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Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Beitragvon MF-133 » So Mai 18, 2014 11:09

Dass ein Minderjähriger eine Motorsäge führt, ist nicht "gesetzlich verboten", so wie ein Raubüberfall.

Es ist eine Frage der Haftung und der Geschäftsfähigkeit, so wie bei Neujahrsraketen.

Man verstößt damit gegen ein paar Verträge, die man mit dem MS-Hersteller und den verschiedenen Versicherern geschlossen hat (eventuell auch der Forstbehörde beim Holzkauf) und die deshalb dann nichtig sind.

Der Hersteller der MS schreibt dem Käufer vor, dass das Mindesalter zu Benutzung 18 Jahre ist. Vor dem Alter an wird erwartet, dass der Benutzer Gefahren und Schäden selber abschätzen kann.
Der Benutzer kann den Hersteller NICHT in die Pflicht nehmen, wenn ein Minderjähriger durch die Benutzung Schäden anrichtet oder zu selber Schaden kommt.

Die BG und oder die Haftpflicht schreibt ihren Mitgliedern vor, dass das Mindesalter zur MS-Führung 18 Jahre ist. Der Eigentümer der MS kann auch hier die Schäden durch einen Minderjährigen NICHT an die Versicherung weiterreichen, sondern bleibt darauf sitzen.

Die Forstbehörde schreibt ihren Selbsbewerbern vor, dass der MS-Führer mindestens 18 ist. Den können sie nämlich in die Pflicht nehmen, wenn er den falschen Baum fällt oder er statt einen Dürrständer umzulegen einem Pilzsammler ein zweites Hinterteil schnitzt.
Den Minderjährigen können sie nicht belangen und werden seine Arbeit deshalb unterbinden.

Wenn zwei Kumpels, einer 18, einer 16, zusammen mit MS in den Wald gehen, hat der 18 Jähre die VOLLE Verantwortung für ALLE Vorkommnisse und Schäden, auch die, der 16 Jähre sich selber zufügt. Der 18 Jährige kann sich dabei durch NICHTS rausreden.
Er hätte als Aufsichtsführender nämlich beim 16 Jährigen die Arbeit mit hohem Gefahrenpotential gar nicht dulden dürfen.
Der 16 Jährige kann den 18Jährigen auch nicht durch sein "Ehrenwort" von der Haftung entbinden, denn er ist ja gar nicht voll geschäftsfähig.

Natürlich gibt es 16 Jährige, die gewissenhaft mit der Säge umgehen können. Das interessiert nur-im Sinne von Haftung und Geschäftsfähigkeit- keine Sau.
Und das, so habe ich es jedenfalls verstanden, wollte der Fragesteller doch eigentlich geklärt haben. MFG
MF-133
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Beitragvon gummiprinz » Mo Mai 19, 2014 13:07

Manchmal freut es mich "doch noch" in Österreich leben zu dürfen und nicht in Deutschland. Zumindest wehrt sich der Österreicher so lange es geht, wenn es um eine liberale Gesellschaft geht. Und sogar in Österreich wird die Regelmentierung und Intoleranz immer ärger. Es versteht sich von selbst, dass der 16 jährige unter den Fittichen des 18 Jährigen stehen muss und er sollte alles an Schutzkleidung anhaben was möglich ist.
Aber mir persönlich kotzen die ganzen Überprüfungen und Führerscheine immer mehr an, obwohl wir in Österreich noch keinen Führerschein fürs Segelboot oder für die Motorsäge benötigen :lol:
Wenn man ein Sofaschläfer ist, wird es einen kaum kümmern, aber wieviele Prüfungen soll man noch machen ? Autoführerschein musste ich machen, C LKW Führerschein auch, Motorradführerschein auch, Sonderpilotenschein wegen dem Hängegleiter auch, dann noch für den Wohnwagen E zu B Prüfung. Dann noch 5 verschiedene Gewerbescheine, aber damit ist es nicht getan. Den Flugschein musst ständig erneuern, den LKW Schein auch schon alle 5 Jahre. Wenn ich jetzt noch die ganzen Kleinigkeiten dazurechne wie staatliche Stellen die den Betrieb prüfen bis zum Rauchfangkehrer der in mein Ofenrohr spechtelt, dann frage ich mich oft ob ich nicht im Urwald glücklicher wäre ?
Gehts Euch nicht auch so ?
Als ich 13 Jahre alt war, bin ich mit dem 15er Steyr Traktor mit 2 Tonnen Stroh noch alleine zum Großvater vom Feld in den Hof gefahren. Alle habens überlebt. Ich, der Traktor und auch alle Fußgänger. Am Abend habe ich mich mit meinem Freund getroffen und voller Stolz von der Traktorfahrt erzählt. Getroffen haben wir uns in einem Unterstand in den Weingärten und dort fest getschickt ( geraucht :-) ). Beide sind wir mit nicht angemeldeten Mopeds gefahren !

Heute sind wir gepeinigt von Handyverboten, Alkoholverboten, Rauchverboten und und und.
Vor 14 Tagen hat ein Niederösterreicher ein Loch gegraben in seinem Garten mit 50 mal 50 cm und ca. 70 cm tief. Dann ist er mit dem Oberkörper reingerutscht und hing stundenlang fest. Er hat es überlebt.
Aber es würde mich nicht wundern, wenn jeder eine geeichte Messlatte bei der Gemeinde kaufen muss, die die max. Tiefe von Löchern vorgibt. Kostet natürlich € 100.- und wird 2 mal jährlich kontrolliert. lg gummiprinz PS; Erst gestern hat mir eine Verwandte erzählt, Sie würde es auch begrüßen wenn in der U- Bahn ein Essverbot käme. Die Leute wollen einfach nicht verstehen, dass jedes Verbot, das Leben immer mehr einzementiert. Es nimmt uns die Freude. Und selbst wenn der Motorsägenkurs 2 Jahre dauert, auch dann wird es noch immer Unfälle geben. Sie werden weniger, ganz klar ! Aber um den Preis einer liberalen Gesellschaft die alles und jedes regeln möchte. Wenn ich das Schicksal eines einzelnen über die Gesellschaft stelle, dürften wir nicht mehr autofahren, keinen Schweinsbraten essen, keine Rauchen, usw.. Will ich das ?
gummiprinz
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Beitragvon Da´holzmiche » Mo Mai 19, 2014 18:22

MF-133 hat geschrieben:Dass ein Minderjähriger eine Motorsäge führt, ist nicht "gesetzlich verboten", so wie ein Raubüberfall.

Es ist eine Frage der Haftung und der Geschäftsfähigkeit, so wie bei Neujahrsraketen.

Man verstößt damit gegen ein paar Verträge, die man mit dem MS-Hersteller und den verschiedenen Versicherern geschlossen hat (eventuell auch der Forstbehörde beim Holzkauf) und die deshalb dann nichtig sind.

Der Hersteller der MS schreibt dem Käufer vor, dass das Mindesalter zu Benutzung 18 Jahre ist. Vor dem Alter an wird erwartet, dass der Benutzer Gefahren und Schäden selber abschätzen kann.
Der Benutzer kann den Hersteller NICHT in die Pflicht nehmen, wenn ein Minderjähriger durch die Benutzung Schäden anrichtet oder zu selber Schaden kommt.

Die BG und oder die Haftpflicht schreibt ihren Mitgliedern vor, dass das Mindesalter zur MS-Führung 18 Jahre ist. Der Eigentümer der MS kann auch hier die Schäden durch einen Minderjährigen NICHT an die Versicherung weiterreichen, sondern bleibt darauf sitzen.

Die Forstbehörde schreibt ihren Selbsbewerbern vor, dass der MS-Führer mindestens 18 ist. Den können sie nämlich in die Pflicht nehmen, wenn er den falschen Baum fällt oder er statt einen Dürrständer umzulegen einem Pilzsammler ein zweites Hinterteil schnitzt.
Den Minderjährigen können sie nicht belangen und werden seine Arbeit deshalb unterbinden.

Wenn zwei Kumpels, einer 18, einer 16, zusammen mit MS in den Wald gehen, hat der 18 Jähre die VOLLE Verantwortung für ALLE Vorkommnisse und Schäden, auch die, der 16 Jähre sich selber zufügt. Der 18 Jährige kann sich dabei durch NICHTS rausreden.
Er hätte als Aufsichtsführender nämlich beim 16 Jährigen die Arbeit mit hohem Gefahrenpotential gar nicht dulden dürfen.
Der 16 Jährige kann den 18Jährigen auch nicht durch sein "Ehrenwort" von der Haftung entbinden, denn er ist ja gar nicht voll geschäftsfähig.

Natürlich gibt es 16 Jährige, die gewissenhaft mit der Säge umgehen können. Das interessiert nur-im Sinne von Haftung und Geschäftsfähigkeit- keine Sau.
Und das, so habe ich es jedenfalls verstanden, wollte der Fragesteller doch eigentlich geklärt haben. MFG


vielen dank für die antwort !
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