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Tüv sechs Monate abgelaufen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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17 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Tüv sechs Monate abgelaufen

Beitragvon SHierling » Sa Sep 19, 2009 22:15

*g* ja, am besten teilst DU der Polizei sowas schriftlich mit, dann glaubt Dir jeder .... und Messerstechereien auf Verdacht mögen die besonders!
Paß lieber auf, daß Dich keiner anscheißt, wegen verbotener Rechtschreibung ;)
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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SHierling
 
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Re: Tüv sechs Monate abgelaufen

Beitragvon Unimog 411 » Sa Sep 19, 2009 23:14

Hallo Jojo,

dann will ich nochmal Deine Fragen zusammenfassend beantworten.
jojorose hat geschrieben:- Wie lange kann ich ihn über den TÜV Termin fahren ohne groß ne Strafe zu kassieren?
- Was passiert wenn ich ohne TÜV auf der Straße erwischt werde?

die beiden Fragen fasse ich mal zusammen
...wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
-mehr als 4 bis zu 8 Monate -> 25,00 Euro Bußgeld
-mehr als 8 Monate -> 40,00 Euro + 2 Punkte

jojorose hat geschrieben:- Wie steht es mit der Versicherung, wenn ich ohne TÜV fahre?

die Versicherung muss erstmal zahlen, kann Dich aber in Regess nehmen (Versicherungen suchen ja immer einen Grund nicht zu zahlen)

jojorose hat geschrieben:- Kann ich ihn jetzt beim TÜV vorführen, den Wisch kassieren das er mängel hat und dann trotzdem auf der Straße fahren ohne bei einer Kontrolle ne Strafe zu kassieren? Wie steht es dann mit der Versicherung?

die Untersuchung kann nach StZVO §29 höchstens um einen Monat verlängert werden, also wenn Dein Fahrzeug im Mai fällig gewesen ist, hat man bei einer negativen Untersuchung nur bis Juni Zeit die Mängel zu beseitigen. Danach kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen.

jojorose hat geschrieben:- Wie ist es mit nem Tageskennzeichen? brauch ich dafür TÜV?

ein bereits zugelassenes Fahrzeug kann man nicht mit einen Kurzkennzeichen versehen, das wäre Kennzeichenmissbrauch (Straftat?)


Und weils gerade so schön passt:
Man bekommt sogar ein Bußgeld, wenn man mit den Fahrzeug garnicht auf öffentlichen Verkehrsgrund ist. Alleine die Zulassung ist da ausschlaggebend.

Gruss
Lutz
Unimog 411
 
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