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Traktor mit 2 Hänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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58 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Beitragvon Kuhkalb » Do Sep 06, 2007 19:56

20,75m

wenn schon denn schon!
Kuhkalb
 
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Beitragvon Heiderose » Sa Sep 08, 2007 7:29

Hallo,

Seht mal in die Betriebserlaubnis der Anhaenger.

Dein Schlepper hat eine bestimmte Zugkraft, die nicht ueberschritten werden darf. Auch darfst Du die zulaessige Stuetzlast nicht ueberschreiten. Damit sind die Lasten fuer einen Einachsanhaenger gefixt.

Hat Dein 1. Anhaenger eine Anhaengekupplung, so steht in der Betriebserlaubnis drin was die ziehen darf und was die stuetzen darf.
Passt das mit den Angaben des 2. Anhaengers uebereinander, dann darfst Du den ankuppeln.

Bezueglich dem Fahren musst Du die groesseren Kurvenradien beachten. Musst halt entsprechend ausholen, so dass die letzte Achse auch noch auf festem Boden bleibt.

Hat Dein 2-Achsanhaenger eine Anhaengekupplung, dann steht auch in der BE drinn, wieviel die ziehen und stuetzen kann. Passt das mit den Daten Deines 1-Achsers, dann darfst Du den hinten dran haengen.

Hab entsprechende Gespanne gefahren und ich kann Dir nur raten, mach die Augen auf, wenn es um Ecken geht.

Gruss
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
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Beitragvon loenne » So Sep 09, 2007 9:23

@ Malboro man
Endlich mal eine gescheite Antwort.
Mit Anstand alt werden?
Lieber unanständig jung bleiben.
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Beitragvon deutz450 » So Sep 09, 2007 10:47

Ich kenne es auch so dass der Einachser als erstes angehängt werden muss.
Beide Anhänger müssen gebremst sein.
Muss nicht einer der erste Hänger zwingendermaßen Druckluftgebremst sein?
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Beitragvon Stocki » So Sep 09, 2007 11:17

Nein es muss keiner Druckluft gebremst sein. Man muss halt nur immer auf die Stützlasten achten! Und dann sollte das fahren mit 2 Anhängern kein problem sein.
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Beitragvon CSW-LNF » So Sep 09, 2007 11:38

Der Ein - Achs - Anhänger darf aus diesem Grund nicht hinten dran hängen, weil man meistens die erlaubte Stützlast vom Zugmaul und auch die erlaubte Achslast des ersten Hängers überschreitet. :!: :!: :shock:
Daher hängt man auch immer den 2 - Achs - Hänger hinten dran, weil die Zugdeichsel die Stütz/Achslast des ersten Hängers wenn, dann nur unwesentlich überschreitet. :!: :!:

Dann darf man in der Landwirtschaft ohne Sondergenehmigung bis zu einer Länge von 21m fahren und eine Breite von 3m haben, allerdings muß diese entsprechend gekennzeichnet sein. :!: :idea: :!: :shock:
Diskutiere niemals mit einem Idio***.
Erst zieht er Dich auf sein Niveau runter, dann schlägt er Dich mit seiner Erfahrung......
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Beitragvon take_it_1999 » So Sep 09, 2007 12:33

Es gibt keine Vorschrift welcher Anhänger wo hinzuhängen ist!!

Es könnte sein, das du mit einer Anhängekupplung Stützlastprobleme, Anhängelastprobleme bekommst. Dann musst Du den Zug so zusammenstellen das es passt! Aber es ist völlig egal ob der Einachser vorn oder hinten hängt.


Von fahrdynamischer Sicht, sollte der Einachser immer hinten hängen! Das macht sich aber nur in Engen Straßen und Ecken bemerkbar. Dadurch dass beim Einachser die 2. Kupplung soweit weg von der Achse ist, zieht der Einachser in Engen Kurven, etc. den 2-Achser ganzschön aus der Bahn (läuft nicht optimal der Traktorspur nach). Aber wenn Paltz kein Problem spielt, ist das auch egal.

Weiterhin kann man bei gekoppelten Zug (Zweiachser-Einachser) diesen auch mal schnell komplett abstellen ohne irgend welche Stützfüße ausklappen zum müssen.
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Beitragvon take_it_1999 » So Sep 09, 2007 15:00

Mmh

ich hab mich beruflich mal sehr intensiv mit StVO, StVZO, .... beschäftigen dürfen. Also laut diesen ganzen Vorschriften ist es egal ob erst der Einachser und dann der 2-Achser kommt. Jedenfalls steht nichts dadrin was aussagt, Zentralachsanhänger muss als erster gekuppelt werden.
Somit kann ich auch keinen Gesetztestext liefern, denn weils nicht drin steht ist es auch ja egal. (Vgl §32a StVZO)

Es gibt nur eine Vorschrift/Paragraph die zwar einzuhalten ist, aber was niemand wirklich kontrolliert. Das ist der BO-Kraft-Kreis. In dieser Vorschrift muss jeder Zug der im Straßenverkehr bewegt wird in einer stationären Kreisfahrt einen bestimmten Kreisdurchmesser schaffen. Weiterhin gibt es Toleranzen wie weit die äußersten Punkte über den Kreisdurchmesser drüberrausstehen dürfen. Wenn man nach dieser Vorschrift richtig kuppeln möchte, dann sollte der Einachsanhänger fast immer hinten sein. Wenn er vorn gekuppelt ist, sorgt er meist dafür, dass ein nachfolgender zweiachser nicht mehr richtig in der Spur folgt, was zum durchfallen beim BO-Kraft-Kreis führt. Übrigens die Vorschrift ist aktuell und dürfte auch kontrolliert werden, aber wo gibt es denn einen BO-Kraft-Kreis aufgezeichnet. Also kanns die Polizei nicht kontrollieren.
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Beitragvon hochsal » Mo Sep 10, 2007 12:46

als was zählt einen Rundballenpresse nicht als anhänger?
unsere presse hat keine dreieckstrahler hinten nur 2 rote runde
lauft die alsarbeitsfahrende maschine?
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Beitragvon Hammer|on » Mo Sep 10, 2007 19:09

Ohne wenn und aber der Einachs/Tandemkipper muß immer der erste im Zug sein.
Alleine schon wegen der Stützlast muß der Einachs/Tandemkipper immer hinter dem Schlepper hängen.
Ich fahre solch ein gespann und wer so ein gespann noch nie gefahren hat, der weiß auch nicht wie sich das auf der Straße verhält.
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Beitragvon take_it_1999 » Di Sep 11, 2007 11:00

@Hammer|on
Nochmal es gibt keien Vorschrift, wo wer zu hängen hat. Wenn deine Kupplungen das nicht her geben dann musst du halt den Einachser nach vorn hängen. (Hast aber schlechter Fahreigenschaften)

Wenns wie bei mir ist, dass die Kupplungen und auch die Anhänger das hergeben, dann kommt der Einachser immer hinter. Erhälst dadurch bessere Kurvenfahreigenschaften, bessere Rückstoßeigenschaften, bessere Bremseigenschaften, ........
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Beitragvon DX85 » Di Sep 11, 2007 11:49

Um jetzt mal Klarheit zu schaffen:

§32 Abs. 4 StVZO: Einzelfahrzeuge dürfen nicht länger als 12m sein. Hinter lof Zugmaschinen dürfen höchstens zwei Anhänger mitgeführt werden.
Bei Zügen darf die Gesamtlänge unter Beachtung der Vorschriften über die Einzelfahrzeuge 18,00 m nicht überschreiten.

Die Gesmtlänge inklusive Ladung ist auf 20,75 m begrenzt, allerdings darf die Ladung nicht mehr als 3 m über das Fahrzeug hinausragen.

Bedeutet also im Klartext: max 18m Zuglänge ohne überstehende Ladung und keine Festlegung in welcher Reihenfolge Ein-/Zweiachsanhänger angehängt werden müssen.

Gruß Lars
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