Hallo,
ich bräuchte mal etwas Hilfe bei folgendem konstruierten Fall.
Ein Großteil des Ackerlands von Bauer A liegt im Planungsgebiet einer Umgehungsstraße.
Zu welchem Ausgleich ist die zuständige Behörde verpflichtet? (Hierzu ein paar Fragen:)
- Muss sie Ausgleichsflächen stellen, bzw. kann Bauer A auf Ausgleichsflächen bestehen?
- Müssen diese Ausgleichsflächen Ackerland sein, oder kann die Behörde auch andere Flächen vorschlagen?
- Kann die Behörde die Zahlung von Entschädigung statt Ausgleichsflächen verlangen?
- Welchen Preis muss die Behörde wenn zahlen?
- Kann Bauer A enteignet werden?
- Eventuelle Zahlungen der Behörde an Bauer A muss dieser ja zum Kauf neuer LoF-Flächen nutzen, sonst muss er diese versteuern (EStG 6b, wenn ich richtig gelesen habe...), oder?
- Wie kann Bauer A eurer Meinung nach am besten aus dieser Lage kommen? (Wie sollte er verhandeln, um weder ausgenommen zu werden, noch sich zu bereichern?)
Danke schon jetzt für die Einschätzungen!
Gruß
Sepp