615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:So Freunde der Finsternis und natürlich alle die nur blöd daher reden und nichts wissen.
Es liegt mir ein offizielles Schreiben vom tüv vor das bestätigt das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Sprich:
Der Anhänger darf abgehängt auf der Waage 1700kg haben. Im angehängten Zustand darf allerdings das Gesamtgewicht den zulässigen Wert von 1600kg nicht überschreiten !
Schönen Tag
Ich muss mich korrigieren. Den Anhänger vom ersten post habe ich nicht gekauft.
Hab jetzt einen mit zul GG 1600kg, 1600kg Achslast und 100kg Stützlast.
Somit darf der Anhänger, abgehängt auf der Waage, 1700kg wiegen da er ja im angehängten Zustand die 1600kg nicht überschreitet. Die 100kg Stützlast sind dem Zugfahrzeug zuzurechnen und vom tatsächlichen Gewicht des anhängers abzuziehen.

