Großbauer2.0 hat geschrieben:Hallo Leute
hab grad das Thema gelesen und hab mal ne Frage: Ich hab nen 2-Seitenkipper 4,2t Bj.60 restauriert, doch da fehlten die Achsschilder auf denen steht welche Höchstgeschwindigkeit er hat.
Ich hab jetzt 25 km/h schilder dran gemacht. ist das in ordnung?
Ich würde sagen ja. Die Zulassungsfreiheit ist ja an der 25 km Grenze festgemacht (neben weiteren Voraussetzungen) und darum geht es in allererster Linie bei der Anbringung des Schildes.
Im Falle Bj. 60 ist nicht einmal eine Betriebserlaubnis überhaupt erforderlich.
Ansonsten kenne ich keinen der eine Abnahme zur Erhöhung der bbH von 20 auf 25 jemals durchgeführt hätte...
Mein alter Herr hat seinerzeit die "20" Schilder einfach durch "25" esetzt...
