wenn du ihn klappbar machst musst du das der BG melden! Mich hat der Eicher schon abgeschmissen und ist weitergefahren!! Da heißt es alle Gräten schnell zusammenlesen und hinterherrennen!
Um wie viel cm müsstest du denn kürzen? Ist das durch Absägen und Umschrauben möglich oder müsste geschweißt werden?
So ein Bügel ist schon ein Lebensretter, auch wenn ich selbst noch nicht das "Vergnügen" hatte mit dem Schlepper umzustürzen. Es ist schnell passiert und das Ding WIRD aufgrund des Schwerpunkts weiterrollen ohne Bügel ---> sichere Todesfalle.
Einen Freund der sich einen Oldie anschaffte musste ich auch überreden, er hat sich einen alten Standardbügel selber klappbar gemacht, auch wegen der Garage. Da der Schlepper alt ist und keine BG Pflicht besteht sollte das sogar legal sein.
Hallo, nur um es nochmals klarzustellen. Auf dem neuen Traktor ist ei klappbarer Orginalbügel mit Prüfziffer montiert, nur ist er 20 cm zu hoch. Bei Kürzung von 20 cm blieben noch immer 105 cm von Sitzfläche bis Unterkante Bügel. L.G. Fred
Wenn du die Luft aus den Hinterreifen ablässt, passt er vielleicht auch mit Sturzbügel in die Garage rein. Wie blöd kann man eigentlich sein, um ein Bauteil mit Prüfziffer an Fahrzeugen zu ändern? Gruß Yogi
Hallo, ich frage mich, ob der Schlepper seit dem Kauf gewachsen oder die Garage geschrumpft ist? Sowas misst man doch vorher aus.
Vor einigen Jahren gab es in der Nähe einen tödlichen Unfall mit einem relativ neuen Weinbergschlepper, der abgestürzt ist. Ein Sachverständiger wurde von der Kripo beauftragt - und der hat z.B. bei der Kabine ganz genau nachgesehen, ob da vielleicht jemand nachträglich eine Bohrung an den Kabinensäulen gemacht hat, um z.B. eine Monitorhalterung anzubringen. Auch Händler werden sich hüten, an der Kabine zu bohren etc.
Der Umsturzbügel ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Wer da ran geht, den abschneidet und dann kürzer wieder zusammenbrutzelt, muss sehr mutig sein. Versicherungsschutz ist weg, Betriebserlaubnis erloschen - und bei einem Unfall kann man sich zwischen Knast und Strick entscheiden. Geh' zum Händler und frage, was der Hersteller da im Angebot hat - und wenn es da nichts gibt, bau' die Garage neu.
Es handelt sich in jedem Fall um ein im Originalzustand typgeprüftes Bauteil, egal von welcher Seite es aktuell vorgeschrieben ist. Nimmt man Änderungen daran vor, gilt dieses Prüfzertifikat nicht mehr und die gesamte Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn dieses Teil wie bei den neueren Fahrzugen Teil dieser ist. In Deutschland müsste man zum TÜV und diese Änderung per Einzelgenehmigung abnehmen lassen (was aber wie gesagt schwierig werden dürfte, auf jeden Fall sollte man es vorab mit dem Gutachter abklären), mit dem entsprechenden Gutachten muss man dann zur Zulassungsstelle, welche diese Änderung in den Zulassungspapieren einträgt. Wie es in Österreich abläuft, weiß ich nicht.
Wenn du einen Traktor mit gekürztem Bügel gesehen hast, heisst das ja noch lange nicht, dass diese Änderung vorschriftsmäßig eingetragen worden ist. Bemängeln tut das Ganze vielleicht erst dann jemand, wenn wirklich was passiert ist. Und dann ist aber die Kacke am dampfen. Es ist deine eigene Entscheidung, was du selbst verantworten willst.
Wenn der Bügel eh schon zum klappen ist, dann würde ich ihn so lassen und eben bei der Einfahrt eben umklappen. Mach es selber genauso, so tragisch ist das auch wieder nicht. Übrigens hat wie oben geschrieben bei mir der BG-Mann genau das Klappen bemängelt und ich musste die vorhandenen Bolzen gegen Schrauben mit Sicherungsmuttern tauschen. Seine Aussage: Ein BG-konformer Bügel darf nicht klappbar sein. Keine Ahnung, ob das alle so sehen.
Bist aber ein Sensibelchen. Wenn schon ein klappbarer Bügel drauf ist, und man ihn kürzen will, weil man sich das klappen sparen möchte, ist das pure Faulheit.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus. O-Ton "Lisa Fizz" O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.