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Stützlast PKW

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon forstbetriebwf » So Mär 01, 2009 19:12

Also darf der Anhänger genau das wiegen was in der Zulassung steht 2200kg gebremst,Komplett mit Ladung.Und die 75 kg Stützlast reichen dazu wohl auch aus.
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Beitragvon JohnDeere3040 » So Mär 01, 2009 19:13

ja
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Beitragvon waldtom » So Mär 01, 2009 19:35

Und die zulässige Stützlast darfst du von dem tatsächlichen Anhängergewicht abziehen!
Allerdings musst diese bei der zuässigen Hinterachslast berücksichtigen.
Viele Grüße aus Unterfranken
Tom
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Beitragvon forstbetriebwf » So Mär 01, 2009 19:47

@ Waldtom das wird mir zu Kompliziert mir reicht das aus mein Hänger darf mit Ladung gesamt 2,2 Tonnen wiegen,das reicht doch aus?

Danke für die Hilfe
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 02, 2009 13:14

waldtom hat geschrieben:Und die zulässige Stützlast darfst du von dem tatsächlichen Anhängergewicht abziehen!
Allerdings musst diese bei der zuässigen Hinterachslast berücksichtigen.


die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet,
gewogen wird ja wenn der Anhänger am Zugfahrzeug hängt.
Gruß Jo


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Beitragvon Kormoran2 » Mo Mär 02, 2009 15:39

Zur Ferienzeit liegen die Grünen gern mit einer mobilen Waage auf den BAB-Parkplätzen auf der Lauer und wiegen die meistens überladenen Wohnwagen.
Dabei kann es dann eine Rolle spielen, daß man die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht des Hängers rechnerisch abziehen darf. Aber wie schon gesagt, wird dann die aufliegende Stützlast der Hinterachse des PKW zugerechnet und möglicherweise ist nun der dran wegen Überladung.

Für das Fahrverhalten des Gespanns ist eine hohe Belastung der Kupplung gut. Eine zu geringe Belastung ist destabilisierend z.B. bei Windstößen.
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Beitragvon Dirk G » Mo Mär 02, 2009 17:07

Kormoran2 hat geschrieben:Zur Ferienzeit liegen die Grünen gern mit einer mobilen Waage auf den BAB-Parkplätzen auf der Lauer und wiegen die meistens überladenen Wohnwagen.
Dabei kann es dann eine Rolle spielen, daß man die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht des Hängers rechnerisch abziehen darf. Aber wie schon gesagt, wird dann die aufliegende Stützlast der Hinterachse des PKW zugerechnet und möglicherweise ist nun der dran wegen Überladung.

Für das Fahrverhalten des Gespanns ist eine hohe Belastung der Kupplung gut. Eine zu geringe Belastung ist destabilisierend z.B. bei Windstößen.



Ich kenne das so das unsere Freunde in Grün bzw die BaG ( gewerbl. ) eine mobile Radlastenwaage hat.
Dort fährt man angehängt mit dem Anhänger drauf . Dann wird gewogen. Zusammengerechnet bzw addiert wird nichts da z.b. bei einem Tandemanhänger gleichzeitig 4 Radwaagen benutzt werden müssen.
Wenn man zuerst die 1 Achse des tandemanhängers auf die Radlastenwaage fährt und danach die 2 te Achse wiegt und beide zusammenrechnet kommt ein höheres gewicht heraus als wenn beide Achsen gleichzeitig gewogen werden.

Vor paar Wochen wurde ich erst mit dem Firmenbus und Anhänger gewogen.
Zuerst wurde der Anhänger gewogen , dann die Achslasten des Zugfahrzeugs . Dann wurde abgekuppelt und die Stützlast des Anhängers ermittelt.

Nach ca. 2 Stunden umräumen durfte ich mit 25 Euro weniger im Geldbeutel die Fahrt wieder antreten ;-)

Gruß Dirk
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Beitragvon arbo » Mo Mär 02, 2009 18:33

forstbetriebwf hat geschrieben:FS.Technisch spielt ja in dem Fall keine Rolle,habe noch den alten 3 er


Vorsicht... FS Technisch spielen die Achsen doch ne Rolle wenn sie weiter als 99cm auseinander sind und dann nicht mehr als eine zählen.
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Beitragvon JohnDeere3040 » Mo Mär 02, 2009 18:35

@arbo: Aber nur solange bis man ihn in den EU Führerschein mit B, BE etc. umschreiben lässt, da bei BE keine Achsenbegrenzung vorhanden ist.
Mfg
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Beitragvon Holzteufele » Mo Mär 02, 2009 20:07

Bitte vergesst nich das zulässige Zuggesamtgewicht!!
Was bringt euch 2000 Kg gebr. Anhängelast plus ein voll ausgeladener Pritschenjeep mit 2810 Kg wenn das Zuggesamtgewicht lt. Fahrzeugschein oder ZBI auf 4500Kg beschränkt ist??
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Beitragvon Kormoran2 » Mo Mär 02, 2009 22:59

Nach ca. 2 Stunden umräumen durfte ich mit 25 Euro weniger im Geldbeutel die Fahrt wieder antreten Wink


So´n Blödsinn, als ob zwei-drei Geldscheine weniger im Portemonnaie das Gespann wesentlich leichter gemacht hätten! :lol:
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Beitragvon Dirk G » Di Mär 03, 2009 3:11

Kormoran2 hat geschrieben:
Nach ca. 2 Stunden umräumen durfte ich mit 25 Euro weniger im Geldbeutel die Fahrt wieder antreten Wink


So´n Blödsinn, als ob zwei-drei Geldscheine weniger im Portemonnaie das Gespann wesentlich leichter gemacht hätten! :lol:



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