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Überfahrtsrecht ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Überfahrtsrecht ?

Beitragvon bundspecht » Sa Nov 07, 2009 22:14

Hallo zusammen!
Ich hab mal eine Frage an alle Waldbesitzer
Ein Waldnachbar will seine Kultur durchforsten lassen mittels eines Vollernter,nur er hat ein Problem das er keine eigene Zufahrt hat.Damals beim aufforsten haben die alles direkt auf dei Grenze gepflanzt,ohne eine Zufahrtsmöglichkeit sich offen zuhalten.Mein Schwiegervater und der andere Anlieger hatten damals schon einen Weg freigelassen,so das Wir mit unseren Traktoren durchfahren können.Der Weg ist aber nicht für einen Vollernter ausgelegt.Wenn er zu seinem Wald kommen will muß er zweimal über mein Grundstück.
An meiner anderen Grenze war auch der Vollernter im Einsatz Fazit Bäume beschädigt hat bis Heute noch nichts vom Anlieger bekommen,weder einen Anruf noch sonstiges,auser die Sauerrei.Mein Nachbar und ich sind uns einig das wir Ihn nicht durchfahren lassen wollen.Darum meine Frage können Wir die Überfahrt absprechen oder müssen wir es dulden.
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Andy_S » So Nov 08, 2009 8:14

Hallo!
Ich hatte mal ein ähnliches Problem, da wir zu einer Weihnachtsbaumkultur ca. 100m durch einen Körperschaftswald fahren müssen. Da wir das eigentlich schon immer getan haben (kleiner unbefestigter Weg) und niemals etwas dagegen unternommen wurde konnte der Förster das nicht verbieten (Gewohnheitsrecht).
Im Prinzip kann man dagegen nichts machen. Entstehen allerdings Schäden, muss sie der Verursacher begleichen. Wenn der Weg allerdings zu klein für den Vollernter ist, hat der Besitzer wohl pech gehabt. Sich trotzden durchzudrücken läuft auf grob fahrlässige Sachbeschädigung hinaus.
Gruß
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon ValMora » So Nov 08, 2009 8:45

Für solche Fälle gibt es das Notwegerecht § 917 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/917.html
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon bundspecht » So Nov 08, 2009 9:11

Hallo zusammen!
Danke für die Antworten!
Ich hab halt das Problem das mein Nachbar und ich einen Weg besitzen ( damals vom Schwiegervater und dem anderen Nachbar angelegt wurde),aber die anderen Anrainer es nicht für nötig hielten sich einen Weg offen zulassen.Auf der anderen Seite des Grundstücks wie gesagt alles auf die Grenzen gepflanzt.Der Förster hat die Bäume angezeichnet sogar einen der auf meinem Grundstück steht nur das er mit der Maschine hinkommt.Unsere Wege sind gerade mal 2,5 m breit einer ist nur als Wiesenweg ausgelegt.Bin mal gespannt ob sich der Besitzer bei uns meldet.Durch unseren Hochwald werden wir hin nicht durchlassen das steht jetzt schon fest.
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Holzreißer » So Nov 08, 2009 10:34

Servus, er darf fahren ,aber nur mit solchen Fahrzeugen für die der Weg ausgelegt ist .
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon bundspecht » So Nov 08, 2009 10:49

Hallo!
Die Wege sind alles andere als für einen Vollernter geschweige für nen Rückezug ausgelegt.Sollen sich die anderen Anrainer mal einen Kopf machen wie sie zu ihren Grundstücken kommen.Die haben ja vor ca.35 Jahren verbockt.
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon wiso » So Nov 08, 2009 11:03

Sers bundspecht,

Wenn er eh den Harvester da hat und sein Wald an einen Waldweg angrenzt, dann soll er doch vom Harvester einen Weg/Rückegasse in den Bestand schlagen lassen. Das ist für die Maschinen eine der leichtesten Übungen.


Gruß wiso
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Euron » So Nov 08, 2009 11:12

Ich hab halt das Problem das mein Nachbar und ich einen Weg besitzen ( damals vom Schwiegervater und dem anderen Nachbar angelegt wurde),aber die anderen Anrainer es nicht für nötig hielten sich einen Weg offen zulassen.Auf der anderen Seite des Grundstücks wie gesagt alles auf die Grenzen gepflanzt.Der Förster hat die Bäume angezeichnet sogar einen der auf meinem Grundstück steht nur das er mit der Maschine hinkommt.


Hallo,

der soll sich halt durch seinen eigenen Wald eine Rückegasse / Weg schneiden. wenn sein wald demnach eh an eine Strasse grenzt ist das doch kein Problem.

Dem Förster würde ich gleich mal was Pfeiffen, der hat ohne meine Zustimmung keine gesunden Bäume auf meinem Grund anzuzeichnen!

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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon bundspecht » So Nov 08, 2009 11:28

Hallo
Dem sein Problem ist halt das er an der oberen Grenze auch durch zwei Wälder muß. Wie gesagt haben alles aus die Grenze gesetzt.Nun sollen Wir ihn durchlassen nur weil wir im Besitzt eine schmalen Rückegasse sind.
Werde heute Mittag nochmals in den Wald gehen und vorab gleich mal einige Bilder machen ,nur zur Vorsicht.Dem sein Bestand ist seit der Anpflanzung noch kein einzigesmal durchforstet worden ,dann könnt Ihr euch ja ein Bild machen wie es in dem Bestand aussieht.Und dann nach dem Vollernter.posting.php?mode=reply&f=18&t=43295#Mahlzeit
MFG aus BW vom Bundspecht
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Euron » So Nov 08, 2009 12:37

Hallo,

Vieleicht wäre es ja sinnvoll, die Durchforstung klasisch mit der Motorsäge zu machen und eventuell sogar mit dem Pferd zu Rücken- in manchen Regionen wird die Pferderückung bezuschusst so dass sich das durchaus rechnet.

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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon ChrisB » So Nov 08, 2009 12:57

Hallo Euron,
wo wird heute noch das Pferderücken bezuschußt?
Das war vor 20 jahren im Bayr. Staatswald noch möglich.
Aber heute wird nur noch aufs Geld gesehen,
da kann die Motorsäge und das Pferd wirschaftlich (kurzfristig)gesehen nicht mithalten?
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Euron » So Nov 08, 2009 17:01

In Österreich wird die Pferderückung unter bestimmten vorraussetzungen gefördert. Wie das in den BRD ist kann ich nicht beurteilen. Vieleicht mal beim Förster anfragen-

mfg
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon bundspecht » Mo Nov 09, 2009 20:41

Hallo zusammen!
War gestern Mittag nochmals in meinem Wald draußen und hab mir die ganze Lage nochmals angeschaut.
Durch meinen Wald muß er ca 60 m durchfahren,an seiner oberen Grenze sinds nur ca.20 m zum befestigten Weg , muß aber dann auch durch 2 Grundstücke.Stell sich mir die Frage wieso will er dann bei uns durch?
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Hinterwälder » Mo Nov 09, 2009 22:56

Hallo Bundspecht,
ich würde auch im Vorfeld den Förster und Nachbarn zur Brust und ihnen meine Meinung sage, dass sie wissen, woran sie sind. Im Nachhinein über Schäden zu verhandeln ist müßig, mach Bilder vom Weg um eventuelle Schäden nachweisen zu können. Waldbesitzer, wie dein Nachbar, muß man über Waldwege auf ihr Grundstück lassen, wohlgemerkt nur auf Wegen. Der Benutzer hat eventuell entstandene Schäden zu ersetzen und wenn der Wegbesitzer es will auch im Voraus durch eine Bankbürgschaft abzusichern.
Gruß
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Re: Überfahrtsrecht ?

Beitragvon Kormoran2 » Mo Nov 09, 2009 23:57

Hallo Bundspecht,

ich habe jetzt den Link von ValMora noch nicht nachgelesen. Aber wenn der Grundeigentümer prinzipiell eine Möglichkeit hat, von seinem Weg auf die Fläche zu gelangen, denke ich mir, daß ein Notrecht nicht in Anspruch genommen werden kann.

Wir hatten einen ähnlichen Fall und daraus solltest Du einiges an Lehren ziehen: Schwiegervater wollte vor 40 Jahren mit einem Nachbarn zusammen einen Weg auf der Grenze bauen. Der Nachbar lehnte ab. Kein Interesse. Schwiegervater baute dann seinen Weg 20 m von der Grenze entfernt durch seinen eigenen Besitz, parallel zur Grenze.
Im Jahr 2006 wollte nun der Sohn des Nachbarn gerne unseren Weg benutzen, um auf seiner Fläche eine Durchforstung vorzunehmen. Damals war der Weg gerade frisch geschottert und gewalzt. Also in hervorragendem Zustand. Zu blöd! Der Kerl hätte das ja auch vor der Wegereparatur machen können von der er gewußt hat.
Nach langem Hin und Her wurde ihm die Genehmigung erteilt mit der Auflage, nur bei Trockenem Wetter und nur wenn der Weg nicht beschädigt wird.
Einige Wochen später standen wir vor folgender Tatsache: Der Harvester war 4 km durch unser gesamtes Revier gefahren bis zur Einsatzstelle anstatt großenteils über die Straße, was wohl etwas umständlicher für ihn gewesen wäre. Sämtliche befahrenen Wege waren beschädigt durch das zweimalige Befahren. Mußten praktisch neu gewalzt werden.
Im Bereich, wo unser Weg an seine Fläche angrenzt (Wendeplatte) war der Weg völlig zerfahren, wie mit dem Pflug bearbeitet, weil er hier oft rangiert hatte. Ich habe noch Fotos.
Und alles war bei strömendem Regen und völlig aufgeweichten Wegen geschehen. Von der Absprache wurde also garnichts eingehalten.
Es kam zu einem Riesentheater. Der Rechtsanwalt war schon eingeschaltet - und da passierte Kyrill am 18.1.2007.
In der späteren Folge wurden alle unsere Wege durch LKW und Harvester ruiniert, sodaß die Geschichte im Sande verlief.
Meine Lehre daraus: Absprache mit allen Beteiligten vor Ort. Schriftliche Abfassung der Vereinbarung, die alle Beteiligten unterschreiben müssen. Massenhaft Fotos anfertigen vor der Aktion. Am besten am Aktionstag dabeisein und aufpassen (Infopflicht vereinbaren).

Das Allerbeste ist natürlich, wenn der Nachbar woanders her fährt.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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