Aktuelle Zeit: So Apr 28, 2024 23:31
Moderator: Falke
waldtom hat geschrieben:Und die zulässige Stützlast darfst du von dem tatsächlichen Anhängergewicht abziehen!
Allerdings musst diese bei der zuässigen Hinterachslast berücksichtigen.
Kormoran2 hat geschrieben:Zur Ferienzeit liegen die Grünen gern mit einer mobilen Waage auf den BAB-Parkplätzen auf der Lauer und wiegen die meistens überladenen Wohnwagen.
Dabei kann es dann eine Rolle spielen, daß man die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht des Hängers rechnerisch abziehen darf. Aber wie schon gesagt, wird dann die aufliegende Stützlast der Hinterachse des PKW zugerechnet und möglicherweise ist nun der dran wegen Überladung.
Für das Fahrverhalten des Gespanns ist eine hohe Belastung der Kupplung gut. Eine zu geringe Belastung ist destabilisierend z.B. bei Windstößen.
forstbetriebwf hat geschrieben:FS.Technisch spielt ja in dem Fall keine Rolle,habe noch den alten 3 er
Nach ca. 2 Stunden umräumen durfte ich mit 25 Euro weniger im Geldbeutel die Fahrt wieder antreten Wink
Kormoran2 hat geschrieben:Nach ca. 2 Stunden umräumen durfte ich mit 25 Euro weniger im Geldbeutel die Fahrt wieder antreten Wink
So´n Blödsinn, als ob zwei-drei Geldscheine weniger im Portemonnaie das Gespann wesentlich leichter gemacht hätten!
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