Hallo miteinander,
sehr schwieriges Thema ! Wenn der Zugang zur Dachgeschosswohnung durch die EG - Wohnung führt, dann verstehe ich die Probleme !
Geht gar nicht !
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 6:07
Ich frage "mich" zu welchem Zweck eine Kontovollmacht denn gegeben wird ?FridaB hat geschrieben:Der Sohn hat laufend ihre Post geöffnet, nutzt seine Kontovollmacht um über die Ausgaben seiner Mutter Bescheid zu wissen.
Er öffnet die Post der Mutter, überwacht ihren Kontostand ...
Wenn der Sohn eine Kontovollmacht hat, so wird er höchstwahrscheinlich auch eine (zumindest mündliche) Postvollmacht haben.FridaB hat geschrieben:Der Sohn hat laufend ihre Post geöffnet, nutzt seine Kontovollmacht um über die Ausgaben seiner Mutter Bescheid zu wissen.
Er öffnet die Post der Mutter, überwacht ihren Kontostand ...
Wohnrecht => Kaltmiete = 0 €/%,FridaB hat geschrieben:Sie hat dort ein Wohnrecht, das wurde angeblich im Übergabevertrag so geregelt.
Tante hat sich nichts vom Anwesen zurückbehalten und bekommt aber eine kleine Rente, es reicht ihr gut für ein einfaches Leben, und gelegentlich kann sie auch den Enkelkindern 20 Euro zustecken.
Der Sohn hat laufend ihre Post geöffnet, nutzt seine Kontovollmacht um über die Ausgaben seiner Mutter Bescheid zu wissen.
Ist in der Wohnung der Mutter etwas zu reparieren, dann wird ein Handwerker beauftragt, und sie muß die Rechnung begleichen.
Die Tante muss sich für alle Ausgaben rechtfertigen.
Wie ist denn die Meinung und Erfahrung der User?
CarpeDiem hat geschrieben:
Habe es schon mehrfach geschrieben, Dramen auf dem Lande, wegen nichts und wieder nichts!
So machen sich die Leute das Leben gegenseitig zu Hölle, dafür ist es einfach zu kurz!!!
CarpeDiem hat geschrieben:
So machen sich die Leute das Leben gegenseitig zu Hölle, dafür ist es einfach zu kurz!!!
FridaB hat geschrieben:
Ich kenne den Übergabevertrag nicht, aber das mit diesen Besuchszeiten geht doch eindeutig zu weit, oder?
Wie ist denn die Meinung und Erfahrung der User?
Neo-LW hat geschrieben:
Das geht bis zum Altbauern im Nachbardorf, der mit Mitte 80 verstarb, und seine beiden Söhne zeitlebens auf dem Hof gearbeitet haben.
Vererbt wurde der 40 ha Hof an den jüngeren Sohn, der mit Mitte 50 dann so richtig durchstarten konnte.
Oberpfälzer hat geschrieben:
Wichtig ist ein klarer Fahrplan der Übergebenden. Man muss dem Nachfolger dann echt mit 25, spätestens Ende 20 den Hof übergeben. Das muss auch schon klar sein, wenn dieser die Ausbildung in der Landwirtschaft beginnt. Ausnahmen vielleicht Drogenprobleme, Schlucki, Faulpelz oder unfähig...
Ansonsten macht das keinen Sinn.
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