Aktuelle Zeit: So Mai 05, 2024 11:07
Südheidjer hat geschrieben:Ich grübel viel, ob im nachhinein Selbstständigkeit besser gewesen wäre, aber die Sache ist nun durch. Und im nachhinein ist man immer schlauer....
Im großen und ganzen war's so OK, wie es bisher lief.
......dann frag ich mich, ob in unserem Staat alles richtig geregelt ist.
DWEWT hat geschrieben:Es ist schade, dass "Die Linke" nicht Mitglied der nächsten Regierung wird. Dort hätte sie womöglich das Innenministerium bekommen und die Landwirtschaft vor möglichen Zoll-Razzien bewahrt. Sie hält nämlich die besondere "Beachtung" von Gruppen, durch Behörden, für stigmatisierend! D.h., wir hätten ohne Ende Heizöl fahren können, ohne dass der Zoll hätte tätig werden dürfen; um es etwas übertrieben zum Ausdruck zu bringen. In Berlin jedenfalls dürfen die Shisha-Bars demnächst nicht mehr durchsucht werden. Wegen des Stigmas!
Da werden sich die Clans aber freuen!
Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Das sieht man hier im Forum eher an Beiträgen von gewissen Usern, die zwar bei jedem Landwirt einen schlimmen Straftäter sehen, wenn der mal mit etwas abgefahrenen Reifen unterwegs ist, aber "Rassismus" schreien, wenn mal einer ihrer Goldjungen/Clanmitglieder/Vergewaltiger mal von der Polizei etwas hart angepackt wird. Aber die Systemmedien, die Westi und Zement konsumieren, sehen das ja genauso. Gibt aber tatsächlich noch Medien, die Ross und Reiter beim Namen nennen: https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... ntergrund/
Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Keine Ahnung was Du hier wieder unterstellen willst. Solche Drohungen solltest Du jedenfalls unterlassen, sowas könnte man auch als Nötigung ansehen, dann geht der Schuss nach hinten los mein Freund.
julius hat geschrieben:
Als mobiler Unternehmer würde ich da schnellstens auswandern aus Deutschland in Richtung nach Osten solange das noch geht. Aber als immobiler Landwirt mit Betrieb geht das nicht so einfach und die Wegzugssteuer wurde auch schon geändert.
https://www.pplaw.com/insights/drastisc ... anuar-2022
Diese Stundungsregelung entfällt ab 2022. Künftig besteht für alle Wegzüge (unabhängig davon, ob ein Wegzug in einen EU-/EWR- oder Drittstatt erfolgt) die Möglichkeit, auf Antrag die Steuer in 7 gleich hohen Jahresraten zu bezahlen. Voraussetzung für die Ratenzahlung ist, dass eine Sicherheit an das Finanzamt geleistet wird.
Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]