Alex. hat geschrieben:Johni Driver hat geschrieben:2.) Ist das Schwarze Nummernschild erstmal egal solange du bzw der Lu im Auftrag eines Landwirts fährt. (siehe Definition Klasse T und §6 FEV. Letzteres ist interessanter.)
wo muss man da nachschauen bzw hat jemand nen link?
Hab ich jetzt nicht aber das stand auch mal in der Top Agrar ich glaub die Ausgabe von letzten Monat war das. So lange du nur Landwirtschaftliche Sachen beim LU machts (z.B Gülle fahren, pflügen usw.) darf man das. Aber bei einer BGA darfst du nicht mit dem T fahren und z.B Sand auf einer Baustelle darfst du auch nicht fahren.
ja aber wenn der Landwirt auch noch Kühe oder halt sein Land nicht nur für die BGA braucht sondern auch bspw. für Kühe, Schweine etc auch reicht der T doch oder?

