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Straße begrenzen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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41 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Jul 05, 2021 16:03

Zement hat geschrieben:Mach diesen Kerl verantwortet dafür.


Keine Chance ! Im Leben nicht !
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon HL1937 » Mo Jul 05, 2021 16:22

Zement hat geschrieben:]
Ja das ist es, es sei denn, es steht dementsprechend mit genügendem Abstand von der Straße.



Deine Musterklage möchte ich mal sehen, wenn Du gegen alles was Deinem engstirnigen Breithirn im Weg steht klagst: Betonsockel, Bäume, Zäune, Straßenschilder, Ampeln, Brückenpfeiler, Straßenquerungen......

Also wenn man zu blöd zum Fahren ist, muß man daheimbleiben.



Es wurde bei uns in der Nähe mal ein zu kleiner Kreisverkehr in eine Straße eingebaut, die unter anderem zum Gewerbegebiet führt.
Reihenweise gab es Beschwerden von Lkw Fahrern daß dieser Kreisel zu klein ist, und man die Reifen beschädigt wegen den Bordsteinen.
Der mitverantwortliche Stadtmitarbeiter hat dann öffentlich in der Zeitung geschrieben: den Lkw Fahrern werden wir das Fahren schon lernen.
Das war auch so ein [zensiert].
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Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon HL1937 » Mo Jul 05, 2021 16:29

böser wolf hat geschrieben:Und genau wegen solchen wegbreitenbegrenzen muss ich mir jetzt wohl ein neues mähwerk kaufen :gewitter:
Aber letztendlich trifft man sich mindestens zweimal im Leben......



Ich möchte nicht wissen, wieviele mit ihren Mähwerken schon an Jahrzehnte bestehenden Hinternissen mitten in der Wiese hängengeblieben sind.
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon böser wolf » Mo Jul 05, 2021 17:21

Nein , ich habe es nicht kaputt gefahren !
Ich brauche ein anderes schmaleres weil ich mit meinem nicht mehr durch passe :klug:
Es ist ein anlieger der auf beiden Seiten des weges ein Grundstück hat das ist Wald und auf der anderen Seite wohnt er jetzt hat er beide Seiten eingezäunt und es bleiben gerade mal 3,5 m Durchfahrt.......
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Zement » Mo Jul 05, 2021 17:58

Das ist in Ortschaft, aber außerhalb ist es auch geregelt.
Die Satzung regelt, dass abgelagerte Steine oder Absperrpfosten zum Schutz von Rasenflächen an Straßen unzulässig sind“, sagt Ordnungsamtsleiter Jens-Karsten Schmidt. Für ihn sei es eine gefährliche Unsitte, Rasenstreifen mit Eisenstäben und rotweißem Flatterband abzugrenzen. „Wenn wirklich mal was passiert, haftet in erster Linie die Kommune dafür.“ Wer sich an so einem Stein sein Auto kaputt fährt, der hält sich an die Gemeinde. „Und dann müssen wir erst einmal beweisen, dass nicht wir, sondern jemand anders daran schuld ist. Nur dann können wir dem eigentlichen Verursacher den Schaden in Rechnung stellen.“ https://www.maz-online.de/Lokales/Dahme ... -Anstosses




Wenn der Grenzverlauf sicher ist, dem passiert nichts, aber sollte man sich täuschen→
§ 315 b Absatz 1 Nr.2 StGB besagt:
"Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." https://www.frag-einen-anwalt.de/Schade ... 51684.html

Der TE hat leider nichts konkretes hier mitgeteilt, nur sollte ihm bewusst sein, weil es um eine Kurve ein Stückchen auf sein Land geht(wenn es seins ist ) , ob es wirklich den ärger wert ist.
Olli der Astroturfing
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Zement » Mo Jul 05, 2021 18:01

HL1937 hat geschrieben:Das war auch so ein [zensiert]

Ja ist er.
Falsch geplant, oder unfähig bei der Umsetzung der Pläne.
Da müssen die noch mal ran, beim Kreisverkehr. :wink:
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Falke » Mo Jul 05, 2021 19:40

Wenn jemand Texte nicht sinnerfassend lesen kann (und auch den eigenen Text nicht so verfassen kann, dass andere den Sinn erfassen können) sollte er sich von solchen Diskussionen fernhalten!

Die für das Thema wichtigen Zitate aus obigem Link sind mMn:

https://www.frag-einen-anwalt.de/ hat geschrieben:1.
Darf der Grundstückeigentümer die Steine tatsächlich so nah an die Straße legen ?

Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, (§ 903 BGB ).

Er darf demanch Steine nah an die Straße liegen, diese müssen aber in Gänze auf seinem Grundstück liegen und kein Stück darüber hinaus.


2.
Besteht hier ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"?

§ 315 b Absatz 1 Nr.2 StGB besagt:
"Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Per Definition ist ein Hindernis "ein fester, massiver Körper IM Verkehrsraum, der der Bewegung eines Beförderungsmittels im Falle einer Kollision mechanisch entgegenwirkt und somit grundsätzlich geeignet ist, Fahrzeug, Transportgut, Insassen oder das Hindernis selbst unmittelbar zu schädigen."

Die Steine liegen Ihrer Schilderung folgend komplett auf dem Grundstück des Eigentümers und nicht im öffentlichen Verkehrsraum, welcher zum Schutzgut dieses Tatbestandes gehört.


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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Barbicane » Mo Jul 05, 2021 20:00

Wenn man Abgrenzungen in seinem Grundstück so anbringt dass Verkehrsteilnehmer sie gut sehen können, wird das ganz sicher so sein.
Interessant wird's in so einem Fall wohl wenn Hindernisse so angebracht werden dass man sie nicht offensichtlich erkennen kann. Eingewachsene Steine, Betonbrocken, eingeschlagene Stahlstangen usw. ohne deutliche Kennzeichnung.

Das würd ich lassen, da könnte einem sicher Arglist vorgeworfen werden.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Zement » Mo Jul 05, 2021 20:21

Barbicane hat geschrieben: Eingewachsene Steine, Betonbrocken, eingeschlagene Stahlstangen usw. ohne deutliche Kennzeichnung.

Das ist nämlich die Tücke des Objektes, offensichtlich gesetzt, nach einer bestimmten Zeit unsichtbar unterm Gras, Moos verschwunden.
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Sturmwind42 » Di Jul 06, 2021 6:22

Vor paar Jahren führte eine Umleitung über einen Feldweg und die meinten mit einem Rad in meiner Wiese fahren zu müssen. Und zack hatte ich einen Weidezaun aufgebaut und Ruhe war, auch wenn ich da jetzt nur im Spätherbst die Viecher drauf lasse.
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Re: Straße begrenzen

Beitragvon Family Guy » Di Jul 06, 2021 8:15

Sturmwind42 hat geschrieben:@ tyr , vielelicht ist dort schon ein Gewohnheitsrecht eingetreten . Da gibts irgend son § .


Nein, es gibt kein Gewohnheitsrecht. Punkt aus.

Was es gibt, ist die Widmung und die ist unabhängig von den Besitzverhältnissen. Auch wenn ohne Zustimmung errichtet wurde.
Die Widmung kann politisch rückgängig gemacht werden, dauert aber und man muss Mehrheiten finden.
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