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Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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42 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon togra » Mo Apr 05, 2010 8:46

Franzis1 hat geschrieben:
togra hat geschrieben:
Bauer301192 hat geschrieben:Jop nur mit einem Spalter und einem Einachsanhänger wüste ich auch nicht wie ich das machen sollte da du den ja dann nicht in die FH machen kannst...


Wieso kann man einen Spalter nicht in die FH hängen??

Bitte nicht antworten, dass die Zapfwelle dann nicht richtig herum dreht :roll:


wegen der Sichtbehinderung denke ich oder weil er keine hat.



Na dann iss ja alles klar...
Ich dachte schon der Spalter würde durch den frontal auftreffenden Fahrtwind Schaden nehmen können :lol: :lol: :lol: :roll:
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon Bauer301192 » Mo Apr 05, 2010 10:08

Franzis1 hat geschrieben:

togra hat geschrieben:

Bauer301192 hat geschrieben:Jop nur mit einem Spalter und einem Einachsanhänger wüste ich auch nicht wie ich das machen sollte da du den ja dann nicht in die FH machen kannst...



Wieso kann man einen Spalter nicht in die FH hängen??

Bitte nicht antworten, dass die Zapfwelle dann nicht richtig herum dreht :roll:



wegen der Sichtbehinderung denke ich oder weil er keine hat.



Ist doch klar sowie Franzis1 schon geschrieben hat mann kann wenn der spalter ein 2m oder noch größerer Spalter vorne in die FH eingehängt wird überhaupt nicht mehr gerade aus schauen da mann nur den Spalter sieht!
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon Franzis1 » Mo Apr 05, 2010 10:13

togra hat geschrieben:
Bauer301192 hat geschrieben:Jop nur mit einem Spalter und einem Einachsanhänger wüste ich auch nicht wie ich das machen sollte da du den ja dann nicht in die FH machen kannst...


Wieso kann man einen Spalter nicht in die FH hängen??

Bitte nicht antworten, dass die Zapfwelle dann nicht richtig herum dreht :roll:


Na die Zapfwelle kann man um 180 Grad drehen und dann gehts auch an der Fronthydraulik :D
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon togra » Mo Apr 05, 2010 11:37

Bauer301192 hat geschrieben:
Ist doch klar sowie Franzis1 schon geschrieben hat mann kann wenn der spalter ein 2m oder noch größerer Spalter vorne in die FH eingehängt wird überhaupt nicht mehr gerade aus schauen da mann nur den Spalter sieht!


Bei einem Vertikal/Stehendspalter wäre max. das Zylinderrohr mit ca. 20cm Durchmesser, bestenfalls eine Aufbauseilwinde im Weg.
Ein Liegendspalter der so hoch ist und so mächtig, dass er die Sicht direkt nach vorn behindert ist mir nicht bekannt. Außerdem würde der gar nicht gehoben werden können.
Alles in allem stört mich da ein Frontlader oder ein fetter Schalldämpfer mit gleich daneben liegendem Ansaugstutzen ähnlich wie z.B. bei ihm hier

http://www.traktorpool.de/details/Trakt ... 40/1288744

deutlich mehr. Auch eine vorne angebaute Seilwinde dürfte wesentlich mehr als so ein doofer Spalter stören. Ich sehe also nix was dagegen spricht...
Für mich ist das Thema damit erledigt.


Franzis1 hat geschrieben:
Na die Zapfwelle kann man um 180 Grad drehen und dann gehts auch an der Fronthydraulik :D



Nein, bloß nicht!!! Du musst den Schlepper rückwärts anwerfen, sonst wird's nie was :lol: :lol: :shock: :shock:
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon waelder » Mo Apr 05, 2010 12:20

Hallo

Also wie ihr seht geht beides Spalter oder Winde vorne und Anhänger hinten

Das mit der sicht ist OK wobei ich die lieber vorne die Winde habe und den Spalter hinten


Gruß Waelder


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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon Rainer72 » Mo Apr 05, 2010 13:10

holzmichel123 hat geschrieben:Generell ist das mitführen eines Anhängers an einer Seilwinde nicht verboten. Habe mir eine neue Tajfun gekauft und auf der Winde ist ein Aufkleber mit folgendem Text:


"Zur Beachtung:
a) Die Fahrgeschwindigkeit mit Anhänger darf 25km/h nicht überschreiten.
b) Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Führer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.
c) Das Mit führen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.
d) Ein Gelenkdeichselanhänger darf am Anbaugerät mitgeführt werden wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1,25 fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs, jedoch höchstens 5t beträgt."


Wenn dieser Aufkleber an einer Winde angebracht ist und man das entsprechende Zugmaul verwendet ist es also sehr wohl erlaubt einen Anhänger mitzuführen.



mit diesem aufkleber und der orginal mitgelieferten anhängekupplung ist das mitnehmen eines anhängers im offiziellen straßenverkehr erlaubt :!: ohne die oben aufgeführten gründe , es ist legal :klug:
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon togra » Mo Apr 05, 2010 15:14

Quelle bitte!!
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon H.B. » Mo Apr 05, 2010 17:58

togra hat geschrieben:Quelle bitte!!

Hier :mrgreen:
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon JohnDeere3040 » Mo Apr 05, 2010 18:06

4.13 Anhängelast hinter Heckanbaugeräten (§ 42 StVZO)
Das Mitführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig.
Das Mitführen von
Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur bei Zugmaschinen zulässig und nur unter nachstehenden Voraussetzungen vertretbar, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen:
"Zur Beachtung:
a) Die Fahrgeschwindigkeit mit Anhänger darf 25 km/h nicht überschreiten.
b) Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Führer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.1
c) Das Mitführen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.
d) Ein Gelenkdeichselanhänger darf am Anbaugerät mitgeführt werden, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1,25fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, jedoch höchstens 5 t beträgt."
4.14 Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 StVZO)
4.14.1 Bei der Anhängekupplung eines Heckanbaugeräts ist zu beachten:
4.14.1.1 Das Leergewicht eines Heckanbaugeräts mit Anhängekupplung darf höchstens 400 kg betragen. Der Schwerpunkt des Anbaugerätes darf nicht weiter als 600 mm von den Enden der unteren Lenker des Dreipunktanbaus (DIN ISO 730-1, Mai 1997) oder von der Ackerschiene entfernt sein.
4.14.1.2 In der Transpportstellung muss die Anhängekupplung in der Mittellinie der Fahrzeugspur so hoch über der Fahrbahn angeordnet sein, dass die Zugöse des Anhängers etwa parallel zur Fahrbahn liegt.
4.14.1.3 Die Höhen- und Seitenbeweglichkeit der Anhängekupplung des Anbaugeräts darf in Transportstellung nicht mehr als 10 mm in jeder Richtung betragen.
4.14.2 An Behelfsladeflächen darf keine Anhängekupplung angebracht werden.

H.B. hat geschrieben:togra hat geschrieben:Quelle bitte!!

Hier :wink:
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon Agroplus-67 » Mo Apr 05, 2010 18:23

Hallo,
hier meine Lösung, fahr damit selten und wenn dann nur kurze Strecken
auf öffentlichen Straßen. Ansonsten fahre ich nur auf Waldwegen.
Da mein Stehendspalter über die Schlepperhydraulik läuft, spielt die
Drehrichtung der Fontzapfwelle bei mir keine Rolle.
VG Agroplus-67
Dateianhänge
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DEUTZ Agroplus 67
Widl Spalter 13 to.
BGU Spalter HZ 14
BGU Wippkreisäge
FRANSGARD Winde 4 to.
PALAX Combi 600 Säge-Spalt-Automat
Fristein Einachser mit Heckhydraulik
Meterholzanhänger
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Stihl MS 017, 250, 034, 044
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon DX85 » Mo Apr 05, 2010 19:58

JohnDeere3040 hat geschrieben:
4.13 Anhängelast hinter Heckanbaugeräten (§ 42 StVZO)
Das Mitführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig.
Das Mitführen von
Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur bei Zugmaschinen zulässig und nur unter nachstehenden Voraussetzungen vertretbar, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen:
"Zur Beachtung:
a) Die Fahrgeschwindigkeit mit Anhänger darf 25 km/h nicht überschreiten.
b) Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Führer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.1
c) Das Mitführen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.
d) Ein Gelenkdeichselanhänger darf am Anbaugerät mitgeführt werden, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1,25fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, jedoch höchstens 5 t beträgt."
4.14 Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 StVZO)
4.14.1 Bei der Anhängekupplung eines Heckanbaugeräts ist zu beachten:
4.14.1.1 Das Leergewicht eines Heckanbaugeräts mit Anhängekupplung darf höchstens 400 kg betragen. Der Schwerpunkt des Anbaugerätes darf nicht weiter als 600 mm von den Enden der unteren Lenker des Dreipunktanbaus (DIN ISO 730-1, Mai 1997) oder von der Ackerschiene entfernt sein.
4.14.1.2 In der Transpportstellung muss die Anhängekupplung in der Mittellinie der Fahrzeugspur so hoch über der Fahrbahn angeordnet sein, dass die Zugöse des Anhängers etwa parallel zur Fahrbahn liegt.
4.14.1.3 Die Höhen- und Seitenbeweglichkeit der Anhängekupplung des Anbaugeräts darf in Transportstellung nicht mehr als 10 mm in jeder Richtung betragen.
4.14.2 An Behelfsladeflächen darf keine Anhängekupplung angebracht werden.

H.B. hat geschrieben:togra hat geschrieben:Quelle bitte!!

Hier :wink:



Naja, bei Zitaten von ~11 Jahren alten Beiträgen bzw Beiträgen die ~11 Jahre alte Elemente und/oder inzwischen ungültige Paragraphen (z.B. §18 STVZO) enthalten wäre ich vorsichtig. Ausserdem erkenne ich in diesem Posting keine Befreiung von der allgemeinen Abnahmepflicht einer Zugvorrichtung im Strassenverkehr. Als Quellenangabe daher kaum brauchbar.

@Rainer72: Quellenangabe bitte.
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Re: Transport,Seilwinde und Einachseranhänger

Beitragvon Vogesenblitz » Mo Apr 05, 2010 20:35

holzmichel123 hat geschrieben:Generell ist das mitführen eines Anhängers an einer Seilwinde nicht verboten. Habe mir eine neue Tajfun gekauft und auf der Winde ist ein Aufkleber mit folgendem Text:


"Zur Beachtung:
..............
c) Das Mit führen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.
.........

Wenn dieser Aufkleber an einer Winde angebracht ist und man das entsprechende Zugmaul verwendet ist es also sehr wohl erlaubt einen Anhänger mitzuführen.


Hallo zusammen
Hier sehe ich das Problem.
Mit Zweiachsanhängern kann man das problemlos machen.

Grüße
Vogesenblitz
 
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