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Strassenzulassung Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon dx80 » Fr Apr 06, 2012 10:10

Hallo
wir haben vor, uns einen Rückewagen Pfanzelt Typ RW 0967 zuzulegen. im kwf- Prüfbericht steht, Zitat "Bei Zulassung des Rückeanhängers mit max. Zuladung bei Straßenfahrt ist dieser gemäß StVZO als Transportanhänger eingestuft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit und das zulässige Gesamtgewicht für die Fahrt auf öffentlichen Straßen richtet sich nach der Ausrüstung des Bremssystems."
Heißt dass ich darf ihn auf jeden Fall mit 25 km/h fahren. wenn ja reicht dann, auch wenn der Schlepper auf 40 km/h zugelassen ist mit der alten FS Klasse III fahren, oder aufgrund des zul. Gesamtgewicht des Gespanns mit der alten FS-Klasse II oder brauche ich einen FS der Klasse T. wir bekommen von jeden den wir fragen eine andere Antwort (Händler, Polizei Fahrschule).
Unser Schlepper hat knapp 5 to Betriebsgewicht der Hänger 11 to zul. Gesamtgewicht 9 to Nutzlast ca,.2 to Eigengewicht.
Frohe Ostern und vielen Dank für die Antworten.
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon LKW-Stefan » Fr Apr 06, 2012 10:15

also nach den aktuellen Regeln des Führerscheinrechts brauchst du für
einen 40km/h Schlepper den Führerschein Klasse T. Egal ob mit oder ohne
Anhänger.
Wie schnell damit gefahren wird, ist egal. Es zählt die "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" des
Fahrzeuges.

Die alte FS Klasse 2 ist ja der aktuelle CE Führerschein. Darin ist natürlich auch die Klasse T
eingeschlossen, somit darfste mit dem alten 2er das Gespann in jedem Fall fahren.



Beim Rückewagen kommts drauf an, welche Bremsanlage er verbaut hat. Bei Druckluftbremsanlage
darfst du auch mit 40km/h auffe Straße beladen. Bei einer Hydraulischen Bremsanlage darfst du nur
unbeladen auf die Straße. Bei Auflaufbremse gehts bis max. 8to Gesamtgewicht und 25km/h.
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 10:19

welche Bremse hat er denn?
alter 3er reicht nicht, Anhänger darf nur 1,5x Traktor wiegen
wenn Traktor also 7,5t wiegen würde, würde der alte 3er wieder reichen :lol:
T müsste reichen
Gruß Jo


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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon dx80 » Fr Apr 06, 2012 10:37

erstmal Danke
der Hänger hat optional eine Hydraulikbremse oder Druckluft.
Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mit Druckluftbremse und alter FS-klasse II (T) vollbeladen 40 km/h auf öffentlichen Strassen fahren. Mit einer Hydraulikbremse nur unbeladen 25 km/h mit Klasse II (T) und ungebremst (ohne eigene Anhängerbremse) nur das 1,5fache des Traktorgewichts mit Klasse II (T)?
gruß
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 10:52

dx80 hat geschrieben:erstmal Danke
der Hänger hat optional eine Hydraulikbremse oder Druckluft.
Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mit Druckluftbremse und alter FS-klasse II (T) vollbeladen 40 km/h auf öffentlichen Strassen fahren. Mit einer Hydraulikbremse nur unbeladen 25 km/h mit Klasse II (T) und ungebremst (ohne eigene Anhängerbremse) nur das 1,5fache des Traktorgewichts mit Klasse II (T)?
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nunja, du mischelst hier bissle viel, einmal Führerschein, und dazu noch Zulassung

wenn er Druckluftbremse hat + Zulassung -> CE oder T und 40km/h
mit Hydraulikbremse ist in D wie ungebremst und bis 25km/h ,
Führerschein brauchst aber wie oben, da ja nicht abgelastet wurde

ungebremst ist eher nicht das 1,5fache des Traktorgewichts möglich,
1,5x Zugfahrzeug ist die Anhänger-Grenze mit DL für alten FS 3er
Zuletzt geändert von abu_Moritz am Fr Apr 06, 2012 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jo


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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon Pickup » Fr Apr 06, 2012 10:53

Hallo,

nur DL alein wird nicht reichen um 40km/h fahren zu dürfen! Der RW muss auch eine 40er Zulassung haben, d.h. er braucht Schutzbleche für die Räder und muss zum TÜV!! ( Achsen müssen glaub ich auch 40er zulassung haben, das ist in der Regel auch nicht der Fall)

Gruß Pickup
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon charly0880 » Fr Apr 06, 2012 11:05

@stefan

stimm so nicht ganz

mit dem B darf man bis 3.5 t kraftwagen fahren (wenn der schlepper auf schwarzen kennzeichen läuft und das zgg. unter 3.5 ist braucht man keinen T)

mit dem CE79 (wenn alten 3er vor 1998 glaube ich erworben wurde)
kann man 12.000kg gesamt masse im Zug incl zulassungsfreie anhänger beantragen
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 11:14

charly0880 hat geschrieben:@stefan

stimm so nicht ganz

mit dem B darf man bis 3.5 t kraftwagen fahren (wenn der schlepper auf schwarzen kennzeichen läuft und das zgg. unter 3.5 ist braucht man keinen T)

mit dem CE79 (wenn alten 3er vor 1998 glaube ich erworben wurde)
kann man 12.000kg gesamt masse im Zug incl zulassungsfreie anhänger beantragen



mit dem alten 3er (CE79) darf man 7,5t LKW mit 11,25t Anhänger fahren = 18,75t Zug.ges.gew.
der C1E ist auf 12t begrenzt

also für den 5t 40er schlepper ist schon T, CE oder C1E nötig, oder alter 3er
mit dem ordentlich auf 40 zugelassenen Hänger ist dann CE oder T nötig, mit T evenetuell auf LoF beschränkt,
ob mann mit weniger Führerschein fahren darf wenn man nur 25 fährt, weiß ich nicht genau,

im übrigen ist >25 fahren mit Folgekennzeichen Hänger ziemlich teuer wenn sie einen anhalten!
trotzdem machen es /fast) Alle ...
Gruß Jo


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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon Chris353 » Fr Apr 06, 2012 11:15

Hallo,

also um deinen Schlepper mit 40er Zulassung fahren zu dürfen brauchst du den T eingetragen, die alten Klassen spielen keine Rolle, wichtig ist was JETZT auf deinen Plastikkärtchen steht! Anhängen darfst du dann alles was dein Schlepper packt.

Wegen den Wagen, mit hydraulischer Bremse 25 km/h unbeladen.

Mit DL bietet Pfanzelt den Wagen mit 25er oder 40er Zulassung an, das müsste man dann mit einen Händler oder Pm direkt besprechen, die Vertreter sind sehr kompetent!

lg. Chris
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 11:19

Chris353 hat geschrieben:Hallo,

also um deinen Schlepper mit 40er Zulassung fahren zu dürfen brauchst du den T eingetragen, die alten Klassen spielen keine Rolle, wichtig ist was JETZT auf deinen Plastikkärtchen steht! Anhängen darfst du dann alles was dein Schlepper packt.



den Schlepper ohne den Hänger darf er auch mit 3er oder C1 fahren, ohne das er T hat
Gruß Jo


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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon Chris353 » Fr Apr 06, 2012 11:54

Weiß ich nicht, was der "3er" ist weiß ich gar nicht, C1 ist ja schon LKW Zulassung, die schließt ja den T mit ein denke ich.
Ich denke egal welche Ausbildung man gemacht hat, wenn man einen 40er Schlepper fahren darf ist der T auf jeden Fall eingetragen. Ob man ihn jetzt einzeln gemacht hat oder einen C Schein hat, welcher den T dann einschließt.

So viel ich weiß schließt der alte 3er den T nur ein, wenn man zum Zeitpunkt der Klassenänderung Landwirtschaft nachweisen konnte, dann hat man den T eingetragen bekommen, ansonsten hatte man Pech. Das habe ich bei meinen Vater so aufgeschnappt, also keine Garantie ;)

Lg. Chris
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 12:40

Chris353 hat geschrieben:Weiß ich nicht, was der "3er" ist weiß ich gar nicht, C1 ist ja schon LKW Zulassung, die schließt ja den T mit ein denke ich.
Ich denke egal welche Ausbildung man gemacht hat, wenn man einen 40er Schlepper fahren darf ist der T auf jeden Fall eingetragen. Ob man ihn jetzt einzeln gemacht hat oder einen C Schein hat, welcher den T dann einschließt.

So viel ich weiß schließt der alte 3er den T nur ein, wenn man zum Zeitpunkt der Klassenänderung Landwirtschaft nachweisen konnte, dann hat man den T eingetragen bekommen, ansonsten hatte man Pech. Das habe ich bei meinen Vater so aufgeschnappt, also keine Garantie ;)

Lg. Chris



im C1 und C1E ist T nicht mit drinnen, nur L
nur im CE ist T mit drinnen, beim C nicht!
beim umschreiben hat man T bekommen wenn man den Bedarf nachgewiesen hat

Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z. B. Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft etc).


darf dann nach der Umschreibung mit T also sogar mehr fahren als vorher mit 3er ....
Gruß Jo


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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon Unimog 411 » Fr Apr 06, 2012 12:45

Hallo Zusammen,

hier werden leider wieder einige Dinge zusammen geworfen mit den Ergebnis, das Halbwahrheiten dabei heraus kommen.

Zu den Fahrerlaubnis-Klassen (vereinfacht dargestellt)
Klasse 3
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 7,5 t zGG -> da gehören auch Trecker dazu
- plus 1-Achs Anhänger
- plus zul. freie Anhänger
ein Zuggesamtgewicht ist nicht durch die Fahrerlaubnis beschränkt, allerdings durch die StVZO, wo 1-Achs Anhänger (Tandem unter 1 m) nur max. 11 t zGG haben dürfen.
Daraus folgt:
Zuggesamtgewicht bei zugelassenden Anhänger -> 7,5 t zGG Kfz + 11 t zGG 1-Achs Anhänger = max. 18,5 t.
Bei zul. freien Anhänger sind es theoretisch 40 t (max. Zuggesamtgewicht in der BRD).
Natürlich müssen hierbei die anderen Vorschriften beachtet werden (eingetragene Anhängelast bei Kfz.)

Klasse C1E
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 7,5 t zGG
- plus Anhänger, wenn Zuggesamtgewicht max. 12 t und zGG des Anhängers =< zGG Leermasse des Kfz.

Klasse CE 79 (nur bei Altinhaber der Kl. 3 bei Umschreibung)
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 7,5 t zGG
- plus 1-Achs Anhänger
- plus zul. freie Anhänger
Diese Klasse deckt den Bereich von 12 bis 18,5 t bei 1-Achs Anhänger ab, der so nicht mehr in der Kl. C1E vorhanden ist

Klasse CE bzw. 2
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) über 7,5 t zGG
- plus Anhänger

Klasse L (Zweckbindung lof-Einsatz)
- lof-Zugmaschinen bis 32 km/h bbHG
- plus Anhänger

Klasse T (Zweckbindung lof-Einsatz)
- lof-Zugmaschinen bis 60 km/h bbHG
- plus Anhänger

Anmerkung
Sollte man noch die Kl. 3 oder 2 haben (also noch nicht umgeschrieben), verliert man bei Vollendung des 50. Lebensjahres teilweise (Kl 3.) bzw. vollständig (Kl. 2) die Berechtigung zum Fahren.


Zu der Frage von dx80

Gegeben ist (soweit ich es rausgelesen habe)
a) lof-Zugmaschine 5,0 t zGM, ?? km/h bbHG
b) Rückewagen 11,0 t zGM, "Druckluft-Bremse 40 km/h Zulassung" vorausgesetzt

Wenn die Zweckbindung aus FEV §6 Abs.5 gegeben ist, reicht
1) Kl. L, wenn max. 32 km/h bbHG der lof-Zugmaschine
2) Kl. T, wenn max. 60 km/h bbHG der lof-Zugmaschine

ohne lof-Zweck
Kl. CE 79, wenn der Rückewagen ein 1-Achser (Tandam =< 1 m) ist. Bei 11,0 t zGM könnte es so ein Anhänger sein
Kl. CE

Gruss Unimog 411
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon Chris353 » Fr Apr 06, 2012 12:48

Danke für die Aufklärung Abu Moritz ;)

Aber das ist ja schon wieder ein Witz, man darf mit C1E 12Tonnen inkl. Hänger und 80km/h fahren aber keinen Schlepper mit 40Km/h und nen Hängerchen... Nur Geldschneiderei die Führerscheinklassen :evil:

Lg. Chris
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Re: Strassenzulassung Rückewagen

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 06, 2012 12:53

Unimog 411 hat geschrieben:ohne lof-Zweck
Kl. CE 79, wenn der Rückewagen ein 1-Achser (Tandam =< 1 m) ist. Bei 11,0 t zGM könnte es so ein Anhänger sein
Kl. CE

Gruss Unimog 411



BE und C1E sind nicht mehr auf 1-Achs Anhänger beschränkt
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