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Moderator: Falke
dx80 hat geschrieben:erstmal Danke
der Hänger hat optional eine Hydraulikbremse oder Druckluft.
Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mit Druckluftbremse und alter FS-klasse II (T) vollbeladen 40 km/h auf öffentlichen Strassen fahren. Mit einer Hydraulikbremse nur unbeladen 25 km/h mit Klasse II (T) und ungebremst (ohne eigene Anhängerbremse) nur das 1,5fache des Traktorgewichts mit Klasse II (T)?
gruß
dx80
charly0880 hat geschrieben:@stefan
stimm so nicht ganz
mit dem B darf man bis 3.5 t kraftwagen fahren (wenn der schlepper auf schwarzen kennzeichen läuft und das zgg. unter 3.5 ist braucht man keinen T)
mit dem CE79 (wenn alten 3er vor 1998 glaube ich erworben wurde)
kann man 12.000kg gesamt masse im Zug incl zulassungsfreie anhänger beantragen
Chris353 hat geschrieben:Hallo,
also um deinen Schlepper mit 40er Zulassung fahren zu dürfen brauchst du den T eingetragen, die alten Klassen spielen keine Rolle, wichtig ist was JETZT auf deinen Plastikkärtchen steht! Anhängen darfst du dann alles was dein Schlepper packt.
Chris353 hat geschrieben:Weiß ich nicht, was der "3er" ist weiß ich gar nicht, C1 ist ja schon LKW Zulassung, die schließt ja den T mit ein denke ich.
Ich denke egal welche Ausbildung man gemacht hat, wenn man einen 40er Schlepper fahren darf ist der T auf jeden Fall eingetragen. Ob man ihn jetzt einzeln gemacht hat oder einen C Schein hat, welcher den T dann einschließt.
So viel ich weiß schließt der alte 3er den T nur ein, wenn man zum Zeitpunkt der Klassenänderung Landwirtschaft nachweisen konnte, dann hat man den T eingetragen bekommen, ansonsten hatte man Pech. Das habe ich bei meinen Vater so aufgeschnappt, also keine Garantie![]()
Lg. Chris
Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z. B. Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft etc).
Unimog 411 hat geschrieben:ohne lof-Zweck
Kl. CE 79, wenn der Rückewagen ein 1-Achser (Tandam =< 1 m) ist. Bei 11,0 t zGM könnte es so ein Anhänger sein
Kl. CE
Gruss Unimog 411
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