frankenvieh hat geschrieben:Warum soll man auch die UF erzwingen ? So vorteilhaft ist diese auch nicht, defacto kann jeder Betrieb im FB Gebiet enteignet werden.
Hinweis : Ein Planfeststellungsbeschluß mit angeordenter UF ist die Enteignung schon perse. Wer nicht in der Planfeststellung seine Rechte geltend gemacht hat, hat in der anschließenden Besitzeinweisung und Entschädigung schlechte Karten.
Diese Aussage ist in keiner Weise zutreffend.
Im Rahmen einer Flurbereinigung hat jeder Teilnehmer Anspruch auf Land von gleichem Wert.
Die UF dient in erster Linie der Vermeidung einer Enteignung.