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Traktorführerschein

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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31 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Traktorführerschein

Beitragvon kühni » So Sep 10, 2006 12:28

Hallo

ich hab folgendes Problem ich besitz nur die FÜhrerscheinklasse B (kein T). Darf ich damit unseren Schmalspurschlepper FENDT 270V fahren, welcher einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h hat. Ich muss dazusagen er hat weniger als 3,5 tonnen.

Schonma danke im Vorraus
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Beitragvon ford3055 » So Sep 10, 2006 12:36

Nein, für Schlepper über 32km/h musst du den Führerschein Klasse T haben.

Im Autoführerschein ist nur die Klasse L bis 32 km/h inbegriffen.
Mit dem Gewicht hat das nichts zu tun sondern nur mit der bb (bauartbedingte) Höchstgeschwindigkeit.

Mfg Kevin
Unheimlich ist des Schlossers Kraft wenn er mit dem Hebel schafft!!!
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Beitragvon ford3055 » So Sep 10, 2006 12:58

Das bringt ja dann nichts wenn man nur den Traktor solo fahren darf, das wird wohl in den seltensten Fällen der Fall sein. ansonsten dürfte er den Traktor fahren, ohne Anbaugeräte etc., außer er übersteigt die 3,5t nicht.
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Beitragvon flopet » So Sep 10, 2006 13:10

mit dem führerschein klasse b darf er den traktor auf keinen fall fahren
es ist zwar der L Schein inbegriffen der aber nur bis 32 km/h gilt
für 40 km/h brauchst du den t Führerschein
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Beitragvon Honk81 » So Sep 10, 2006 13:52

flopet hat geschrieben:mit dem führerschein klasse b darf er den traktor auf keinen fall fahren
es ist zwar der L Schein inbegriffen der aber nur bis 32 km/h gilt
für 40 km/h brauchst du den t Führerschein


stimmt. L gilt (leider) nur für Schlepper bis 32 km/h und Baumaschinen bis 25 km/h. Wer vor 1980 geboren ist und noch den alten Führerschein Klasse 3 hat kann sich beim umschreiben auf den neuen gleich T mit eintragen lasse ohne diesen extra machen zu müssen. Es ist ne riesen Schweinerei. :evil:
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Beitragvon Johnsen » So Sep 10, 2006 13:59

alles geldschneiderei.... wegen jeder kleinstmöglichen Änderung einen neuen Führerschein. Wer damals den 3´er gemacht hat darf 90% aller Fahrzeuge fahren.

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Führerschein

Beitragvon Fendt 312 Vario fahrer » So Sep 10, 2006 14:11

Sie könnten doch aus dem 40 km mit 16 auch nen 50km machen und die Klasse L wird doch auch nur noch selten gemacht.
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Beitragvon Weinbauer » So Sep 10, 2006 14:27

abgesehen davon das der thread wohl eher zu "allgemeines" gehört und auch schon viel dazu geschrieben wurde (Suchfunktion), ist die richtige antwort schon enthalten.

du hast nur L inbegriffen und da ist bei 32 kmh schluss.
aber bevor alle über den unsinn der einteilung nach kmh meckern.
damals waren es auch einige LW- verbände die keine gewichtsbeschränkung wie sonst üblich wollten.
ihr nachwuchs sollte ja auch die grossen fahren können (schwere ackerschlepper, 10t hänger, 3m grubber etc.). inzwischen werden ja selbst in sonderulturen (wein-/obstbau) mit rolle mehr als 3,5 t erreicht.

nun mal ne frage von mir: ihr habt einen 270V der 40 läuft? ich dachte die sind alle auf 35 ausglegt. 40er hab ich erst bei den neuen gesehen (207, 209).
bei uns drückt die polizei bei 35ern noch ein auge zu.
falls dir der T zu teuer ist, lass den halt ein wenig drosseln. die 40 sind mit anbaugeräten ohnehin nicht empfehlenswert (aufschaukeln). und zum transport benutzt man die doch eher selten (ausnahme ernte, falls kein mog o.ä. vorhanden).

@honk81: also T kann man auch noch ohne prüfung umschreiben lassen (49 euro damals), wenn man den klasse 3 vor dem 01.01.99 gemacht hat.
habe ich auch gemacht (umschreibung 2001). und ich bin 1980 grad mal geboren worden :D .
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Fendt 610 LSA » So Sep 10, 2006 20:24

Die ganze Diskussion hat sich schon erledigt weil ein Fendt 270V/VA mehr als 3,5tonnen zgg hat und darauf kommts an, weiterhin auch auf die Schlüsselnummer, aber du darfst den nicht fahrn, ende der Diskussion
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Beitragvon Fendt 270V » So Sep 10, 2006 20:47

Nein, alle Fendt 250V, 260V,270V und 280V haben alle ein eingetragenes ZGG von 3,5t und nicht mehr!
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Beitragvon Honk81 » Mo Sep 11, 2006 0:04

Weinbauer hat geschrieben:@honk81: also T kann man auch noch ohne prüfung umschreiben lassen (49 euro damals), wenn man den klasse 3 vor dem 01.01.99 gemacht hat.
habe ich auch gemacht (umschreibung 2001). und ich bin 1980 grad mal geboren worden :D .


sach ich ja. nie ne prüfung gemacht, keine ahnung wie n schlepper von innen aussieht, aber dann 60 km/h schlepper mit 2 Anhängern fahren. Nur weil man 1980 geboren ist. Damals mußte für sowas noch Klasse 2 her und dann...
Ich könnt mich da tagelang drüber aufregen, aber jammern hilft nicht.
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Beitragvon automatix » Mo Sep 11, 2006 6:17

Johnsen hat geschrieben:alles geldschneiderei.... wegen jeder kleinstmöglichen Änderung einen neuen Führerschein. Wer damals den 3´er gemacht hat darf 90% aller Fahrzeuge fahren.

Johnsen


und genau das war der Grund, warum das geändert wurde.
Mit dem alten 3er durfte man ja theoretisch Züge bis zu 17,5 Tonnen fahren - die dann teilweise sogar an die maximallänge von 18,5 m (oder was in der länge) rangingen - und so kamen oftmals leute, die noch nie mit einen LKW gefahren sind für nen Umzug oder ähnliches in den Genuß, so ein Gerät zu fahren und das ging halt oft genug schief, so daß man handelsbedarf sah - und leider sind sie dann halt wieder mal übers ziel hinausgeschossen....

so find ich die absenkung des 3ers (jetzt B) auf 3,5 tonnen gut, aber das man quasi keinen Anhänger mehr anhängen darf ist mal wieder übertrieben.
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Beitragvon Case Maxxum » Mo Sep 11, 2006 8:39

was darf ich denn nu mit einem 3er führerschein fahren ??

180ps schlepper mit 16t kipper??

darüber hinaus muss man für diesen t führerschein extra eine prüfung ablegen oder kann ich mir meinen alten führerschein umschreiben lassen?
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Beitragvon Honk81 » Mo Sep 11, 2006 11:37

Case Maxxum hat geschrieben:was darf ich denn nu mit einem 3er führerschein fahren ??

180ps schlepper mit 16t kipper??

darüber hinaus muss man für diesen t führerschein extra eine prüfung ablegen oder kann ich mir meinen alten führerschein umschreiben lassen?


Wenn du noch den alten Klasse 3 hast (mit 40 Jahren geh ich da mal von aus) kannst du, wenn du dir den auf den neuen Führerschein umtragen läßt, Klasse T gleich mit eintragen lassen. Einfach sagen du hättest gerne T auch eingetragen. Dann darfst du auch deinen 180 PS 50 Km/h schlepper mit 16t Kipper fahren. Geil wa ? Früher hätte man da doch glatt Klasse 2 für machen müssen, heute kriegstes hinterher geschmissen. Vorausgesetzt du bist 1980 oder früher geboren (und hast noch Klasse 3 gemacht). Für alle ab Baujahr 1981 (so wie ich) gilt "ARSCHKARTE" gezogen. Pkw nur beschränkt, Anhänger nur beschränkt, Trekker nur beschränkt. Dat is im Grunde nur noch n Mofa-Schein. :evil: :evil: :evil:
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