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Strommasten zurück bauen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Trecker-fahrer » Fr Nov 26, 2021 19:03

T5060 hat geschrieben:……
Also da bin ich noch am überlegen, ob nicht die bestehende Dienstbarkeit entfällt und eine vollständig neue Dienstbarkeit zu begründen wäre. Ich bin der Meinung, dass dies der Fall ist, wenn die Leitung in der Leistung erhöht wird oder die Dienstbarkeit sich in ihrer Lage verändert oder der Schutzstreifen größer wird. Weil wir wissen, das löst eine vollständig neue Entschädigungspflicht aus, zu heute wesentlich besseren Konditonen, wenn gleich die immer noch nicht top sind und man kann bessere Bedingungen für Rückbau und Ende der Dienstbarkeit vereinbaren.

Interessant! Die neue Leitung wird größer als die Alte, anstatt 220kV wird sie 380kV haben. Der Schutzstreifen soll nach aktuellen Informationen auf der einen Seite auch 7 m breiter werden.
Aus der 110kV wird eine kombinierte 110/220kV Leitung. Infos über den Schutzstreifen habe ich noch nicht.
Ich habe übrigens nochmal die Grundschuld vom Leitungsrecht nachgeschaut. 1930 ist das Grundstück dafür enteignet worden.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Fr Nov 26, 2021 19:16

Trecker-fahrer hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:……
Also da bin ich noch am überlegen, ob nicht die bestehende Dienstbarkeit entfällt und eine vollständig neue Dienstbarkeit zu begründen wäre. Ich bin der Meinung, dass dies der Fall ist, wenn die Leitung in der Leistung erhöht wird oder die Dienstbarkeit sich in ihrer Lage verändert oder der Schutzstreifen größer wird. Weil wir wissen, das löst eine vollständig neue Entschädigungspflicht aus, zu heute wesentlich besseren Konditonen, wenn gleich die immer noch nicht top sind und man kann bessere Bedingungen für Rückbau und Ende der Dienstbarkeit vereinbaren.

Interessant! Die neue Leitung wird größer als die Alte, anstatt 220kV wird sie 380kV haben. Der Schutzstreifen soll nach aktuellen Informationen auf der einen Seite auch 7 m breiter werden.
Aus der 110kV wird eine kombinierte 110/220kV Leitung. Infos über den Schutzstreifen habe ich noch nicht.
Ich habe übrigens nochmal die Grundschuld vom Leitungsrecht nachgeschaut. 1930 ist das Grundstück dafür enteignet worden.


Also da muss definitiv vollständig neu entschädigt werden, als wenn die Leitung neu errichtet würde.
Kann dem Übertragungsnetzbetreiber auch egal sein, weil das muss ohnehin der Stromkunde zahlen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon bauer hans » Fr Mai 05, 2023 9:53

wenn eine 380kv leitung aus 1977 auf 4000 Ampere Stromtragfähigkeit aufgerüstet wird,sich sonst aber nichts ändert,gibts dann neue Entschädigung fürs Durchleiten?

FEHLER,eine null zu wenig!!
Zuletzt geändert von bauer hans am Fr Mai 05, 2023 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Fr Mai 05, 2023 11:27

Wenn sich durch die Ausschwingung der Leitungsseile, der Schutzstreifen vergrößert, dann würde eine Neuverhandlung des Leitungsrechts anstehen.
Dann würde ich allerwichtigst eine Löschung der Dienstbarkeit nach Rückbau der Leitung vereinbaren.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Noudels » Fr Mai 05, 2023 18:40

Dienstbarkeit geht nach der fläche des ausgeschwungenem Leiterseil.

Eine 380KV Ltg mit 400A wird wohl keiner bauen.
so ein 36mm Leiterseil kann 1100A
Je nachdem wie viele Einzelseile einen Leiter bilden (bündel) wird es mehr.

Gesetzlich gilt das Starkstromwegerecht.

Kein Leitungsbetreiber wird eine Trasse aufgeben - weil eine neue bekommt er nicht, bzw nur unter massiven Auflagen.
Zeigt ja das Beispiel - es wird ein Trassengleicher Ersatzneubau.

Der Oli weiss eh alles und das auch noch besser


Als leitungsbetreiber ist er und seine Rechtsnachfolger verpflichtet das Fundament komplett zu entfernen. - Vorteil oder Nachteil je nach Sichtweise einer Staatsbude.

Für die Landwirtschaftliche Bewirtschaftung gilt ein Abtrag auf minus 2M unter Eok als keine Einschränkung der Bewirtschaftung mehr.
Versucht kann werden einen Rest im Boden zu verkaufen seitens des Betreibers.

Ob einem am Acker in 2m tiefe ein Bunker nervt oder man liebe einige Jahre eine Bodenlose Stelle hat das muss sich jeder selber überlegen.

bei dem Zeitraum glaube ich nicht an Pfahlfundamente - sondern an konv. Beton mit viel Zement( stark blau ) und wenig Bewehrung


Entschädigt wird nach den Kammersätzen für entsprechende Feldfrucht und größe.

Für Demontage und Montage werden beim Seilzug zu den Maststandorten noch Trommel und Windenplätze inkl Zufahrt benötigt. Je nach Gelände und Spannfeld (Mast zu Mast )bzw Sektionslänge (Abspannmast zu Abspannmast)

Da es öffentlich eingereicht wird sind entsprechende Gutachter dabei (Boden/Forst/Vögel usw)
Die ökologische Bauaufsicht wird üblicherweise schon nervös wenn die alte Farbe absplittert da diese oft Zink und Bleihältig ist ( daher auch der Bodenaustausch bei Bestandsfundamenten)


Größtes Thema sind Bio Flächen da es keinen Bio zertifizierten Humus zu kaufen gibt. Daher besteht dort eine Grauzone ..die damit umschifft wird mehr zwischenboden zu verfüllen und keinen externen Humus zuzuliefern.



Alle Punkte mit dem Leitungsbetreiber absprechen und SCHRIFTLICH festhalten - es kommen unterschiedlichste Firmen unund da ist's leichter wenn man das immer vorliegen hat
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Fr Mai 05, 2023 19:28

Nudels, das ist ein wenig vereinfacht dargestellt von dir. Es gibt keine Erweiterung einer bestehenden Grunddienstbarkeit, es nur die faktische Löschung der alten und die faktische Bestellung einer neuen, da der Vertrag der neuen Ausschwingungsbreite ein anderer ist, als der bei Begründung der Dienstbarkeit. Eine Dienstbarkeit gilt grundsätzlich ewig, auch wenn es die Leitung auch schon ewig nimmer gibt. Deshalb müsste rein theorethisch auch kein Fundament zurückgebaut werden, es sei denn man hat bei Begründung der Dienstbarkeit was anderes vereinbart oder es gibt eine öffentl. rechtl. Anordnung wie z.B. Planfeststellungsbeschluß.

In den alten Verträgen über 30 Jahre ist nie ein Rückbau oder eine Löschung der Dienstbarkeit vereinbart worden. Alles so Geschichten wo man zu vor gewissenhaft die Aktenlage prüfen muss.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Noudels » Fr Mai 05, 2023 20:08

T0815
Die Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht nicht mehr ..
Ein Vertrag gilt theoretisch auch ewig - z.B Kaufvertrag einer Immobilie - wenn die Immobilie aber abgerissen ist nützt dir der Kaufvertrag nichts - oder doch ?

In den alten Dienstbarkeiten gibt's keine Seilausschwingfläche oder m2 - sondern die Dienstbarkeit besteht auf der Grundstücksnummer. - nur die Eurosumme der Entschädigung geht auf die m2 der Leitung.

Die neuen Dienstbarkeiten ab 2010 herum gehen auf den Servitusstreifen - welcher die max Ausschwingung im Ausnahmslastfall mit Wind zu Grunde liegt - das sind dann B Meter breite rechts und links der Trassenachse.- Das ist üblicher Weise für den kompletten Leitungstug ident und nicht unterschiedlich ja Grundstück - wie es die Fläche des ausgeschwungenem Leiterseil s in Abhängigkeit von Leitungstungswinkel - Seiltyp Mastbild und Windannahme ist und die Grundlage der Euro ist.

Allerdings ist zu bedenken daß zwischen At und De immer ein Unterschied bestehen kann
https://www.immoverkauf24.at/immobilien ... ungsrecht/
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Fr Mai 05, 2023 22:41

@Nudel

Zwischen DE, AT und CH ist das Entschädigungsrecht/Dienstbarkeiten ähnlich, leider sind die Details dann doch stark unterschiedlich.
Die Schutzstreifen in DE wurden schon vor 1960 nach parabolischer Ausschwingung definiert.

Die Löschung einer Dienstbarkeit muss definiert und vereinbart sein, bereits bei dem Abschluss des Vertrags der der Eintragung der Grunddienstbarkeit zu Grunde liegt, sonst kommt die nie aus dem Grundbuch raus.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Noudels » Sa Mai 06, 2023 13:09

0815
Sogar im deutschen Recht findet sich laut Google für Dienstbarkeiten:

Erlöschen
durch Untergang der dienenden Sache
durch Verzicht
durch gutgläubigen Eigentumserwerb
durch Enteignung
unter Umständen durch Zeitablauf.

- Mast weg.= Untere gang der Sache - wie vorher im Vergleich mit der Immobilie erwähnt
Denn mit Untergang der Sache ist es ja auch irgendwie definiert...
Aber vielleicht ist das zu einfach für externe Gutachter - damit verdient sich wohl zu wenig Stundensatz :mrgreen:
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Sa Mai 06, 2023 13:48

Noudels hat geschrieben:0815
Sogar im deutschen Recht findet sich laut Google für Dienstbarkeiten:

Erlöschen
durch Untergang der dienenden Sache
durch Verzicht
durch gutgläubigen Eigentumserwerb
durch Enteignung
unter Umständen durch Zeitablauf.

- Mast weg.= Untere gang der Sache - wie vorher im Vergleich mit der Immobilie erwähnt
Denn mit Untergang der Sache ist es ja auch irgendwie definiert...
Aber vielleicht ist das zu einfach für externe Gutachter - damit verdient sich wohl zu wenig Stundensatz :mrgreen:


Du irrst, im Gegensatz zu Dir kenne ich die einschlägige Rechtsprechung, ist aber auch hier belanglos.
Man definiert bei einem neuen Vertrag oder bei Änderung des Vertrags das Ende der Dienstbarkeit, dann brauche ich auch kein Google.
Verstehst ? Man muss es einfach machen, immer so einfach und so klar wie möglich, praxisnah.
Und wenn in Rahmenvereinbarung mit dem BV was anderes drin steht, wichtig ist was bei dir drin steht. Sonst nix.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Gerd1 » Mi Mai 17, 2023 21:01

Hallo, hänge mich mal hier an:
Bei uns wurde ein Strommast inkl. Fundament erneuert. Nun steht auf der Wiese rund um den Masten das Wasser und läuft schlecht ab.
Kann man solche Verdichtungen wieder beheben und wie sieht es mit der Entschädigung aus?
Es wird nur der aktuelle Aufwuchs + ein Folgejahr entschädigt.
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Mi Mai 17, 2023 22:39

Dran bleiben, nerven, fundiert argumentieren
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon Wimsener » Do Mai 18, 2023 10:57

Hallo, hab gerade gleiches Problem, 380 kv Leitung vor 3 Jahren neuer Mast. Acker seither im Baubereich nass.Letzte Woche war Bodengutachter da,weil Ich und derTrassen-Ansprechpartner keine sichere Lösung wussten.Gutachter meinte: Tief lockern ( auf der Schwäbischen Alb! ), tiefwurzelnde Zwischenfrüchte und einige LKW Boden/ Humus. So werde ich es auch machen, die erstatten das schon. Komm mit denen gut aus, hatten schon mehrere Kleinigkeiten zu regeln.

Gleich noch meine Frage: Was meint ihr,was ist der richtige Weg/ Masnahme, um die Verdichtung und Nässe wegzubekommen ?
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Re: Strommasten zurück bauen

Beitragvon T5060 » Do Mai 18, 2023 13:28

Es ist zwar so, dass man mit Lockern, Mubo-Auftrag und Tiefwurzlern a bisserl was geregelt bekommt, grundsätzlich ist es aber so das dort ein "ewiger Dauerschaden" verbleibt, der sich vielleicht in 50 - 100 Jahren mal von selbst behebt.

Also

((aktueller jährlicher Ertragsschaden + Arbeitsmehraufwand) ./. 10 %) x Faktor 25 als endgültige Abfindung

z.B. 70 dt/ha Getreide mit Stroh und USt. = 0,28 € / m² im Fruchtfolgemittel

((500 m² x 0,28 € / m² im Fruchtfolgemittel x 20 % Ertragsminderung) + 0,2 Std x 80 €) ./. 10 % x 25 macht 990 € oder 2,00 € / m²
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