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Beitragvon Frankxxx1965 » Mo Jun 11, 2007 17:27

@MF-133

ja, habe bereits 2 Sägen als Bordgepäck (im Koffer) mitgebracht.
Darf nur kein Hauch von Treibstoff drinnen sein :-)



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Beitragvon MF-133 » Mo Jun 11, 2007 17:35

Hast Du der Stewardess einen Heiratsantrag gemacht? Oder dem Piloten?
Unglaublich...ich bin wirklich überrascht.
Wie hoch war denn der Preisunterschied?
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Beitragvon MS260Kat » Mo Jun 11, 2007 17:35

MF-133 hat geschrieben:Ach ja: Thema Mitbringsel ausm Urlaub. Glaubt hier jemand in Zeiten von Terrorangst, eine Airline würde eine Motorsäge als Bordgepäck erlauben?
MFG


Im Handgepäck sicherlich nicht. Wenn kein Sprit und Öl drin ist, dann steht dem mitführen im sonstigen Gepäck nichts im Wege, denn wie sollte jemand während des Fluges an das im Frachtraum mitgeführte Gepäck gelangen um dann mit den darin enthaltenen Sachen Unfug anzustellen. Während des Fluges kommt keiner ans Gepäck.
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