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Traktor als Arbeitsmaschine umschreiben ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon DX85 » Mi Mär 25, 2009 1:43

Verkauf den Schlepper samt Kran, behalt den Greifer mit Rotator und kauf Dir einen Bagger/Minibagger. Für Deinen Fall genau das Richtige. Und als SFA anerkannt.
Nen alten Atlas 1302 bekommst Du schon für 4000,- und der hebt dann auch mal 4 Tonnen.
Arbeiten ist damit auch (für den von Dir geplanten Einsatz) einfacher und schneller.

Guckst Du hier:
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Beitragvon abu_Moritz » Mi Mär 25, 2009 7:50

oder probiers einfach mal beim TüV,
aber vorallem die Anhängerkupplung muss weg ....
Nur eine Abschleppkupplung - nicht drehbar - ist zulässig, siehe Radlader
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Beitragvon Dirk G » Mi Mär 25, 2009 19:28

Hi zusammen ,

habe mich beim Tüv erkundigt .

Generell würde es schon gehen den Schlepper als selbstfahrende Arbeitsmaschine umschreiben zu lassen .

Der Kran darf nicht mit Bordwerkzeug demontierbar sein . d.h. keine Splinte , keine Schrauben etc.
zulässig wäre es die Splinte anzuheften bzw zu schweißen. Desweiteren müssten alle zusatzausstattungen "tot" gelegt werden die nicht zum antreiben des krans dienen . wie z.b. Zapfwelle , Hydraulikanschlüsse , Druckluftanlage, Zugpendel , Anhängekupplung , Fronthydraulik , Frontzapfwelle , Dreipunkt , Tasteinrichtung und was das gute Stück noch so alles hat.
Im Endeffekt darf der Traktor nichts können ausser den Kran von a nach b zu bringen und anzutreiben.

Es muss ein Einzelgutachten erstellt werden . Kann man sich ähnlich vorstellen wenn man ein Eigenbauauto zulassen möchte . Der vorhandene Fahrzeugbrief würde zwar zur Hilfe genommen jedoch soll das ganze als recht aufwendig sein .

Es würde ein neuer Fahrzeugbrief erstellt werden mit einer neuen fahrgestellnummer und als hersteller würde ich im Brief eingetragen werden . Der Kostenaufwand würde einige jahre Steuer und versicherung überschreiten .

Also alles in allem keine sinnvolle Alternative.

Hmm , nun ja jetzt bin ich auch nicht weiter wie vorher ... :x

Gruß Dirk

edit :

Ausserdem muss der Traktor auf 20 km/h gedrosselt werden . Und zwar auf eine Art und Weise die nicht rückbaubar ist . D.h. z.b eine Schaltkulisse bei der der höchste Gang gesperrt ist reicht nicht aus . Diese könnte ja wieder abgeschraubt bzw abgeflext werden . Eine Drehzahlbegrenzung des Motors ist ebenfalls nicht erlaubt da diese relativ schnell und einfach zu entfernen ist.
Als Möglichkeit gabe es zahnräder aus dem getriebe zu entfernen und die Stelle auf der Welle durch Schweißpunkte unbrauchbar zu machen , oder aber kleinere Hinterräder zu montieren die vom Abrollumfang her die zu hohe geschwindigkeit ausgleichen.
Dirk G
 
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Beitragvon Dirk G » Mi Mär 25, 2009 19:34

DX85 hat geschrieben:Verkauf den Schlepper samt Kran, behalt den Greifer mit Rotator und kauf Dir einen Bagger/Minibagger. Für Deinen Fall genau das Richtige. Und als SFA anerkannt.
Nen alten Atlas 1302 bekommst Du schon für 4000,- und der hebt dann auch mal 4 Tonnen.
Arbeiten ist damit auch (für den von Dir geplanten Einsatz) einfacher und schneller.

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Hi , der bagger gefällt mir .

Wäre für meinen Zweck sogar optimal geeignet.

hmm , mal schauen

Gruß Dirk
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