Dass ein Minderjähriger eine Motorsäge führt, ist nicht "gesetzlich verboten", so wie ein Raubüberfall.
Es ist eine Frage der Haftung und der Geschäftsfähigkeit, so wie bei Neujahrsraketen.
Man verstößt damit gegen ein paar Verträge, die man mit dem MS-Hersteller und den verschiedenen Versicherern geschlossen hat (eventuell auch der Forstbehörde beim Holzkauf) und die deshalb dann nichtig sind.
Der Hersteller der MS schreibt dem Käufer vor, dass das Mindesalter zu Benutzung 18 Jahre ist. Vor dem Alter an wird erwartet, dass der Benutzer Gefahren und Schäden selber abschätzen kann.
Der Benutzer kann den Hersteller NICHT in die Pflicht nehmen, wenn ein Minderjähriger durch die Benutzung Schäden anrichtet oder zu selber Schaden kommt.
Die BG und oder die Haftpflicht schreibt ihren Mitgliedern vor, dass das Mindesalter zur MS-Führung 18 Jahre ist. Der Eigentümer der MS kann auch hier die Schäden durch einen Minderjährigen NICHT an die Versicherung weiterreichen, sondern bleibt darauf sitzen.
Die Forstbehörde schreibt ihren Selbsbewerbern vor, dass der MS-Führer mindestens 18 ist. Den können sie nämlich in die Pflicht nehmen, wenn er den falschen Baum fällt oder er statt einen Dürrständer umzulegen einem Pilzsammler ein zweites Hinterteil schnitzt.
Den Minderjährigen können sie nicht belangen und werden seine Arbeit deshalb unterbinden.
Wenn zwei Kumpels, einer 18, einer 16, zusammen mit MS in den Wald gehen, hat der 18 Jähre die VOLLE Verantwortung für ALLE Vorkommnisse und Schäden, auch die, der 16 Jähre sich selber zufügt. Der 18 Jährige kann sich dabei durch NICHTS rausreden.
Er hätte als Aufsichtsführender nämlich beim 16 Jährigen die Arbeit mit hohem Gefahrenpotential gar nicht dulden dürfen.
Der 16 Jährige kann den 18Jährigen auch nicht durch sein "Ehrenwort" von der Haftung entbinden, denn er ist ja gar nicht voll geschäftsfähig.
Natürlich gibt es 16 Jährige, die gewissenhaft mit der Säge umgehen können. Das interessiert nur-im Sinne von Haftung und Geschäftsfähigkeit- keine Sau.
Und das, so habe ich es jedenfalls verstanden, wollte der Fragesteller doch eigentlich geklärt haben. MFG
