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Strafanzeige

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Strafanzeige

Beitragvon kaisertom » Do Jun 21, 2007 12:55

Servus zusammen, ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Thomas, Hobbyforstwirt für Familie und Eigenbedarf (5ha Wald) und verfolge dieses informative Forum schon einige Zeit.
Leider hat mein erster Beitrag einen saublöden Hintergrund und ich bitte um Meinungen dazu:
Einer meiner besten Freunde ist Gastronom und Oldtimerfan (auch Schlepper). Für seine Speisekarte hat er 1 Tagwerk Acker gepachtet und bewirtschaftet es mit Freude - bis letzten Montag:
Er war mit Schlepper (schwarzes Kennzeichen - er zahlt für sein Hobby gern Steuern) und Einachser (20 km/h - Schild, keine Zulassung) unterwegs. Polizeikontrolle und Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, Fahren ohne Zulassung usw.
Gibt es eine Möglichkeit, wie er da rauskommt und auch demnächst mit Hänger fahren kann? Eine grünes Schlepperkennzeichen geht wohl nicht und TÜVen kann er seine Anhänger höchsten mit Einzelabnahme, obwohl alles top in Ordnung ist...
Saublöde Geschichte.
Danke Euch allen!
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Beitragvon DX85 » Do Jun 21, 2007 13:08

Ich denke nicht das er da so ohne weiteres wieder raus kommt. Wie auch? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn er ohne Zulassung fährt und daher den Hänger auch nicht angemeldet / versichert / versteuert hat ist der grünweiße Trachtenverein damit halt im Recht.
Ich denke mal er muß das wohl akzeptieren und demnächst dafür sorgen das er für sein Gefährt eine Zulassung bekommt. So teuer ist das nicht und auf Dauer billiger als ständige Anzeigen... :wink:
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Beitragvon Schweinchen » Do Jun 21, 2007 17:07

moment :!:

das ganze ist doch landwirtschaftliche Nutzung oder? da darfst du doch ohne Zulassung fahren.

Evtl sind genauere Angaben hier von Vorteil.

mfg

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Beitragvon Malte » Do Jun 21, 2007 17:19

Auf dem Hänger ohne Zulassung hätte ein 6 km/h - Schild pappen müssen.

Oder ein 25er -Schild + Betriebserlaubnis als zulassungsfreies Fahrzeug + Folgekennzeichen des ziehenden Fahrzeugs in schwarz.
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Beitragvon Schweinchen » Do Jun 21, 2007 17:26

ich darf doch wenn der für land u forstw zwecke genutzt wird ohne kennzeichen fahren auch wennd er trecker ein schwarzes hat.

Die frage it nur ob sein acker als "Garten zählt" bzw "gewerblich" wegen dem Restaurant...
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Beitragvon Schweinchen » Do Jun 21, 2007 17:28

ich darf doch wenn der für land u forstw zwecke genutzt wird ohne kennzeichen fahren auch wennd er trecker ein schwarzes hat.

Die frage it nur ob sein acker als "Garten zählt" bzw "gewerblich" wegen dem Restaurant...
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Beitragvon Malte » Do Jun 21, 2007 17:33

Hat der Trecker schwarz, zählt das land- und forstwirtschaftliche Tüdelüt nicht.

Dann muss jeder zulassungsfreie Hänger zumindest eine Betriebserlaubnis als irgendwas haben oder darf nur 6 km schnell gezogen werden.

Soweit meine Informationen.
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Beitragvon kaisertom » Do Jun 21, 2007 17:34

Erst mal Danke für die Antworten!

O-Ton Polizei: Wenn der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat, also versichert und versteuert ist, darf er auch nur Hänger mit schwarzem Kennzeichen ziehen!

Wie bekommt man für einen Hänger eine Zulassungsbefreiung für 20 km/h ?

Wie gesagt, mein Freund ist nicht privilegiert und hat das auch nicht vor. Er ist nur Koch mit Hobby-Acker (Gemüse usw.).

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Beitragvon Malte » Do Jun 21, 2007 17:50

Eine Betriebserlaubnis mit 25 km/h - Beschränkung beim TÜV beantragen, meinetwegen als fahrbarer Gemüsestand oder Verkaufsanhänger oder Wasserwagen oder was weiß ich.

Könnte vom Aufwand der Einzelabnahme her recht teuer werden.
Hat der nicht irgendwelche Papiere, um ihn normal abzunehmen und zuzulassen? So teuer sind Anhänger nun nicht.
Ein 80 km/h - Hänger darf auch vom Trecker gezogen werden.
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Beitragvon Schweinchen » Do Jun 21, 2007 17:52

Also die Auskunft der Polizei ist meines Erachtens ganz klar falsch. Das betonen auch dieverse andere Treads hier. Denn das schwarze kennzeichen erlaubt den Transport eines Jeden Gutes. Genauergesgat gibt es das bei Traktoren extra dann, wenn man diesen nicht für einen Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb nutzt. Dieses scharze Kennzeichen schließt aber die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus, und da ein Anhänger der für land-und/oder forstw. Zwecke benutzt wird, muss er nicht zugeassen sein.

Auf normal: Man darf hinter einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen einen Anhänger ohne Kennzeichen ziehen, wenn dieser für lw Zwecke genutzt wird.

(Für die neuen Führerscheinklassen ist hier nur wichtig, ob er CE oder "nur" T hat aber vermute mal er hat den alten LKW Lappen, denn sinst kann es auch fahren ohne Fahrerlaubnis sein)

Zur Betriebserlaubnis: Die muss man, wenn überhaupt? glaube ih nur bei Fahrzeugen nach BJ 1960??? haben. Genau weiß ich das aber nicht.

Die weitere Frage wäre, warum er den schlepper schwarz fährt ;-) also mit schw. Kennzeichen. Weil sein Hobby nur ein Hobby ist udn ihm kein grünes gewährt wurde? Dann hätte er einen Hänfer mit Kennzeichen versteuert etc nutzen müssen un könnte beim nachhacken auch deswegen stress bekommen.

Naja trotzdem wenn das OTon der Polizei war dann haben die nrecht meiner Meinung nach und auch die Anzeige wäre unberechtigt. Und somit auch die Anzeige. (hier ist nur die frage ob sen hobby als w dient, denn ansonsten müsste er, um ganz aus dem Schlamassel rauszukommen, nachweisen können, dass er für einen Landwirt gefahren ist und das mit dem lw Zweck.

mfg

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Beitragvon basko » Fr Jun 22, 2007 7:46

.... wo zu gibt es RA die einem da helfen wo keiner richtig bescheid weiß. mit ihm als rechtsbeistand kannst du deine strafe mildern.
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Beitragvon DX85 » Fr Jun 22, 2007 8:06

Richtig. Ist sicher die beste Lösung mal nen Fachmann zu fragen. Bringt schneller nen vernünftiges Ergebnis als verschiedenste Vermutungen.
Und solltest Du / Dein Bekannter mal ne Auskunft vom RA einholen, bitte die Aussage hier posten. Interessiert sicher viele Leser.
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Beitragvon Trakehnerstar » Fr Jun 22, 2007 8:49

fürchte es sieht schelcht aus..
das Thema ist in Oldieschlepper-Kreisen dauerhaft..
die einen sagen 25 km/h schild reicht, die anderen nein
wegen Text in Zulassungsverordnung.
In dieser Verordnung steht, das Anhänger lediglich in einem
land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulassungsfrei sind.
(gibt noch ein paar Ausnahmen z.b. Bauwagen aber hier nicht relevant).
Was ist ein landw. Betrieb? In der Regel wird dort nach der allgemeinen Definition vorgegangen, also Mitglied der landw. Sozialversicherung.
Da dein Freund keinen Betrieb in Sinne des Alterskassenrechts hat, ist der Anhänger nicht zulassungsfrei, auch wenn er nur zweckgebunden eingesetzt wird.
Wenn Du Landwirt bist, kannst du den ganzen "Fuhrpark" nicht übernehmen? Der Fahrerkreis ist ja bei Traktoren nicht beschräntkt
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Beitragvon Schweinchen » Fr Jun 22, 2007 9:16

angenommen du sagst jetzt, er ist für dich gefahren, dann ist er aus dem Schneider, wenn du einen lw Betrieb hast.

Aber wenn die wirklich Stress gemacht haben, weil er mit dem schwarzen Kennzeichen einen nicht zugelassenen Hänger gezogen hat, dann kann er dagegen erstmal Einspruch erheben, weil das sehrwohl korrekt sein kann. Vllt sagen die dann hast recht, ohne nachzugucken bzw rauszufinden, dass er garnicht im wirklichen l und forstw Sinn unterwegs war.

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Auskunft Polizei

Beitragvon Helena » Sa Jun 23, 2007 14:47

Ich glaube, da haben die Staatsdiener wirklich was falsch verstanden:
Wir haben einen PKW-Tandemanhänger mit grünem Nummernschild. Den hängen wir natürlich an den PKW mit schwarzem Nummernschild, fahren damit auch zum TÜV. Ohen jee Beanstandung
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