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Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

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Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon FridaB » Sa Jan 26, 2019 20:44

Hallo,
eine 80 jährige Tante von mir bewohnt alleine das Dachgeschoss im Hause ihres Sohnes - Hoferbe.
Der Hof ist inzwischen verpachtet.
Sie hat dort ein Wohnrecht, das wurde angeblich im Übergabevertrag so geregelt.
Das Landwirtschaftliche Anwesen wurde vor schätzungsweise 15 Jahren, als auch ihr Mann noch am Leben war, an diesen Sohn übergeben.
Tante hat sich nichts vom Anwesen zurückbehalten und bekommt aber eine kleine Rente, es reicht ihr gut für ein einfaches Leben, und gelegentlich kann sie auch den Enkelkindern 20 Euro zustecken. Würde also alles passen, müsste man meinen.
Die Tante war aufgrund einer Erkrankung viele Wochen im Krankenhaus, der Hoferbe hat sich, wie auch schon in den vergangenen Jahren, nicht viel um seine Mutter gekümmert. Keine Zeit für zwischenmenschliches oder auch nur kurze Gespräche.
Vielmehr waren die Töchter für Ihre Mutter da, sind auch für alle Krankenhausfahrten oder Erledigungen eingesprungen.
Inzwischen ist die Tante wieder in ihrer Wohnung, aber gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr mobil.
Ihre Töchter möchten sie gerne so viel wie möglich besuchen, damit ihre Mutter nicht den ganzen Tag alleine in der Dachgeschosswohnung verbringen muss. Der Sohn - Hoferbe- und dessen Familie kümmern sich nur sehr wenig um die Mutter, arbeiten tagsüber. Der Sohn hat laufend ihre Post geöffnet, nutzt seine Kontovollmacht um über die Ausgaben seiner Mutter Bescheid zu wissen.
Ist in der Wohnung der Mutter etwas zu reparieren, dann wird ein Handwerker beauftragt, und sie muß die Rechnung begleichen.
Inzwischen beschuldigt er seine Schwestern, immer wieder grössere Geldbeträge von der Rente der Mutter erhalten zu haben.
Die Tante muss sich für alle Ausgaben rechtfertigen.
Die Schwestern dürfen neuerdings ihre Mutter nur noch 1x täglich besuchen, dieser Mensch dreht jetzt völlig am Rad!
Schliesslich hat er doch das Anwesen bekommen, wird jetzt auch noch um die kleine Rente der kranken Mutter gekämpft?
Er öffnet die Post der Mutter, überwacht ihren Kontostand und will den anderen Geschwistern auch noch Besuchszeiten auferlegen.
Eigentlich geht es dem Sohn finanziell nicht schlecht, aber irgendwie kann er den Hals nicht voll bekommen, man hört das auch so aus seiner Nachbarschaft.

Ich möchte mich in diese Angelegenheit nicht wirklich einmischen, aber mir tut meine Tante leid!
Sie muss die Geschichte ausbaden und vermag ihren Willen nicht durchzusetzen, auch um weitere Anschuldigungen durch ihren Sohn abzuwenden.


Ich kenne den Übergabevertrag nicht, aber das mit diesen Besuchszeiten geht doch eindeutig zu weit, oder?
Wie ist denn die Meinung und Erfahrung der User?
Grüße Frida
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon bauer hans » Sa Jan 26, 2019 20:52

die mutter hat ein wohnrecht und darf besuch empfangen,falls besuch nur durch die räume des sohnes möglich ist,darf das nicht zu unzeiten geschehen.
mit der kontovollmacht kann der sohn sogar geld abheben,die vollmacht kann die mutter jederzeit ohne notar widerrufen.
die post darf der sohn nicht öffnen,das ist strafbar.
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Neo-LW » Sa Jan 26, 2019 21:51

Moin,

das Vorgetragene ist die illegale Light-Variante.

Ich habe es mehrfach erlebt, daß Großeltern (Tanten) einfach entmündigt wurden.

Heute heisst das vornehm: "Unter Pflegschaft stellen".

Ist aber genau das Gleiche.

Damit unterbindet man den Verögensabfluß der Eltern an die Enkelkinder.

In der Praxis funktioniert das ganz einfach:
Man verhindert die Flüssigkeitsaufnahme der älteren Leute.
Spätestens nach 36 Stunden Dehydrierung bestellt man einen Arzt, der die Verwirrtheit des Probanten testiert.
Das macht man 3 bis 4 Mal.
Mit den Attesten geht man zum Vormundschaftsgericht, und beantragt die Pflegschaft zu eigenen Gunsten.
Nach 6 Monaten ist man am Ziel.

Ich habe mehrfach versucht, solche Machenschaften zu unterbinden.
Als Außenstehender kann man aber wenig bewirken.
Wenn die Wohnungen der alten Leute abgeschlossen werden,
sind einem die Hände gebunden.
In einem Fall habe ich dann die Feuerwehr alarmiert,
als die alte Dame um Hilfe gerufen hat.
Die hat dann die Tür aufgebrochen.
In der Summe hat es aber auch 'keine Sau' interessiert.
Die Entmündigung kam prompt.


Olli
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon allgaier81 » Sa Jan 26, 2019 21:52

Hallo,

den Übergabevertrag sollten die Schwestern aber auch kennen, denn bei einer Übergabe werde die ja einen Pflichtteilsverzicht oder irgendwas anderes vereinbart haben.
Gruß, allgaier
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon DST » So Jan 27, 2019 0:29

Sowas ist immer schwierig zu beurteilen.
Fairer Weise müßte man schon beide Seiten anhören.

Zum Teil entwickeln ältere Menschen zunehmend massive Eigenarten.
Das daheimgebliebene Kind mit Familie bekommt dies 24/7 zu 100% ab.

Die weggezogenen Kinder machen natürlich alles besser, oder anders ausgedrückt - nicht so viel falsch, logisch die sind ja nur selten da.

Über die Jahre bauen sich gewaltige Spannungen auf.

Gibt's hier ja schon etliche Threads dazu.

Kenn ich von meinen Großeltern, von meinen Eltern und von mir.
Ist wohl so ein Familienfluch bei uns.
Dazu noch mehrere Fälle in der weitläufigen Verwandtschaft und Freundes- und Bekanntenkreis.

Natürlich gibt's auch Fälle wo das Kind der alleinige Auslöser ist.
Keine Frage.

Aber ohne stetigen und direkten Einblick in die Familie ist eine Beurteilung nur aufgrund von einseitiger Erzählungen riskant.

Du schreibst das den Geschwistern Besuche verwehrt oder eingeschränkt werden.
Wie ist das bei dir?
Wann hast du deine Tante das letzte Mal besucht.?
Oder deine Cousin?
Wie hast du beide Parteien erlebt?
Wenn du mit beiden fair und unvoreingenommen sprichst dann hast du Info'saus erster Hand und von beiden Seiten.

Entweder wird dadurch das jetzige (Vor)Urteil gefestigt und bestätigt, oder es kommen auf einmal ganz neue und unbekannte Blickwinkel zu Stande.


Den Gerüchten und Dorftratsch zufolge bin ich in der gleichen Situation wie der von dir genannte Sohn.
Undankbar und Geldgierig. Das Böse in Person.

Doch es gibt Menschen mit Rückgrat und Charakter, die nicht einfach jeden Tratsch leichtfertig glauben.
Diese Menschen haben den Kontakt mit mir gesucht, ja teils mich sogar direkt auf die Gerüchte angesprochen.
Ich bin diesen Menschen für Ihre Unvoreingenommenheit unendlich dankbar, denn Sie wollten explizit auch meine Sichtweise erfahren um sich ein faires Urteil bilden zu können.

Wenn man deinen Eröffnungsbeitrag so liest, dann steht der Schuldige eigentlich schon fest.

Basiert diese Feststellung auf von dir persönlich erlebten Geschehenissen, oder wurde es dir von Dritten erzählt.?

Da ich beide Parteien nicht persönlich kenne, bin ich bezüglich der Schuldfrage unvoreingenommen.
Vielleicht sind beide Parteien in gleichem Maße schuldig an der Situation.
Also 50:50
Wem kann man dann die Schuld zuschieben?

Sehe schwierige Situation, daran sind schon viel zuviele Familien, Freundschaften, Nachbarschaften zerbrochen.

Das Beste wäre wenn man so eine Situation weder als Beteiligter noch als Außenstehender erleben müsste.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon bauer hans » So Jan 27, 2019 8:47

Neo-LW hat geschrieben:
Ich habe es mehrfach erlebt, daß Großeltern (Tanten) einfach entmündigt wurden.

Heute heisst das vornehm: "Unter Pflegschaft stellen".


so einfach ists nicht :!:
hier hatte der sohn die mutter so unter druck gesetzt,dass sie ihm 60% ihrer hohen renten überwies.
die tochter hatte schon früh betreuungsvollmacht von der mutter erhalten,war aber unfähig,was zu unternehmen,bis ihr jemand "den marsch geblasen hatte",dass sie verantwortlich gemacht werden könne.
sie hatte dann durch einen anwalt bei gericht die betreuungsvollmacht nieder gelegt und der bruder/sohn hatte dann tatsächlich den antrag gestellt,betreuer zu werden.
nach mündlicher verhandlung entschied die richterin,eine profi-betreuerin einzusetzen.
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Estomil » So Jan 27, 2019 12:01

Inwiefern das alles so stimmt wie du schreibst kann natürlich keiner sagen.
Meiner Erfahrung nach sind die Tatsachen meist einseitig oder äußerst verkürzt wenn man sowas nur über dritte hört.

Schliesslich weiss man nicht was im uebergabevertrag steht(zb bezüglich der Übernahme der Reperaturkosten) noch wie sich die Tante sowie die Töchter tatsächlich verhalten.

Womöglich kümmern sich die Töchter nur so sehr um an die Rente zu kommen bzw plündern die Konten. Oder entscheiden einfach Dinge die eigentlich dem Sohn zustehen. Wer weiss das schon ohne genauen Einblick.

Meiner Erfahrung nach entwickeln die weichende erben sehr oft dieverse Eigenarten und betreiben sehr oft Gehirnwäsche bei den alten um doch noch an Geld zu kommen bzw oft auch nur um dem hoferben eine auszuwischen.

Alles schon erlebt. In der Regel bist das auch relativ einfach, da der hoferbe sich über Jahre mit den alten rumschlagen musste und auch vieles Ertragen musste an ueblen Marotten die die alten dann entwickeln. Die weichende erben sind dann schnell Mal viel besser da die ja aerger machen.

Es ist für mich auch durchaus verständlich wenn der Sohn eine Pflegevollmacht hat. Und selbst wenn nicht steht ihm meiner Meinung nach die Entscheidungsvollmacht zu. Insbesondere auch was den Papierkram anbelangt der in der Regel von Leuten über 80 nicht mehr bewältigt werden kann.

Mit der Übergabe des Hofes haben sich die alten ganz bewusst auf dieses Vorgehen eingelassen.
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon HerrSchröder » So Jan 27, 2019 12:03

Um wieder zur eigentlichen Frage zurückzukehren,

das Hausrecht an den vom Wohnrecht umfassten Räumen hat die Mutter. Ein Kernbereich der Nutzung besteht in der Möglichkeit, dort jederzeit Besuch empfangen zu können, welcher deshalb auch Zugang zu den Räumen erhalten muss. Der Sohn kann nicht bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten und so das Hausrecht seiner Mutter unterlaufen.
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Estomil » So Jan 27, 2019 13:52

Wenn er die Vormundschaft hat kann er das natürlich schon machen.
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Neo-LW » So Jan 27, 2019 16:13

Moin,


bauer hans hat geschrieben:
… nach mündlicher verhandlung entschied die richterin,eine profi-betreuerin einzusetzen.


Ha, ha, die Nummer kenne ich auch (aus der näheren Verwandtschaft).

Der Trick geht dann so:

Die 'Profi-Betreuerin' muß eine Inventarliste erstellen, um anzufangen.

Leider 'vergisst' die 'Profi-Betreuerin' verschiedene bewegliche Dinge und Bargeld in die Liste einzutragen.

Nach 2 Jahren hat sie plötzlich keine Lust mehr auf ihren Job.
Dann folgt xy Berufsbetreuer.

XY muß aber mit der alten Inventarliste arbeiten.

Schwund ist immer nur beim ersten Betreuer.

In unserem Fall belief sich der 'Schwund' auf einige 10-tausend Euros.
Alles nicht nachweisbar, weil beweglich.

Zu besonderem Ruhm ist der ***ner Btreuungsverein gekommen.
Auf meine (schriftliche) Anfrage, welche Qualifikation die angestellten Berufsbetreuer hinsichtlich Landwirtschaft
und Ndrs. Höferecht haben, kam die Antwort:
Zit."Wir freuen uns auf neue Aufgaben."
Mit anderen Worten: Null Ahnung - aber vom Gericht bestellt.


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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon FridaB » So Jan 27, 2019 17:31

Estomil hat geschrieben:Wenn er die Vormundschaft hat kann er das natürlich schon machen.


Ihr Sohn hat keine Vormundschaft ( steht auch nirgendwo im Beitrag :roll: ),
die Tante ist noch voll geschäftsfähig.
Grüße Frida
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Neo-LW » So Jan 27, 2019 17:35

Moin,

wie ich schon schrieb:

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

das Vorgetragene ist die illegale Light-Variante.


Olli


Wird immer wieder gerne gemacht.

Ohne Kläger kein Richter …


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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon FridaB » So Jan 27, 2019 17:49

HerrSchröder hat geschrieben:Um wieder zur eigentlichen Frage zurückzukehren,

das Hausrecht an den vom Wohnrecht umfassten Räumen hat die Mutter. Ein Kernbereich der Nutzung besteht in der Möglichkeit, dort jederzeit Besuch empfangen zu können, welcher deshalb auch Zugang zu den Räumen erhalten muss. Der Sohn kann nicht bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten und so das Hausrecht seiner Mutter unterlaufen.


Vielen Dank für die hilfreiche Auskunft !
Grüße Frida
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon urw » So Jan 27, 2019 19:38

An der ganzen Geschichte verwundert mich das hier ->
FridaB hat geschrieben:... eine 80 jährige Tante von mir bewohnt alleine das Dachgeschoss im Hause ihres Sohnes - Hoferbe.

Sie hat dort ein Wohnrecht, das wurde angeblich im Übergabevertrag so geregelt.

Inzwischen ist die Tante wieder in ihrer Wohnung, aber gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr mobil.
1) Warum hat sich die Tante ausgerechnet fürs DG entschieden ?, gab es keine andere Wohnmöglichkeiten ?

2) Besteht evtl. die Möglichkeit DG gg. EG zu tauschen ? (ich würde eher hier ansetzen, als auf die §§)

3) Hat Deine Tante evtl. Demenz ?
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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Re: Übergabevertrag-Wohnrecht-Besuchsrecht

Beitragvon Neo-LW » So Jan 27, 2019 19:47

Moin,

ich kenne so einen Fall, wo die Altenteiler das EG bewohnen,
und die bewirtschaftende Generation das DG.

Das ist ein Krampf.
Jedesmal Treppauf, Treppab.

Ein Aufzug am Haus kann die alte Dame bei Bedarf nach oben bringen.

Wer legal Einfluß auf die alte Dame gewinnen will, muß sich als Vormund eintragen lassen.

Wenn der Sohn pfiffig ist, hat er das schon angeschoben.
Wie man so etwas hinfummelt, habe ich oben beschrieben.


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