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Moderator: Falke
HobbyBauer33 hat geschrieben:Der Gesetzgeber schreibt z.b. nach StVZO § 44 Abs.1 für gängige PKW-Gespanne eine Mindeststützlast von 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers vor.
abu_Moritz hat geschrieben:HobbyBauer33 hat geschrieben:Der Gesetzgeber schreibt z.b. nach StVZO § 44 Abs.1 für gängige PKW-Gespanne eine Mindeststützlast von 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers vor.
aber mehr als 25kg ist auch nicht nötig .... steht da auch noch irgendwo ....
Agroplus67 hat geschrieben:bezieht sich die Stützlast auf den beladenen Anhänger oder unbeladenen?
all.dra hat geschrieben:Hallo,
da wirds eintscheidend darauf ankommen, wieviele und wie lange Stämme man geladen hat.
Wenn nötig, ladet man halt die Stämme nicht ganz zur Stirnwand vor.
Dann sinkt die Stützlast sehr schnell.
mfg
HobbyBauer33 hat geschrieben:Es gibt auch eine Formel dazu,auszurechnen,bei welchem Achsabstand zum Mittelpunkt der Kupplung welche Kraft auftritt.
Auswendig weiß ich sie leider jedoch nicht und ich habe auch gerade keine Fromelsammlung grifbereit...
Ggf weißt du sie Moritz bist doch auch Ing. (oder?)
abu_Moritz hat geschrieben:HobbyBauer33 hat geschrieben:Es gibt auch eine Formel dazu,auszurechnen,bei welchem Achsabstand zum Mittelpunkt der Kupplung welche Kraft auftritt.
Auswendig weiß ich sie leider jedoch nicht und ich habe auch gerade keine Fromelsammlung grifbereit...
Ggf weißt du sie Moritz bist doch auch Ing. (oder?)
also das ist eine einfache "Momentengleichung"
Gewicht der Stämme x Abstand (Achse - Schwerpunkt Stämme) / Abstand (Achse-Kupplung)
Problem dabei wird sein den Abstand "Achse - Schwerpunkt Stämme" zu schätzen ....
winni406 hat geschrieben:Hallo Agroplus,
dabei handelt es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um die "Aufliegelast" oder Stützlast im unbeladenen Zustand.
Für den beladenen Zustand wäre die Angabe Maximal zulässige Stützlast zutreffend, die dann aber höher sein müsste. Eigentlich müsste auf der Zugdeichsel ein Typenschild mit dieser Angabe sein. Sollte die zulässige Stützlast der schlepperseitigen Kupplung ( bzw des Schleppers ) geringer sein ist diese natürlich zu beachten.
Wenn dich die tatsächliche Stützlast im beladenen Zustand interessiert bleibt dir nicht anderes übrig als hin und wieder auf eine Wage zu fahren, und nur den Stützfuß ( im abgekuppelten Zustand ) auf die Waage zu stellen. Mit der Zeit bekommst du dann ein Gefühl dafür was noch im vertretbaren Bereich liegt.
Solltest du mal in eine LKW - Kontrolle kommen haben die Jungs das volle Serviceprogramm dabei. Die können ihre Radlastplatten auf jede Spur einstellen. Und weil die das jeden Tag machen können die sehr gut einschätzen bei wem sich das Serviceprogramm lohnt. Deshalb würde ich dir Raten besser öfter eine freiwillige Gewichtskontrolle zu machen, denn die Wiegegebühren bei der nächsten Waage sind deutlich Preiswerter.
Mfg Winni
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