Hallo
wir haben vor, uns einen Rückewagen Pfanzelt Typ RW 0967 zuzulegen. im kwf- Prüfbericht steht, Zitat "Bei Zulassung des Rückeanhängers mit max. Zuladung bei Straßenfahrt ist dieser gemäß StVZO als Transportanhänger eingestuft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit und das zulässige Gesamtgewicht für die Fahrt auf öffentlichen Straßen richtet sich nach der Ausrüstung des Bremssystems."
Heißt dass ich darf ihn auf jeden Fall mit 25 km/h fahren. wenn ja reicht dann, auch wenn der Schlepper auf 40 km/h zugelassen ist mit der alten FS Klasse III fahren, oder aufgrund des zul. Gesamtgewicht des Gespanns mit der alten FS-Klasse II oder brauche ich einen FS der Klasse T. wir bekommen von jeden den wir fragen eine andere Antwort (Händler, Polizei Fahrschule).
Unser Schlepper hat knapp 5 to Betriebsgewicht der Hänger 11 to zul. Gesamtgewicht 9 to Nutzlast ca,.2 to Eigengewicht.
Frohe Ostern und vielen Dank für die Antworten.
dx 80
