Wie sieht eigentlich die rechtliche Seite aus, wenn ein Spalter ein Fahrwerk hat.
Muß die Achse gebremst sein oder nicht?
Bei Binderberger hat z.B der 40to Langholz-Spalter Goliath keine Bremsachse obwohl der Spalter fast 2 to wiegt und knapp 7m lang ist.
Der Kretzer 35to Spalter wiegt 1500kg hat aber eine Bremsachse mit Umsteckhebel.
Wie sind da die Vorschriften?
Bei Anhängern gilt ja 750kg als Grenze, was drüber liegt braucht eine Bremsachse.
Oder läuft ein Spalter unter Arbeitsgerät und ist von einer Bremsachse befreit?
Habe beim Googeln nichts brauchbares gefunden.
Gruß Holzklotz

