Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Okt 18, 2025 16:51

Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 10:06

frankenvieh hat geschrieben:Warum soll man auch die UF erzwingen ? So vorteilhaft ist diese auch nicht, defacto kann jeder Betrieb im FB Gebiet enteignet werden.

Hinweis : Ein Planfeststellungsbeschluß mit angeordenter UF ist die Enteignung schon perse. Wer nicht in der Planfeststellung seine Rechte geltend gemacht hat, hat in der anschließenden Besitzeinweisung und Entschädigung schlechte Karten.


Diese Aussage ist in keiner Weise zutreffend.

Im Rahmen einer Flurbereinigung hat jeder Teilnehmer Anspruch auf Land von gleichem Wert.
Die UF dient in erster Linie der Vermeidung einer Enteignung.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 10:28

Kaninchen hat geschrieben:
hans g hat geschrieben:
CarpeDiem hat geschrieben:... dann Klage vor dem Verwaltungsgericht.

meine erfahrungen vor dem VG sind leider NEGATIV---die richter urteilen im sinne der behörde---....


.. kann ich aus der anderen Sicht nur voll bestätigen :wink:

Ein Grund, warum ich nicht verstehen kann, warum die Menschen im öffDi sich so scheuen, Entscheidungen zu treffen :roll: im öffDi kann man alles entscheiden!
Man muß es nur anständig, umfassend, abwägend, erörternd und schlüssig begründen! :mrgreen:

Ein weiterer Grund für diesen Umstand ist allerdings auch, daß die RÄ, die sich wirklich mit öffentlichem Verwaltungsrecht auskennen, dünn gesät sind... :?


Der Grund ist der, dass Fälle die bis vor das VG in der Regel juristisch von den entsprechenden Experten der Behörde eingehend überprüft wurden.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, überprüft zunächst die Erlassende Behörde den Widerspruch hinsichtlich irgenwelcher Verfahrensfehler.
Wird der Widerspruch weiter aufrecht erhalten, wird er von der nächst höheren Ebene (Aufsichtsbehörde) durchleuchtet.
Dort sitzten dann auch jene Juristen, welche sich mit der Materie sehr gut auskennen und wissen, ob man vor dem VG verlieren würde.
Oftmals ist es auch im Interesse der Behörde gerade bei Widersprüchen gegen eine Planfeststellung, den Weg bis vor das Verwaltungsgericht zu vermeiden, um dadurch Ablauf des Verfahrens nicht zeitlich zu beeinflussen.
Es ist also zunächst im interesse der unteren Verwaltungsbehörden Widersprüche nur dann an ihre Aufsichtsbehörde weiter zu leiten, wenn sie sich sicher sind, richtig gehandelt zu haben, um keine "auf den Deckel" zu bekommen.
Die obere Verwaltungsbehörde hat wie gesagt die juristischen Experten und geht nur dann bis vor das Verwaltungsgericht, wenn man sich zu 90 % sicher ist, zu gewinnen.

Rechtsanwälte gerade im Verwaltungsrecht sind auf Mandanten angewiesen, und werden daher oft dazu neigen, den Mandanten zu einem Gang vors Verwaltungsgericht zu drängen, auch wenn die Chancen auf einen Erfolg eher gering sind.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon hans g » Mi Sep 23, 2009 10:45

Fluri hat geschrieben:
Rechtsanwälte gerade im Verwaltungsrecht sind auf Mandanten angewiesen, und werden daher oft dazu neigen, den Mandanten zu einem Gang vors Verwaltungsgericht zu drängen, auch wenn die Chancen auf einen Erfolg eher gering sind.

STIMMT ÜBERHAUPT NICHT :!:
verwaltungsrechtler gehören zu den ANSPRUCHSVOLLEN anwälten und haben ARBEIT BIS ÜBER DIE OHREN.
ärgerlich ist, dass richter ihre unabhängigkeit dazu nutzen,sich arbeit "vom halse zu schaffen"
hans g
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 10:56

frankenvieh hat geschrieben:Meine Aussage ist zutreffend, denn im Gebiet einer UF greift die UF soweit in das Eigentumsrecht ein, daß der Grundstückseigentümer kein Verfügungsrecht mehr übers Grundstück hat. .


Zunächsteinmal hat der zeitweise Entzug des "Verfügungsrechtes" z.B. zur Umsetzung einer Baumaßnahme nichts mit "Enteignung" zu tun. Der Grundstückseigentümer bleibt bis zum Ende des Flurbereinigungsverfahrens Eigentümer seines Flurstückes.
Nach der Flurbereinigung hat jeder Teilnehmer Anspruch auf Zuteilung von Grundstücken ins Eigentum, welche dem Wert der eingebrachten Flurstücke entspreche.
Für die Nutzungsbeeinträchtigung (Besitzentzug) erfolgt eine entsprechende Entschädigung (Deckungsbeitrag) welche dem Bewirtschafter den Verlust aus der Nichtbewirtschaftung des Grundstückes ausgleicht.
Spätestens zum Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung, bekommt jeder Grundstückseigentümer bereits Grundstücke zugeteilt, die vom Wert den eingebrachten Grundstücken entsprechen.

Ohne Flurneuordnung, wären alle Eigentümer die "Dummen" welche zufällig ein Grundstück unter der Straßentrasse, Ausgleichsflächen, usw. haben.

.[/quote]

frankenvieh hat geschrieben:FB-Behörde kann in jeden Kaufvertrag eingreifen.


Das stimmt so nicht.
Es kann in Einzelfällen dazu führen, dass die Behörde von einem mit der Planfeststellung verbundenen "Vorkaufsrecht" gebrauch machen könnte. Ohne die Flurneuordnung könnte in diesen Fällen jedoch der UT genauso das Vorkaufsrecht ausüben.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der Grundstücksverkehr im Flurneuordnungsverfahren nicht eingeschränkt ist. (Vertragsfreiheit usw.)

frankenvieh hat geschrieben:, ebenso liegt eine defacto Veränderungssperre vor, denn z.B. die nach dem Flurbereinigungsbeschluß erfolgte Anlage einer Drainage, Zaun oder Dauerkultur bräuchte nicht entschädigt werden.


Das ist richtig, sofern die Anlage nicht von der unteren Flurbereinigungsbehörde genehmigt wurde.
Macht ja auch Sinn.
Wenn Du auch ohne Flurneuordnung nach der Planfeststellung auf Deinem Grundstück welches sich im Planungsbereich befindet eine Sonderkultur anlegst oder eine Mauer errichtest, wirst Du dafür auch nicht entschädigt werden.
So etwas nennt man "verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln".
Als Ausenstehender würde man da sofort nach dem Rechnungshof rufen.
Und das zurecht!
Zuletzt geändert von Fluri am Mi Sep 23, 2009 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 11:16

hans g hat geschrieben:verwaltungsrechtler gehören zu den ANSPRUCHSVOLLEN anwälten ...


Genau das wollte ich damit sagen.
Es gibt eine Menge von Menschen, welche sich subjektiv aus oft nachzuvollziehenden Gründen von einer Behörde falsch behandelt fühlen und einen Anwalt aufsuchen.
Für einen "anspruchsvollen Anwalt" sind jedoch besonders die Fälle interessant, die bis vor das Verwaltungsgericht gehen.
Oftmals werden Verwaltungsrechtler ja auch erst dann beauftragt, sobald Anwaltszwang besteht, also vor dem Gang vors Gericht.
Eine Behörde geht in der Regel jedoch nur bis vor das Verwaltungsgericht, wenn sie davon überzeugt ist zu gewinnen.
Im Privatrecht sieht das wiederum ganz anders aus.
Hier treffen oft zwei Parteien aufeinander, die in erster Linie von ihrem subjektiven Rechtsempfinden in einen Rechtsstreit gehen (z.B. Nachbarschaftsstreitereien, Familienrecht usw...).
Eine Behörde beurteilt dies oft nüchterner und ist daher sobald Zweifel an der eigenen Entscheidung bestehen oft im Vorfeld bereit auf die andere Partei zuzugehen.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 12:19

frankenvieh hat geschrieben:Enteignung beginnt nicht da, wo der Landwirt nicht mehr das Grundstück besitzt, sondern Enteignung beginnt bereits dort, wo der Grundstückseigentümer in seinem Recht eingeschränkt wird.

Dies mag Dein subjektives Rechtsempfinden sein, hat jedoch aufgrund der Rechstsprechung keinen Bestand.
Wenn es Dich interessiert : BVergG 20.03.1975 RdL 1975,271 = RzF 62 zu §44 I)
Aber auch wenn ich mich Deiner subjektiven Definition über den Begriff "Enteignung" anschließen würde, müstest Du doch zumindest eingestehen, das es einen Unterschied macht, ob ich jemandem sein Grundstück nehme und im kein Vergleichbares Grundstück anbieten kann oder ob der Teilnehmer sogar ANSPRUCH darauf hat, durch ein gleichwertiges Grundstück entschädigt zu werden.


frankenvieh hat geschrieben:Die FB erfasst in ihrem "wert" rein landw. Parameter, aber keineswegs Parameter die in die Zukunft gerichtet sind.


Das ist im Grundsatz richtig, letztlich sind jedoch die Teilnehmer, vertreten durch den Vorstand dafür verantwortlich welche Faktoren bei der Wertermittlung zu berücksichtigen sind. Auch die Anwendung des Verkehrswertes ist möglich.
Unabhängig davon, sind vorliegende Bauleitplanungen und zu erwartende Bauleitplanungen, orstnähe usw. bei Abfindung der Teilnehmer zu berücksichtigen.

frankenvieh hat geschrieben: Beflissene UT wie die Bahn bemühen sich möglichst ohne UF ihre Vorhaben zu realisieren. Ein Ausgleich kann sehr wohl auch ohne hergestellt werden. .


Die Realität spricht etwas anderes.
Es gibt genügend laufende und anstehende Unternehmensverfahren in welchen die Bahn UT ist.
Im Einzelfall kann es sicher sinnvoll sein, dass der UT sich selbst um den Grunderwerb kümmert, würde jedoch z.B. die Straßenbauverwaltung den Grunderwerb für alle Verfahren selber durchführen,selbst wenn dies sinnvoll wäre, würde es schon am fehlenden Personal scheitern.


frankenvieh hat geschrieben:Dies kann ich dir an zwei an Großvorhaben der DB AG belegen, eins mit UF, eins mit freihändigem Erwerb. .


Regel Nr. 1, Du kannst niemals 2 Verfahren miteinander vergleichen.
Was in dem einen Fall möglich ist, ist in dem anderen Unmöglich. Faktoren wie Landhunger, Flächenbedarf usw. sind hier entscheident.

frankenvieh hat geschrieben:Im freihändigem Erwerb konnten auf Seite des Landwirts höhere Entschädigungen gezahlt werden, bei einer gleichzeitig schnelleren Realisierung und einem rationelleren bauablauf der Millionen eingespart hat..


Sorry, aber das ist Unsinn.
Eine schnellere Möglichkeit für den Unternehmensträger in die zum Bau benötigten Flächen eingewiesen zu werden als im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung gibt es nicht.
Mit Anordnung der Flurbereinigung nach §87 und natürlich vorliegender Planfeststellung, kann der Unternehmensträger sofort durch "vorläufige Anordnung" in die Flächen eingewiesen werden und mit dem Bau beginnen.
Ohne Flurbereinigung würde in der Regel Unternehmensträger erst dann mit dem Grunderwerb beginnen, wenn unter zur Hilfe nahme Flurbereinigung bereits mit dem Bau begonnen wird.
Und zusätzlich müsste der Steuerzahler noch wie von Dir richig angemerkt die dann oft überzogenen Kosten für den Grunderwerb bezahlen.
Die Landwirte wiederum hätten den Nachteil, dass sie für den Flächenverlust (bei Pachtflächen) nicht über den Ablauf des Pachtvertrages entschädigt würden.
Der Eigenümer steckt das Geld aus dem Kaufvertrag ein und fertig....
Im Gegensatz dazu, haben im Rahmen der Flurbereinigung alle Bewirtschafter Anspruch auf Entschädigung des Ertragsausfalles, solange, bis man Ihnen gleichwertige Flächen zur Verfügung stellen kann.

Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen ein UT zunächst versucht hat den Grunderwerb selbstständig durchzuführen, dann aber trotz Zahlung von überzogenen Entschädigungen gescheitert ist und es dann doch zu einem $87er Verfahren gekommen ist.


frankenvieh hat geschrieben: Es gibt aus Sicht des Projektmanagments und aus Sicht der Landwirte keine Gründe mehr, die für eine UF sprechen. Es gibt heute leistungsfähige Ing. und Sachv. büros die ohne den Mantel einer UF in Bezug auf das AEG und die StraßenG den Grunderwerb so umsetzen können, das auch hier die Vorteile einer UF gegeben sind, nur die Nachteile halt nicht. Im Kern setzen diese Strategie auch erfolgreiche Grunderwerbler der öffentl. Hand diese auch ein. Nämlich gleich Nägel mit Köpfen und da weis jeder wo er dran ist.


Das dem nicht so ist, habe ich bereits weiter oben erläutert.
Die Möglichkeiten des Flurbereinigungsgesetzes z.B. den Unternehmensträger ohne Grunderwerb schnell in die Trasse einzuweisen, den Nachteil des Landverlustest auf gleichmäßig auf viele Teilnehmer zu verteilen, so dass eben nicht jene welche zufällig in der Trasse liegen einen Nachteil haben usw. haben die privaten Ingenieurbüros nicht.
Man würde versuchen möglichst schnell mit den Grundstückseigentümern eine Einigung zu finden um möglichst schnell mit dem Bau zu Beginnen, um die Interessen der Landwirte (siehe Entschädigung für Ertragsausfall und Bereitstellung von Ersatzland) wird sich jedoch keiner kümmern.


Wie gesagt, im Einzelfall, mag der direkte Grunderwerb durch den UT möglich und auch sinnvoll sein, bei gewissen Faktoren jedoch wird dieser nicht nur für den Steuerzahler teuer sonder benachteiligt zudem die Landwirte, Grundstückseigentümer (in der Trasse).

Ohne Flurbereinigungsverfahren haben jedoch in der Tat jene Grundstückseigentümer innerhalb der Trasse einen Vorteil, welche ihr Grundstück sowieso gerne verkaufen wollen und kein Interesse an Ersatzland haben.
Diese werden wohl ihr Grundstück zu überzogenen Preisen verkaufen können.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 12:27

frankenvieh hat geschrieben:dann sei noch angefügt, daß wenn die Landwirte widerstandslos Großprojekte abnicken, der Landverbrauch größer wird. Zu dem genannten großzügigen Kaufpreis sei zu nennen, daß im Bereich von Großprojekten der Verkehrswert regelmäßig ansteigt und dieser Anstieg bereits im Vorfeld vorgenommen wird. .


Das mag vielleicht so sein, um dies zu verhindern, müsste allerdings die Planfeststellung verhindert werden.

frankenvieh hat geschrieben:Diese erhöhten Kaufpreise wirken noch nach, so daß für unbeteiligte Landwirte sich der Grunderwerb ebenfalls verteuert.

Dies zu verhindern ist ebenso Aufgabe der Flurbereingung.
Im Rahmen der Flurbereinigung richten sich die Kaufpreise an die ortsüblichen Grundstückspreise, unter Abstimmung mit dem Landwirtschaftsamt.
Ohne das "Instrument" Flurneuordnung würden die Grundstückspreise im Vorfeld von Großprojekten deutlich stärker ansteigen, weil der UT eben nicht die Möglichkeit hätte, auf überzogene Forderungen der Eigentümer mit dem Antrag zur Einleitung eines Unternehmensverfahrens zu antworten.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 14:19

frankenvieh hat geschrieben:Nein, das stimmt nicht. Die Qualität ist durch die PFS fixiert.
.


Welche "Qualität"???

frankenvieh hat geschrieben:Da dann ohnehin enteignet werden kann und dies auch jeder weis, wird sich jeder davor hüten Fantasiepreise zu fordern oder diese für Flächen zu zahlen.


Sicher keine Fantasiepreise, jedoch liegen die Entschädigungen für Enteignungen für Unternehmen in der Regel deutlich über den ortsüblichen Grundstückspreisen von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Bei der Höhe der Entschädigung im Rahmen der Enteignung wird bei der Festlegung der Höhe der zu leistenden Entschädigung berücksichtigt, dass das die überplanten Flächen höherwertig im Vergleich zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind.
Im Rahmen der Flurbereinigung gibt es diese Höherwertigkeit einzelner Grundsücke aufgrund einer Überplanung durch die Planfeststellung nicht.

frankenvieh hat geschrieben:Das Instrument UF sollte zukünftig die Ausnahme bleiben, es hat sich überlebt. Heute wirtschaften in einer Gemarkung noch etwa 10 % der Eigentümer selbst. Somit ist faktisch jede Flurbereinigung nimmer zielführend. Man sollte sich noch anstrengen und die Katastrophengebiete klären ( was die FBB ganz und gar nicht will ) und dann das Instrument der Flurbereinigung verschwinden lassen, einschl. der behörde. Der "Pflugtausch" kann noch anderweitig mitverwaltet werden.


Mich würde langsam interessieren auf welcher Grundlage Du solche pauschalen Äußerungen wie "Somit ist faktisch jede Flurbereinigung nimmer zielführend." glaubst machen zu können.
Die von mir teilweise aufgeführten Gründe, die insbesondere für ein Unternehemensverfahren im Vergleich zur Enteignung sprechen widerlegen Deine Aussage.
Genauso wie die Tatsache, dass die Interessen der Bewirtschafter bei einer Enteignung zum Großteil unter den Tisch fallen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Mehrzahl der Eigentümer nicht mit den Bewirtschaftern identisch ist, macht es Sinn, im Rahmen eines §87-Verfahrens die Interessen der Landwirte zu sichern.

Wie schon gesagt, sowohl die zahlreichen laufenden wie auch die beantragten Unternehmensverfahren und insbesondere die Resonanz der Teilnehmer und TöB´s sprechen eine andere Sprache.
Zuletzt geändert von Fluri am Mi Sep 23, 2009 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon CarpeDiem » Mi Sep 23, 2009 14:41

Doch eine interessante, auch aufschlussreiche Diskussion geworden, hier mittlerweile eher selten. Denke den schlüssigen und richtigen Argumenten von Fluri basierend auf der geltenden Rechtsordnung, setzt Frankenvieh Überlegungen entgegen die wohl mehr dem Wunschdenken einiger Betriebe insbesonders der sogen. Zukunftsbetriebe entsprechen.

Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen. Bei einer Strassenerweiterung um 2 zusätzliche Spuren habe ich darauf bestanden, dass dieses Flurneuordnungsverfahren durchgeführt wird. Ich habe nur eigene Flächen in dem Gebiet liegen. Die Behörde bekam von den Grundeigentumern soviel Land angeboten, dass sie dieses noch nicht einmal zu 20% benötigte.

Gegner dieses Verfahrens waren ausschliesslich die Zukunftsbetriebe mit ganz geringen Eigenflächen aber hoher Zupacht in dem Gebiet. Kaufen konnten die nicht, da haben die Banken abgewunken. Folglich wurden die angebotenen Flächen von Krauterern wie mir erworben, die nun dort ausschliesslich schöne arrondierte Flächen besitzen. Das hat den Zukunftsleuten natürlich Schaum vors Maul gebracht.

Deshalb versuchen Leute wie Frankenvieh mit allen Mitteln ein solches Verfahren zu verhindern. Wäre es nicht dazu gekommen hätte man heute noch niedrige Pachtpreise, eine Zementierung des Bodenmarktes und keinen Wertzuwachs!!!
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Miststreuer » Mi Sep 23, 2009 15:05

Fluri hat geschrieben:Wie meinst Du das mit "anschließender Flurbereinigung"?
So wie Du es beschreibst, klingt es eher danach, als sei die Flächenbereitstellung im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt.
Im Rahmen der Flurbereinigung werden tatsächlich unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde Grundstücke vom Unternehmensträger im gesamten Verfahrensgebiet gekauft, um diese als Ausgleich für den Landverlust einzelner Bewirtschafter zur Verfügung zu stellen.
Ohne Flurbereinigung kauft der Unternehmensträger in der Regel nur die benötigten Grundstücke in der Trasse.
Somit hat der UT dann keine Flächen zum Ausgleich zur Verfügung.

Fluri hat geschrieben:Gewöhnlich kommt zuerst der Planfeststellungbeschluss der Straße und bevor mit dem bau begonnen wird, erfolgt die Anordung der Flurbereinigung.
Die Flächenbereitstellung für die Trasse, Entschädigung, Neutzuteilung usw. erfolgt dann im Rahmen der Flurneuordnung.

Hallo Fluri,
bitte verzeih mir wenn ich eure Diskussion nicht ganz weiterverfolgt habe.
Ich kann nur sagen wie es bei uns war. Wir haben bei Baubeginn eine Ausgleichsfläche für die Flächen in der Trasse bekommen. Dann kam erst die Flurbereinigung und wir haben diese Ausgleichsfläche wieder "verloren".
Aber wie schon gesagt es war eine Autobahn und der Bund war zuständig. Bei anderen Projekten mag das anders sein.
www.nicht-klicken.de.vu
Miststreuer
 
Beiträge: 1071
Registriert: Fr Okt 24, 2008 9:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 15:31

@ CarpeDiem

In dem von Dir geschilderten Fall sind die von dir geschilderten Folgen nachzuvollziehen.
Nur denke ich das diese nicht unbedingt "flurbereinigungstypisch" sind.

Das nur 20 % der erworbenen Fläche benötigte werden, sollte eigentlich vermieden werden.
Die untere Flurbereinigngsbehörde ist gehalten nur die tatsächlich benötigten Flächen unter Berücksichtigung eines angemessenen Puffers zu kaufen.
Beim "Verkauf des überschüssigen Masselandes" könnte im Prinzip jeder landwirtschaftliche Betrieb gleichwertig mitbieten.
Sofern die Bank mitspielt, wäre es also auch eine Chance für die Betriebe mit einem geringen Anteil an eigene Flächen, diesen aufzustocken.

Da in der Flurbereinigung "in der Regel" Eigentumsverhältnisse und keine Pachtverhältnisse geregelt werden, ist es oft tatsächlich so, dass als die Arrondierung der Eigentumsflächen die der Pachtflächen deutlich übersteigt.
Trotzdem wird versucht soweit Möglich auch die Pächter in den Planungen zu berücksichtigen.
Inzwischen sind die untereren Flurbereinigunsbehörden verpflichtet ein Nutzungskonzept für das Verfahrengebiet aufzustellen.
Hierbei sind die Interessen aller Bewirtschafter in gleichem Maß zu berücksichtigen.

Im übrigen steht der Arrondierung der Eigentumsflächen einer Arrondierung der Pachtflächen nicht im Wege.

Hier ist allerdings auch die Mitwirkung der Bewirtschafter und eine gewisse Flexibilität gefordert.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon Fluri » Mi Sep 23, 2009 15:46

Miststreuer hat geschrieben:Hallo Fluri,
bitte verzeih mir wenn ich eure Diskussion nicht ganz weiterverfolgt habe.
Ich kann nur sagen wie es bei uns war. Wir haben bei Baubeginn eine Ausgleichsfläche für die Flächen in der Trasse bekommen. Dann kam erst die Flurbereinigung und wir haben diese Ausgleichsfläche wieder "verloren".
Aber wie schon gesagt es war eine Autobahn und der Bund war zuständig. Bei anderen Projekten mag das anders sein.


War das eine Unternehmensflurbereinigung oder ein Normalverfahren?
Im Prinzip spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Bundes, Land- oder Kreisstraße handelt.
Die Vorgehensweise und Rechtslage ist in der Regel die gleiche.

Da der Unternehmensträger oftmals mit dem Bau nicht unmittelbar nach der Planfeststellung beginnt (verschiedene Bauabschnitte, die im Rahmen einer Planfeststellung festgestellt wurden) und bis zum Baubeginn und auch zur Anordnung der Flurbereinigung Jahre vergehen können, käuft der Unternehmensträger oft im Vorfeld entsprechende Grundstücke innerhalb des zukünftigen Verfahrensgebiets auf.
Diese bilden quasi die Einlage des Unternehmensträgers.
Ebenso kann es sein dass der UT einzelne Grundstücke innerhalb der Trasse käuft die sich in kritischen Bereichen befinden.
Event. soll dort eine Autobahnauffahrt vorgezogen errichtet werden, bevor mit der restlichen Straße begonnen wird.

Unter anderem für den Erwerb der restlichen Flurstücke und um die im Vorfeld erwobrenen "Einlageflurstücke" in den Trassenbereich zu bringen, wird dann das Flurbereinigungsverfahren angeordnet.

Ich denke so könnt es in Deinem Fall gelaufen sein.
Mit Baubeginn, hatte der UT bereits eine Ausgleichsfläche für dich, in die Du sofort eingewiesen werden konntest.
Ansonsten hättest Du Anspruch auf Deckungsbeitrag gehabt, den der UT sich so sparen konnte.

Das wäre auch die Erklärung dafür, warum die Grundstückseigentümer welche später "verkauft" (Geldabfindung) haben, weniger Geld für Ihre Grundsücke bekommen haben, weil hierbei nur noch die Grundstückspreise der Flurbereinigung für orstübliche landwirtschaftliche Flächen gezahlt wurden.
Fluri
 
Beiträge: 56
Registriert: Fr Jun 26, 2009 11:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon 2810 » Do Sep 24, 2009 7:31

Beim Bau der Umgehung in unserem Ort wäre ich froh gewesen , wenn eine FlB gekommen wäre . Beteiligt war ich mit 10 Grundstücken , verteilt auf die gesamte Trassenlänge .Ich musste als Einzelkämpfer einige Gefechte für bessere Erschliessung ,Gewässerführung ,FW-Steigung usw durchfechten und hatte am Ende der Einigung eine Vereinbarung mit 22 Seiten in der Hand , wo alle Zusagen des UT festgehalten waren .
Leider hat dieses Schreiben keinen mehr interessiert (beim Bau ) , so habe ich oftmals eine Ausfertigung mit dabeigehabt , als ich unterwegs war.In einem Fall konnte ich noch rechtzeitig eingreifen , bevor es anders ausgeführt worden wäre.
Im anderen Fall war schon eine Einmündung eines FW gebaut , als ich zur Kontrolle kam : Statt zugesagtem Gefälle von 8% waren es 16 % . Also musste der Asphalt wieder rausgerissen werden , angrenzende Flste angeglichen und danach konnten die 8% realisiert werden .
Die Korrektur eines weiteren Fehlers (zubetonieren eines Dränauslaufs) hat sich über 10Jahre hingezoegen und hat den UT einiges an Zeit und Geld gekostet .
Nachdem die Strasse gebaut war , kam der Landschaftsarchitekt , und hat die Begleitpflanzung festgelegt und auch hurtig in die angrenzenden Grunstücke hinein , auch aufgekaufte Sichtfelder wurden zugepflanzt :roll:
Fazit : den UT interessiert nur sein Projekt , das ganze Beiwerk an Zerstörung links und rechts ist nicht seine Angelegenheit und dort wird geklemmt und gemurkst .
Mit einer FlBer wäre eine allumfassende , gute Regelung und (bei uns ) eine Zusammenlegung der zerschnittenen Flste
erreicht worden . Die Kräfte der Einzelkämpfer konnten so nicht gebündelt werden ,und das Resaultat war trotz gewaltigem Mitteleinsatz bescheiden bis miserabel .
2810
 
Beiträge: 4853
Registriert: Mo Feb 26, 2007 13:40
Wohnort: LKR. Heilbronn
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon CarpeDiem » Do Sep 24, 2009 8:14

Ja 2810, so ist es mir vor Jahrzehnten auch einmal ergangen und dies war mehr als eine Lehrstunde. Deshalb wie oben geschrieben, bei einer neuen Massnahme mein striktes Eintreten für die 'Flurbereinigung.

Ein ganz grosses Problem ist natürlich, wie von dir angesprochen, dann die Bauausführung gem. den getroffenen Vereinbarungen. Da bleibt nur grosse Härte gegenüber den jeweils Ausführenden. Wird die Sache auf die nächste Ebene getragen, nämlich der übergeordneten Behörden, bekommst du immer Recht, denn der Rechtsbruch ist ja leicht nachzuweisen.

Leider werden diese Mätzchen immer und immer wieder versucht. Auch kleines Beispiel. Da war in der Ausschreibung drin, dass Bauschutt zweimal umzulagern sei, wurde auch bezahlt. Die Baufirma versuchte den Dreck auf meinem Grundstück zu lagern und tat so als sei dies das selbverständlichste der Welt. Man soll in diesen Fällen auch nicht vor der Erstattung einer Strafanzeige zurückschrecken, da es sich ja offensichtlich um versuchten Betrug handelt.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenbau auf Ackerflächen - Was passiert?

Beitragvon 2810 » Do Sep 24, 2009 11:13

CarpeDiem hat geschrieben: Da war in der Ausschreibung drin, dass Bauschutt zweimal umzulagern sei, wurde auch bezahlt. Die Baufirma versuchte den Dreck auf meinem Grundstück zu lagern und tat so als sei dies das selbverständlichste der Welt. Man soll in diesen Fällen auch nicht vor der Erstattung einer Strafanzeige zurückschrecken, da es sich ja offensichtlich um versuchten Betrug handelt.

Ja Carpe Diem ,Rekultivierungen sind meistens ein Ärgernis , sprich Du hast steinfreien Boden und nach Bauende hast einen Steingarten :(
Bei der o.a. Baumassnahme wurde der Humusboden teilweise verkauft an eine Gärtnerei (bis dies gestoppt wurde ), die Fläche sah nach der "Rekultivierung " :shock: entsprechend aus : zertrümmerte Kanalrohre , Sandsteinquader , Wurzelstöcke ,Baustahl und dann eben Schotter in allen Körnungen .
2810
 
Beiträge: 4853
Registriert: Mo Feb 26, 2007 13:40
Wohnort: LKR. Heilbronn
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki