Aktuelle Zeit: Fr Mai 03, 2024 13:10
ChrisB hat geschrieben:Hallo Frankenvieh,
sparst Du den Notar?????????
Kann es Handgeschrieben ohne Notar Rechtswirksam beim Amtsgericht hinterlegt werden?
@ automatix,
Du hast keine Kinder bzw Hofnachfolger?
Ich müßte auf jeden Fall eines Schreiben (event. Pflegefall?), habe ich bisher auch noch nicht
MfG
frankenvieh hat geschrieben: Werde ich dann im Verlauf der Woche beim Amtsgericht hinterlegen.
frankenvieh hat geschrieben:
Zuhause könnte es jemand verschwinden lassen ....
liddle_tomtom hat geschrieben:Wenn man eines hat, dann sollte das auch aktuell sein Es bringt nichts, wenn man das zweite Mal verheiratet ist, das Testament aber so alt ist, dass die erste Ehefrau noch als Erbin eingetragen ist, die zweite in dem Testament gar nicht auftaucht!!
H.B. hat geschrieben:...oder anders ausgedrückt, der "Trottel" kommt in den zweiten Frühling - glaubt er ist der Überhecht. Nachdem er seine erste Familie zerrissen hat, wartet die neue junge Büx schon, um den "Opa" endlich beerben zu können
H.B. hat geschrieben:liddle_tomtom hat geschrieben:Wenn man eines hat, dann sollte das auch aktuell sein Es bringt nichts, wenn man das zweite Mal verheiratet ist, das Testament aber so alt ist, dass die erste Ehefrau noch als Erbin eingetragen ist, die zweite in dem Testament gar nicht auftaucht!!
...oder anders ausgedrückt, der "Trottel" kommt in den zweiten Frühling - glaubt er ist der Überhecht. Nachdem er seine erste Familie zerrissen hat, wartet die neue junge Büx schon, um den "Opa" endlich beerben zu können
H.B. hat geschrieben:Tja, da gibts viele Interpretationsmöglichkeiten und vllt auch pers. Erfahrungen? Ich geh mal davon aus, daß für Entscheidungen (Was die Betriebsentwicklung angeht) beide gleichermaßen mitwirken, damit eine positive Betriebsentwicklung überhaupt ermöglicht wird. "Hengst" oder "nicht Hengst" hat andere Ursachen.
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