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Straußenhaltung

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Straußenhaltung

Beitragvon Silverknight » Do Aug 02, 2007 11:57

Moinmoin, gibt es hier jemand, der sich mit landwirtschaftlicher Straußenhaltung beschäftigt? Ich bin daran interessiert, bräuchte aber Informationen, wie die rechtlichen Grundlagen (Strauß ist kein landw. Nutzgeflügel), insbesondere in Hessen aussehen.

Liebe Grüße,
Frank
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Beitragvon SHierling » Do Aug 02, 2007 16:03

Hallo,
guckst Du fürs erste mal da:
http://tinyurl.com/3yl67a

Und das Thema steht auch schon ein paarmal hier im Forum, Suche nach " Strauße* " sollte helfen.

Grüße
Brigitta
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Beitragvon Silverknight » Fr Aug 03, 2007 9:33

Danke Brigitta, aber über die "theoretischen" Hintergründe bin ich schon raus :wink:

Mir geht's eher darum, ob und wie man die entsprechenden Behörden auf seine Seite ziehen kann bzw. wie auch die Reaktionen aus dem Umfeld einer Straußenfarm aussehen. Da sich diverseste sog. "Tierschützer" gegen die landw. Nutzung von Straußen ausgesprochen haben (was sich im Übrigen auch in dem von Dir genannten Gutachten/Empfehlungen wiederfindet), ist das Thema nicht wirklich einfach und das Vorhaben will geplant sein.

Baue ja keine Zucht auf, um sie dann wg. Streits mit Behörden zum Schlachter zu fahren.... :shock:
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Beitragvon Mona » Fr Aug 03, 2007 9:46

Hallo,

habe vor Jahren mal diese Farm besichtigt.
http://www.straussenfarm-gemarkenhof.de
Waren sehr nette Leute. Vielleicht können sie Dir weiterhelfen?
Mona
 
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Beitragvon Silverknight » Fr Aug 03, 2007 9:48

Ich werd's mal versuchen, danke!
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Beitragvon Kaninchen » Do Nov 22, 2007 7:56

Guck doch auch mal hier:
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblatt96.pdf
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon SHierling » Do Nov 22, 2007 14:13

... Mindestanforderungen des BML ausgegangen, nach denen Strauße bei Glatteis, sehr starkem Frost oder Dauerregen, insbesondere verbunden mit niedrigen Temperaturen, im Stall zu halten sind. Bei einer Haltung im Stall länger als drei Tage hintereinander und mehr als zehn Tage im Monat, muss den Tieren zusätzlich zum Stall eine jederzeit nutzbare Bewegungsfläche als Laufhof oder Vorgehege in dreifacher Stallgröße zur Verfügung stehen.(...)
In Regionen, in denen erfahrungsgemäß dieser Zeitraum überschritten wird, dürfen Strauße nur gehalten werden, wenn ein ständig nutzbares überdachtes Trockengehege von mindestens 500m2 zur Verfügung steht.

Das ist doch mal eine vernünftige Regelung. Kann man nur hoffen, das auch andere Bundesländer, in denen es "erfahrungsgemäß länger als 3 Tage Winter" wird, da bald mal nachziehen.

Grüße
Brigitta
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Beitragvon Jutta » Do Nov 22, 2007 14:21

Frage:

Ist das jetzt gesetzlich festgelegt oder eine Empfehlung? Ich habe das Merkblatt nur überflogen, mir kam es aber vor, als wäre es nur eine Empfehlung und daher nicht unbedingt einhaltensbedürftig :roll:
Jutta
 
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Beitragvon Kaninchen » Do Nov 22, 2007 14:52

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz www.tierschutz-tvt.de
trägt Mindestanforderungen zur Tierhaltung zusammen, die zur Auslegung des Tierschutzgesetzes heran gezogen werden können/sollten lt. Kommentar.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon SHierling » Do Nov 22, 2007 17:15

Hallo,
Jutta: genau darauf berufen sich viele Tierhalter, die solche Bedingungen nicht erfüllen oder erfüllen wollen - sie sind auch tatsächlich nicht dazu gewzungen. Eigentlich geht es immer um die Auslegung des Tierschutzgesetzes, genauer darum:
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

nämlich um das, was "angemessen" ist. Außer den Empfehlungen der TvT gibt es auch noch eine ganze Handvoll sogenannter "Tierschutzgutachten" und "Leitlinien" beim BMELV. Diese Gutachten und Leitlinien sollen Verwaltungsbeamten und Richtern da "Hilfestellung" geben, wo sie ohne Fachkunde (so ein Richter ist ja im allgemeinen kein Tierkundiger) urteilen bzw. handeln müssen, wo eine gesetzliche Regelung nicht, oder noch nicht vorhanden ist und der §2 des Tierschutzgesetzes konkretisiert werden muß. UND sind natürlich auch dafür da, sich als Tierhalter eben die "notwendige Sachkunde" anzulesen ;-)

Kennst Du ja vielleicht aus diversen Gerichts-Szenen im TV: Gutachter gegen Gutachter. Und diese Gutachten und Leitlinien, der der TvT oder das BMELV zur Verfügung stellt, sind für alle Verwaltungsakte oder bei Streitfällen sozusagen "vorgefertigt" und anerkannt.

Grüße
Brigitta
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Beitragvon Kaninchen » Do Nov 22, 2007 20:38

Brigitta, du bringst es mal wieder auf den Punkt!

Im Kommentar zum TSchG von Hirt/Maisack/Moritz ist eben näher ausgeführt, wie die in § 2 TSchG erfoderliche Sachkunde zum Halten von Tieren zu bewerten ist, bzw. welche sonstigen Regelungen zu beachten sind.

- auf EU-Ebene Richtlinien zur Tierhaltung,
- durch Rechtsverordnungen, also spezielle Regelungen, z.B. Schlachtung,
Tiertransporte, Legehennen.....
- dennoch hat die Behörde immer Anordnungsbefugnis im Einzelfall nach
16a,
- zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe gibt es
Verwaltungsvorschriften,
- dann gibt es noch Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zum
Europäischen Tierhaltungsübereinkommen,
- und eben - wie Brigitta schon sagte - allgemeine und spezielle Gutachten,
z.B. vom BMVEL oder TVT.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon SHierling » Do Nov 22, 2007 22:01

Hallo,
jo, danke *hutzieh* :D Das meiste der gesetzlichen Regelungen steht dann da: http://tinyurl.com/2jfcot

und die meisten Gutachten / Leitlinien stehen da:
http://tinyurl.com/36qfwj , da stehen auch die EU-Richtlinien bzw. Europaratsempfehlungen

Und wenn Du jetzt noch eine gute url zu VerwaltungsVorschriften bzw. DurchführungsVOen hättest? Die fehlen mir nämlich immer bzw sind schwer zu finden.

Manche Sachen scheint es auch nur als Paper zu geben, z.B. hab ich hier das Qualzuchtgutachten (...zur Auslegung des §11b des TierSChG) liegen, hab ich mir damals extra schicken lassen - finde aber online immer nur Auszüge auf irgendwelchen priivaten Seiten.

Grüße
Brigitta
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Beitragvon Kaninchen » Fr Nov 23, 2007 9:07

SHierling hat geschrieben:....
Und wenn Du jetzt noch eine gute url zu VerwaltungsVorschriften bzw. DurchführungsVOen hättest? Die fehlen mir nämlich immer bzw sind schwer zu finden. ....


Da muss ich passen.
Die werden ja meist vom Land erlassen und sind damit erstmal unterschiedlich und zum anderen werden die selten veröffentlicht.
Für Schleswig-Holstein gibt es aber Erlasse und Verwaltungsvorschriften hier:
http://sh.juris.de/buergerservice.html
Grüßle,
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Beitragvon Silverknight » Mi Jan 09, 2008 17:14

So, mal zwischenzeitlich ein kurzer Erfahrungsbericht zu diesem Thema - immerhin hatte ich zwischen Weihnachten und Neujahr auch mal Zeit, das WWW auf den Kopf zu stellen, was aber noch nicht heißt, dass ich wirklich schlauer bin:

Das Problem bei der Haltung exotischer Nutztiere (und als solche betrachte ich die Farmstrauße - vgl. Gutachten der Uni Gießen, zitiert in diesem Grundsatzurteil: http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/4dd04a17de79c763c1257249004a7703/f4f21c37e77c4b03c12570c30053cc86?OpenDocument) ist die Zuständigkeit der Länder... manchmal hasse ich unseren Föderalismus :? ... und die Trägheit des Gesetzgebers, aktuelle Forschungsergebnisse in geltendes Recht zu verwandeln.

Bevor mir der eine oder andere wieder Ahnungslosigkeit und ein mangelndes Tierschutzverständnis vorwirft: Ich bin sowohl von der landwirtschaftlichen Vorbildung als auch als Biologe durchaus in der Lage, Doktorarbeiten zu lesen und kritisch zu hinterfragen.

Tatsache ist, dass man inzwischen davon ausgehen kann, dass eine Haltung in mitteleuropäischen Ländern für die Tiere unkritisch ist.

Dafür sprechen die Evolution der Strauße (Ursprüngliches Verbreitungsgebiet Eurasien + Afrika) und Erfahrungen aus 100jähriger Zoohaltung genauso wie die erst kürzlich untersuchte Verhaltensbiologie bei "ungüngstigem" Wetter in Mitteleuropa und Ihre physiologischen Reaktionen darauf. :!:

Mal sehen, wie sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung und die anschließenden Verhandlungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gestalten... Ohne geht da gar nix.

Grüße, Frank
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warum nicht Nandus ?

Beitragvon feliks07 » Do Jan 10, 2008 21:46

Hallo!

Ich persönlich denke nach wie vor daß Nandus mit den mitteleuropäischen Klimabedingungen besser zurecht kommen. Sie sind auch leichter zu handlen weil kleiner - ein Strauß kann schon ziemlich gefährlich werden. Allerdings weiß ich nicht wie es von der wirtschaftlichen Seite her aussieht, also Rentabilität der Fleischproduktion usw.

Viele Grüsse, feliks
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