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Traktor als Arbeitsmaschine umschreiben ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Traktor als Arbeitsmaschine umschreiben ?

Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 14:04

Hallo zusammen ,

wie bereits schon geschrieben habe ich den ladekran damals von dem LKW abgebaut und bin momentan dran diesen auf eine BDF-lafette zu bauen. bzw. will demnächst anfangen. Bisher habe ich immer Anhänger am Schlepper gezogen die nicht zugelassen waren. Wie im Forum ausgiebig beschrieben darf das so ja nicht sein . Werde wohl sobald der Anhänger mit Kran fertig ist vorerst mit Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger arbeiten.

Da der Kran und der Traktor im Jahr nur wenige Wochen in Betrieb ist bzw nur wenige Wochen auf öffentlichen Straßen in Betrieb ist sind die laufenden betriebskosten des Schleppers und Anhängers verhältnismäßig zu hoch.




Nun ja , jetzt habe ich vor den Kran als Dreipunkt auszulegen und FEST mit dem Traktor zu verbinden. Nun dürfte einer Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine eigentlich nichts im Wege stehen.

Der Traktor hat aber eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h . Daher müsste ich aufgrund der Geschwindigkeit weiterhin den Traktor anmelden was bedeutet das weiterhin Tüv-Pflicht und Versicherungspflicht besteht .



Das könnte ich umgehen wenn ich den Traktor unter 20 km/h drossel und dies auch eintragen lasse.



Meine Fragen hierzu :



1 ) Bekomme ich den Traktor überhaupt als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen ? Oder gibt es diese Eintragung nur als Neufahrzeug ?

2 ) Sollte es funktionieren , muss der Traktor am Tage der Umschreibung aktuell noch TÜV haben ?

3 ) Muss ich den Traktor bauartbedingt auf die Geschwindigkeit von unter 20 km/h bringen oder reicht es wenn nur die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf 19 km/h runtergesetzt wird in den Papieren ( laut verschiedener Aussagen muss es nicht mehr bauartbedingt sein ??? )

4 ) Würde gerne die AHK weiterhin verbaut haben , jedoch nur für rangierarbeiten abseits öffentlicher Straßen.

5 ) Wie schaut es bezügl. UVV aus ? Muss ich diese jährlich machen oder nicht ? Der Traktor ist nur privat eingesetzt.

6 ) Muss der kran eine aktuelle UVV Prüfung haben am Tage der Umschreibung als Arbeitsmaschine ?



Hoffe mir kann jemand die Fragen beantworten .



Mfg Dirk
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Re: Traktor als Arbeitsmaschine umschreiben ?

Beitragvon abu_Moritz » Di Mär 24, 2009 14:26

Dirk G hat geschrieben:Hoffe mir kann jemand die Fragen beantworten .



Mfg Dirk


geh doch einfach mal beim Tüv/Dekra vorbei, die beantworten Dir ALLE fragen, und das auch noch verbindlich ;-)
Gruß Jo


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Beitragvon fun_jump » Di Mär 24, 2009 15:02

Hallo,

also des klingt ja interessant. Was ich aber bezweifel ist das sie dir einfach die Höchstgeschwindigkeit im Brief von 25km/h auf 20km/h eintragen ohne das du was änderst. Da könnte ich ja auch hergehen und mir einen Fasttrac mit 80km/h kaufen und nur die Geschwindigkeitsangabe im Brief bzw Schein auf 32km/h ändern und schon darf ich ihn fahren obwohl er trotzdem 80km/h läuft. So einfach wird das nicht sein. Ich kenns von einem bekannten Tracbesitzer der musste seinen 8. Gang sperren lassen damit der Trac statt 40km/h nur noch 32km/h läuft so das der Junior den auch mit seinen L-Schein fahren darf. Dafür war natürlich eine TÜV-Abnahme nötig weil sagen kann man ja viel.

Gruß Jens
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Beitragvon Johannes D. » Di Mär 24, 2009 15:08

Hi,

eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf auch schneller als 20 km/h
fahren. Ich kenne jemanden persönlich der einen Golf II als selbstfahrende
Arbeitsmaschine "zugelassen" (ist ja eigetnlich nicht das richtige Wort)
hat. Den "Fahrzeugschein" (heist ja irgendwie anders, oder ists nur ne
ABE?) habe ich selber gesehe.
Also rein rechtlich sollte das gehen. Es gibt verschieden Voraussetzungen
die erfüllt werden müssen. Du könntest Probleme bekommen, weil der
Kran in der Drei-Punkt nicht "fest" mit dem Fahrzeug verbunden ist.

cu

Johannes D.
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Beitragvon abu_Moritz » Di Mär 24, 2009 15:12

Johannes D. hat geschrieben:Du könntest Probleme bekommen, weil der
Kran in der Drei-Punkt nicht "fest" mit dem Fahrzeug verbunden ist.

cu

Johannes D.


anstatt versplintete Bolzen einfach Schrauben mit Muttern nehmen, dann gilt es als "fest" verbunden ;-)
so werde ich meinen Spalter befestigen sollte mir das FA irgendwann die grüne nummer aberkennen ...
Gruß Jo


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Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 15:33

Hi , danke für Antworten

Habe vor den Kran "Fest" mit dem Traktor zu verbinden ( natürlich geschraubt und nicht geschweißt ).

Hmm , habe gehört das die Geschwindigkeit nicht mehr bauartbedingt sei sondern nur eingetragen sein müsste... Und dies würde ohne bauliche Änderung gemacht werden.

In etwa vergleichbar wenn man an einen nicht zugelassen PKW - Anhänger ein 20 km/h schild befestigt und diesen zu LuF zwecken nutzt.
Solange man nicht schneller wie 20 km/h fährt ist dies erlaubt.
( Sogar von der örtlichen Rennleitung angehalten worden )

Denke am besten wird es sein wenn ich mal zum TÜV´ler fahr und mich erkundige.

Gruß Dirk
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Beitragvon Holzteufele » Di Mär 24, 2009 22:09

Vergiss das einfach,
diese Pseudo-Arbeitsmaschine ist unter den Sonderblättern -sprich den Erklärungen zur StVZO aufgeführt.
Sonderblatt 6.2 Nicht anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschinen:

"Selbstfahrende Arbeitsmaschinenfahrgestelle, die wahlweise mit Anbaugeräten der verschiedensten Art verbunden werden können,
können als solche als Arbeitsmaschinen nicht anerkannt werden."
:(
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Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 22:27

Holzteufele hat geschrieben:Vergiss das einfach,
diese Pseudo-Arbeitsmaschine ist unter den Sonderblättern -sprich den Erklärungen zur StVZO aufgeführt.
Sonderblatt 6.2 Nicht anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschinen:

"Selbstfahrende Arbeitsmaschinenfahrgestelle, die wahlweise mit Anbaugeräten der verschiedensten Art verbunden werden können,
können als solche als Arbeitsmaschinen nicht anerkannt werden."
:(


Hmm , bleibt das auch bestehen wenn der Kran fest mit dem Fahrgestell verbunden ist ?
Wenn ich mir z.b. so einen Baggerlader ( vorne Schaufel , hinten Baggerarm ) ansehe kann ich die Schaufel auch wahlweise gegen eine Palettengabel oder ähnliches tauschen. Trotzdem ist dieser Baggerlader eine selbstfahrende Arbeitsmaschine .
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Beitragvon Holzteufele » Di Mär 24, 2009 22:38

ARBEITSMASCHINENGESTELLE !!!

Bagger ist eine anerkannte Selbstfahrende Arbeitsmaschine lt. Sonderblatt 6.1 Verzeichnis der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nach Verwendungszwecken:
"Bagger
Bagger – auch mit angebauten Einrichtungen zur Durchführung anderer
Arbeiten – z.B. (Verlegen von Steinen)
Schaufellader
Schaufellader gehören zur Kategorie der Bagger. Sie sind damit als selbst-
fahrende Arbeitsmaschinen anerkannt (BMV/StV 11/36.15.06–01/22A85
vom 9.12.1985). Bagger (Schaufellader) oder nur Schaufellader (s. Blatt 6.9)"

Vergiss es einfach das geht nicht
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Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 22:49

Holzteufele hat geschrieben:ARBEITSMASCHINENGESTELLE !!!


dein edit hat sich mit meinem beitrag überschnitten

daher edit
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Beitragvon Takar » Di Mär 24, 2009 22:57

Hallo

Vergiss das mit der Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Du kannst mit dem Gerät immensen Schaden anrichten, deshalb ist es mehr als sinnvoll den Schlepper ganz offiziel zuzulassen.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine kann man in seine Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht aufnehmen lassen, allerdings ist das nur ratsam wenn die Maschine, nur auf Deinem Privat oder Firmengrundstück (abgegrenzte Baustelle ect.) genutzt wird.

Hier ist der Slogan geiz ist geil, völlig fehl am Platz, denn wenn Du auf einer öffentlichen Strasse einen Sach oder Personenschaden mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine (dieser grösse hast) hast, dann kannst Du dich gleich einsargen lassen.

Frank

P.S. Wir nutzen z.B. HSM-Schlepper, also wie der Name schon sagt, "Spezialmaschinen" mit allen Arbeitsgeräten im festen Anbau und nur für diesen einen Zweck vom Werk gebaut.
Diese Maschinen sind alle als Schlepper zugelassen und versichert, wie jeder andere Traktor auch. Warum wohl ???
Zuletzt geändert von Takar am Di Mär 24, 2009 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon nightfighter » Di Mär 24, 2009 22:58

Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine steht nicht das "Fahren" an sich im Vordergrund, sondern die spezielle Arbeit, die du mit der Maschine verrichtest. Mir fehlen leider gerade die Worte um es besser zu erklären.

Beispiel Manitou / Kran etc:
Hier steht eindeutig das Heben und Versetzen von Lasten im Vordergrund. Das Fahren an sich ist nur Notwendigkeit. Der Haupteinsatzzweck ist nicht mit dem Fahren auf öffentlichen Straßen verbunden.

Ist alles nicht so einfach...
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Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 23:06

Nun ja , von meiner haftpflichtversicherung bekomme ich eine schriftliche Bestätigung auf Anfrage das kennzeichenfreie Arbeitsmaschinen im Schadensfalle abgedeckt sind.
Also sehe ich nicht das Problem des Versicherungsschutzes.
Ein Schlepper mit knapp 6 tonnen leergewicht kostet mich an Steuer und Versicherung deutlich zu viel , desweiteren ist der notwendige Tüv auch ein schöner Kostenfaktor. ( würde natürlich die Arbeitsmaschine in einen betriebssicheren Zustand halten )
Ich mache nebenbei nur ca. 250 fm Holz mit meinem bruder zusammen. Da rechnet es sich nicht wirklich einen Traktor nur für den Kran anzumelden und vorzuhalten.

Da es scheinbar mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine nicht wirklich klappt muss ich mir wirklich gedanken machen.

Habe bereits einen kleineren Traktor für den Spalter angemeldet , muss ich jetzt den großen auch anmelden kann ich die ganze Sache eigentlich knicken.

Gruß Dirk
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Beitragvon Dirk G » Di Mär 24, 2009 23:12

nightfighter hat geschrieben:Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine steht nicht das "Fahren" an sich im Vordergrund, sondern die spezielle Arbeit, die du mit der Maschine verrichtest. Mir fehlen leider gerade die Worte um es besser zu erklären.

Beispiel Manitou / Kran etc:
Hier steht eindeutig das Heben und Versetzen von Lasten im Vordergrund. Das Fahren an sich ist nur Notwendigkeit. Der Haupteinsatzzweck ist nicht mit dem Fahren auf öffentlichen Straßen verbunden.

Ist alles nicht so einfach...


Ich würde den Traktor mit Kran ja nur über öffentliche Straßen zum Waldstück fahren in dem die Polter liegen. Dort sollen die Kranarbeiten ( holz anheben zum schneiden , Meterstücke bei Bedarf zum Spalter heben , fertige meterholzbündel aufsetzten und am Ende fertige Meterholzbündel auf LKW oder zugelassenen Schlepper und Anhänger verladen) vonstatten gehen.
Das fahren über die öffentliche Straße würde ja nur eine Notwendigkeit sein um den Kran vor ort zu bekommen. Transporte sind keine geplant mit dem besagten Schlepper.
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Beitragvon JohnDeere3040 » Di Mär 24, 2009 23:26

Ich denke, sofern sich hier niemand findet, der dasselbe Problem schonmal hatte, solltest du einfach mal zum Tüv gehen, falls der nicht das richtige sagt, vll. noch zum nächsten gehen und den dazu befragen, und uns dann davon berichten :D .
Die 20kmh Arbeitsmaschine wäre ja dann auch versichert, da gibts vermutlich keine Probleme.
Mfg
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