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Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon Vicktoria » Sa Jun 23, 2007 15:30

Warte mal ab bies der Anhörungsbogen koomt. Den nimmst du dann und gehst zu BV. Die haben meistens ganz gute Rechtanwälte. Die helfen dir dann auch´weiter. Machen das zwar nicht umsonst, aber kennen sich damit aus. Wenn dein Freund nicht Mitglied ist nimmst du das Ding und sagst er war für dich unterwegs.
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@ Helena

Beitragvon kaisertom » Sa Jun 23, 2007 16:17

...nein, anders rum:

Schlepper hat "schwarz", Hänger nur "25 km/h" und keine Zulassung!
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Beitragvon Schweinchen » Sa Jun 23, 2007 18:18

??? er braucht doch keine Zulassung bzw. wegen dem Grund, dass du einen unzugelassenen Hänger hinter schwarzem Kennzeichen fährst, kann dir keiner was. Höchstens, wenn du diesen nicht für lw-Zweck einsetzt, aber das ist ne andere Geschichte ;-)

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Beitragvon basko » So Jun 24, 2007 7:59

Hallo Helena,
der Tandemanhänger darf nur für "transport- dinge" der landwirtschaft eingesetzt werden, sonst bist du dran. den TÜV interessiert nicht was du transportierst. wenn du z.b. brennholz für den eigenbedarf mit dem anhänger transportierst, so ist das nicht zulässig.
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Beitragvon rednose » Mo Jun 25, 2007 14:58

Hallo zusammen,
hinter einem "schwarz" zugelassenen Traktor müssen alle Anhänger zugelassen und getüvt sein, schwarze Folgekennzeichen gibt es nicht.

Ausnahme: er fährt einen landw. genutzten Hänger, der mit dem grünen Folgekennzeichen eines lof zugelassenen Schleppers ausgestattet ist (für einen Freund z.B.).
Das 25 km/h Schild hat lediglich mit der Zulassungsfreiheit der lof Hänger zu tun, und 6 km/h geht schon gar nicht.

Die Einzelabnahme (Gutachten) eines nicht näher definierbaren Hängers kostet hier in Hessen ca 98,- EU, als Hersteller wird dann in dem neuen Brief der Name des Besitzers eingetragen (z.B. rednose 750).

Gruß
Bernhard
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