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Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Strafe bei Motorsägenarbeit (von Unter-18-Jährigen)

Beitragvon Da´holzmiche » Do Mai 15, 2014 18:09

Guten abend,
ich bin 18 und habe mittlerweile den as baum 1 kurs absolviert. :D
Mein Kumpel ist 16 und würde auch gerne schneiden, jetzt meine frage:
Was passiert, wenn er, im Gemeindewald, vom förster/ jäger erwischt wird ?
Der nicht vorhandene Versicherungsschutz ist klar.
Mfg
Michi
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon MF-133 » Do Mai 15, 2014 18:32

Wenn Du 18 bist und er mit Dir zusammen im Wald ist, bist Du aufsichtspflichtig. Er ist Dein Schutzbefohlener.
Du darfst ihn nicht mit der Säge beschäftigen und musst seine Arbeit unterbinden.
Wenn es sich um Gemeindewald usw. handelt, kann der Förster kann ihm die Weiterarbeit untersagen und Dir in Zukunft kein Holz mehr geben. "Fahren ohne Motorsägenführerschein" führt nicht zu einem Bußgeld usw.
Du haftest für Personenschäden (auch wenn er sie sich selber zufügt) und zahlst Schmerzensgeld an ihn.
Sich unter keinen Umständen aus falsch verstandener Kumpelhaftigkeit breitschlagen lassen.
Falls er sich allein die Säge schnappt und allein im Wald arbeitet, gilt das über Dich Gesagte sinngemäß für seine Eltern.
MFG
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon brennholz jürgen » Do Mai 15, 2014 18:34

Ab 18j geschäftsfähig! Er müsste mitlaufen. Der der den Schlag kauft, ist dafür verantwortlich, dass alles richtig läuft. Sollte nichts passieren, würde mein Förster euch dem Wald verweisen und er würde das Holz weitergeben. Weiter würde er euch von der Selbstwerberliste streichen. Sollte er sich mit der Motorsäge verletzen, dann gute Nacht.
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Dieser Beitrag zeigt die Historische Brennholzgewinnung bis zur Moderne und ist nicht gänzlich zum Nachmachen empfohlen!
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon FWL » Do Mai 15, 2014 20:10

Ab 18 Volljährig!
Vorher - Finger weg von der Motorsäge! Sonst wirst Du vllt. "viel Spß" haben.... Wenn was passiert, kannst Du Dich "einsargen" lassen! Schadensersatzansprüche usw., Deine Haftpflicht zahlt keinen Cent! Und wenn dann der Strafrichter noch ankommt...viel Spaß!
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon Kugelblitz » Fr Mai 16, 2014 0:24

Habt ihr ein bisschen viel getrunken?
Kugelblitz
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon Da´holzmiche » Fr Mai 16, 2014 16:35

Kugelblitz hat geschrieben:Habt ihr ein bisschen viel getrunken?


du vielleicht :prost:
war eine normale frage
ergo: es gibt kein Strafverfahren, aber ich kann mein holz beim förster verlieren, bzw keins mehr machen dürfen
ergo: ich lass es
Mfg
Da´holzmiche
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon FWL » Fr Mai 16, 2014 20:22

DAS hätt Dir aber schon der gesunde Menschenverstand sagen können...........................................!!!!!!!!!! :roll: :roll: :wink: :!:
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon land » Sa Mai 17, 2014 4:59

Hat von euch keiner unter 18 gesägt?
Ich habe letztes Jahr mit 15 Jahren angefangen mein Kollege sägt schon seit er 12 ist. Natürlich alles nur im Privatwald.
Stihl MS 362 CM
Stihl MS 261
Echo CS 360 WESC
land
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon WaldbauerSchosi » Sa Mai 17, 2014 5:41

land hat Recht.

Wer ohne Sünde ist...


ich hab auch mit 14/15angefangen.


Es gilt immer, wo kein Kläger...
WaldbauerSchosi
 
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon robs97 » Sa Mai 17, 2014 8:01

WaldbauerSchosi hat geschrieben:land hat Recht.
Wer ohne Sünde ist...
ich hab auch mit 14/15angefangen.
Es gilt immer, wo kein Kläger...


Land hat Recht :wink: :wink: allerdings
Wer ohne Sünde ist...... der wurde noch nie erwischt :lol: :lol:
Er kann den Kollegen doch sägen lassen. Er fragte nach den Konsequenzen und diese wurden Ihm genannt.
Es kann auch jeder ohne Führerschein fahren, darf sich allerdings hinterher nicht beschweren wenn erwischt wird.
Es kann auch jeder Banken ausrauben und darf sich hinterher auch nicht beschweren wenn er in den Knast einfährt.
Und jeder kann Steuern hinterziehen so viel wie er möchte allerdings gilt auch da der Zusatz wie in den obigen 2 Beispielen.
Zuletzt geändert von robs97 am Sa Mai 17, 2014 10:18, insgesamt 2-mal geändert.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon Leier » Sa Mai 17, 2014 10:08

Hallo,

warum macht er denn Keinen Sägeschein? Sollte ja klappen, weil es Gibt doch sicher Lehrlinge beim Forst die ne Lehre machen und schon nen Schein dazu haben.

Gerade im ersten Lehrjahr kann es doch sein das jemand noch unter 18 ist oder dürfen die da nicht an die Säge?

Gruß Sven
Achtung erst 25 :D


MTS 550 mit 80PS Motor
Claas Arion 640 mit 150 PS
Binderberger H 25 mit Funkwinde
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Paar Kettensägen von Stihl!

Bewirtschafte ca 22ha Land bestehend aus Acker Grünland Wald
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon dr Jong » Sa Mai 17, 2014 12:17

Unter 18 ist das nur zur Ausbildung erlaubt! Selbst wenn ein FoWi Azubi im Ausbildungsbetrieb unter 18 sägen darf, gilt das mit Sicherheit nicht für privates Brennholz schneiden! Auch wenn die Azubis bestimmt 100 mal besser ausgebildet sind, wie jeder Brennholz Selbstwerber nach einem 2- Tages- Kurs...

Bin mir allerdings nicht sicher, ob's da eine Sonderregelung gibt, auch wenn ich's mir beim besten Willen nicht vorstellen kann!

Grüße vom Jong
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon FWL » Sa Mai 17, 2014 16:23

Ich hab von unserem Forstamt gehört, dass in der Nähe mal einer mit 15 Jahren nen "Sägenschein" bekommen haben soll.
Dass sowas nicht zulässig ist, steht ja wohl ausser Frage!

Was man auf seinem Privatgrundstück macht und nicht, bleibt jedem selbst überlassen! In meinen Wald würd ich aber keinen Minderjährigen ne Säge in die Hand drücken, auch wenn er noch so gut sägen kann! Und bei mir arbeiten auch ausschließlich Leute mit der entsprechenden Ausbildung und VOLLSTÄNDIGER PSA! Und vor allem - Sägen, die den heutigen technischen Vorschriften entsprechen - also ausschliesslich mit Kettenbremse!
Ich war mal dabei, als wir den Hinterbliebenen mitteilen durften, dass sich der Ernährer durch einen "Kickback", der die Halsschlagader zerstört hat(fehlener Helm!) selbst ins Jenseits befördert hat.... :(
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon Fendt312V » Sa Mai 17, 2014 21:30

Muß doch noch nachfragen wo so eine Geldmacherei betrieben wird. Bei uns ist sowas unbekannt. Was fällt den Schreibtischfurzern noch alles ein? :lol:
:lol: Benutze Klopapier beidseitig dann hast den ökologischen Erfolg auf der Hand !! :prost:
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Re: Strafe bei Motorsägenarbeit

Beitragvon Eicherfahrer » So Mai 18, 2014 8:13

Jeder von den Schreibern, weiß genau, dass es verboten ist. In Deutschland gibt es doch für jeden und Alles Vorschriften. Also wo stehts denn.
Gruß
vom Eicherfahrer
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