Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 6:53

Übergewinnsteuer PV Anlage

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
Antwort erstellen
27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 19:14

Wer noch eine alte PV Anlage mit hohem EEG hat mit über 18 Cent / kwh Einspeisevergütung könnte in die Übergewinnsteuer fallen, alles über 18 Cent/kwh Stromerlös soll vom Staat abgeschöpft werden.
https://www.hauptstadtbuero-bioenergie. ... se-fuehren

https://www.pv-magazine.de/2022/08/30/h ... n-pruefen/
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon rundumadum » Do Okt 06, 2022 20:13

Sollen sie mal probieren... Anwälte und Gerichte werden Ihren Spaß damit haben...
rundumadum
 
Beiträge: 731
Registriert: Mo Jan 24, 2011 22:55
Wohnort: OBB
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Gazelle » Do Okt 06, 2022 20:28

.
Wird das Finanzamt einziehen.

Ist ja ein EU-Gesetz, was in Deutsches Recht umgelabelt wird.

Dazu kommt der geldwerte Vorteil für den Eigenverbrauch.
Der ist natürlich auch abzuführen.
.
Benutzeravatar
Gazelle
 
Beiträge: 2025
Registriert: Fr Jul 01, 2022 21:09
Wohnort: Lüneburger Heide
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 20:53

welchen Preis setzen die dann bei PV Eigenverbrauch an ? wenn die bei Eigenverbrauch 40 Cent marktüblichen Strompreis ansetzen hab ich bei jeder kwh die ich selber verbrauche 22 Cent Übergewinn den ich abgeben muss bei nur 18 Cent Freibetrag ?
Kenne das aus unserer Bullenmast mit Buchführung. Wurde ein Bulle geschlachtet und selber verspeist also nicht verkauft muss ich den Wert versteuern denn das Finanzamt sagt den hätte man auch verkaufen können und dieser entgangene Gewinn muss versteuert werden. Wird dann hier ähnlich aussehen.
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon allgaier81 » Do Okt 06, 2022 21:00

Hallo,

bei PV-Anlagen im alten EEG (die also schon seit 10-15 Jahren diese hohe Vergütung haben) wird das wohl kaum anwendbar sein.
Die haben ja jetzt nicht auf einmal höhere Gewinne (es sei denn man verkauft den Strom an der Börse für 60 Cent).

Man hat ja auch exorbitant höhere Anschaffungskosten für die Anlage gehabt, von daher kann man bei 45 Cent/kWh in den letzten Jahren nicht von exorbitant hohen Gewinnen sprechen.
Gruß, allgaier
allgaier81
 
Beiträge: 2872
Registriert: Di Dez 11, 2012 19:04
Wohnort: nördliches Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 21:11

Da müssen die schon alle Anlagen gleich besteuern und den Eigenverbrauch.
Sonst klagen welche vor Gericht dagegen weil es ungerecht ist. Gleicheitsprinzip. Wenn dann müssen alle Stromerzeuger über 18 Cent abgeben dann geht sowas ohne Probleme vor Gericht durch.
Aber wenn der eine PV Besitzer nur 18 Cent frei hat und der andere PV Besitzer hat 30 Cent frei, ist sowas vor Gericht anfechtbar. Das werden die nicht machen sondern alle gleich behandeln dann ist sowas ohne Probleme umsetzbar.
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Gazelle » Do Okt 06, 2022 21:20

.
Trekko hat geschrieben:welchen Preis setzen die dann bei PV Eigenverbrauch an ? wenn die bei Eigenverbrauch 40 Cent marktüblichen Strompreis ansetzen hab ich bei jeder kwh die ich selber verbrauche 22 Cent Übergewinn den ich abgeben muss bei nur 18 Cent Freibetrag ?


Na, ist doch logisch.
18 Cents ist der Basispreis.
Alle Stunden wo 18 + X gehandelt wurde, muss X als geldwerter Vorteil
abgeführt werden.
Es kann natürlich sein, dass das Finanzamt Quartale mit Durchschnittspreisen bildet.

Es wäre ja wirklichkeitsfremd wenn 'Hein Mück' in seiner Mietwohnung
60 Cents die kWh bezahlen muss, und PV-Besitzer auf ihrem eigegen Betrieb
den lostenlosen Strom nutzen kann, anstelle ihn der Allgemeinheit zur Verfügung
zu stellen.
.
Benutzeravatar
Gazelle
 
Beiträge: 2025
Registriert: Fr Jul 01, 2022 21:09
Wohnort: Lüneburger Heide
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon rundumadum » Do Okt 06, 2022 21:57

Gleichheitsprinzip? Bei Altanlagen hat man einen Einspeisevertrag, der die genaue Höhe und Länge der Vergütung festlegt. Diese nachträglich zu ändern hat überhaupt garnichts mit Gleichheitsprinzip gemein. Habe ich hingegen eine Direktvermarktungsanlage, kann ich genau mit der Mindestvergütung kalkulieren und auf irgendwelche mögliche Börsenpreise wetten... Und ja ich habe beides...

Wenn ein abgeschlossener Vertrag in Deutschland nichts mehr zählt, dann trete ich auch von meinen PV-käufen zurück und möchte meine entstandenen Kosten zurück... :wink:

Auch möchte ich eine Erstattung auf zu hohe Energie, Düngemittelpreise... Da möchte ich auch eine "Übergewinnentlastung"... :wink: :wink: :wink:
rundumadum
 
Beiträge: 731
Registriert: Mo Jan 24, 2011 22:55
Wohnort: OBB
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon rundumadum » Do Okt 06, 2022 22:03

Ach ja ich vergaß, da in dem Fall dann Verträge und Gesetze nichts mehr gelten, möchte ich nachträglich auch meine Abschreibungsmethoden rückwirkend ändern können...
rundumadum
 
Beiträge: 731
Registriert: Mo Jan 24, 2011 22:55
Wohnort: OBB
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 22:13

rundumadum hat geschrieben:Ach ja ich vergaß, da in dem Fall dann Verträge und Gesetze nichts mehr gelten,

was soll die Politik denn sonst machen oder woher sonst soll Geld in die Staatskasse kommen ?
Und ausserdem wird die Mehrheit der Bürger davon profitieren also unterstützen sie jede Bremse ob Mietpreisbremse, Gaspreisbremse, Ölpreisdeckel oder Strompreisbremse was zurzeit alles beraten wird.
Sogar wenn Mieter ihre teuren Heizkosten nicht mehr bezahlen können soll das kein Problem mehr sein also ist das kein Kündigungsgrund mehr hat die SPD angekündigt.
Wohnung, heizen, Nahrungsmittel sind Grundrechte sagen die Politiker was jedem zusteht.
Sowas bringt viele Wählerstimmen bei den nächsten Wahlen.
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 22:32

rundumadum hat geschrieben:Gleichheitsprinzip? Bei Altanlagen hat man einen Einspeisevertrag, der die genaue Höhe und Länge der Vergütung festlegt. Diese nachträglich zu ändern hat überhaupt garnichts mit Gleichheitsprinzip gemein.

Das hast du falsch verstanden, da wird nichts geändert, du bekommst nach wie vor die vereinbarte Vergütung 20 Jahre aufs Konto überwiesen. Nur musst du einen Teil dann wieder abliefern. Entweder über die Steuererklärung oder der Stromkonzern also Grundversorger zieht das wieder ab und es wird von ihm abgeleifert.
Sowas ist ganz sicher kein Vertragsbruch denn es wird ja ausbezahlt, wenn auch wieder abgezogen.
Zuletzt geändert von Trekko am Do Okt 06, 2022 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon rundumadum » Do Okt 06, 2022 22:35

Woher das Geld kommen soll? Wenn man sich ehrlich ist, spielt die Frage keine Rolle mehr, da das ganze System doch schon lange nicht mehr in der Lage ist, die Schulden jemals tilgen zu können.

Wenn man wirklich etwas ändern möchte, wäre die Abschaffung der Merit-Order und eine Rückkehr zur Atomkraft schonmal ein Schritt.

Aber egal, die Politiker werde sowieso vom Ausland nur noch verarscht und sind so dumm es nicht zu merken. Siehe Habeck in Katar und Scholz in Saudi-Arabien. Amerika liefert auch nur zu Höchstpreisen. Also was solls...

Da möchte man Altverträge ändern? Ist dann noch irgendwer so dumm in regenerative Energien zu investieren? Nebenbei bezweifle ich auch, ob dadurch wirklich der Strompreis gebremst wird...
rundumadum
 
Beiträge: 731
Registriert: Mo Jan 24, 2011 22:55
Wohnort: OBB
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon rundumadum » Do Okt 06, 2022 22:38

Klar ist es ein Vertragsbruch, da die Einspeisevergütung gesetzlich geregelt ist. Da kann ich dann auch nachträglich kein Gesezt bringen, das dies aushebelt...

Wäre so, als wenn ich in einer Stadt eine 30er Zone einführe und jedem der dort die letzten 20 Jahre geblitzt wurde nachträglich die Strafe erhöhe, bzw. den Führerschein nehme...
rundumadum
 
Beiträge: 731
Registriert: Mo Jan 24, 2011 22:55
Wohnort: OBB
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 22:39

Man muss vermuten wenn die veröffentlichen alles über 18 Cent wird vom Staat abrasiert und auch bei den Erneuerbaren dann ist da ganz sicher was dran. So hat das Habeck gesagt.
Wie es dann genau aussehen wird, wird man sehen. Mit Glück erst ab 20 Cent.
Ändern können wirs eh nicht.
ich denke das wird frühestens ab 2023 passieren, dieses Jahr haben wir dann noch Schonfrist.
Wie bei der CO2 Steuer auf Holz.
Man sollte aber 2023 vorsorglich gut was zurücklegen von den ausbezahlten Stromerträgen wenn man dann hohe Summen Nachzahlen muss.
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Übergewinnsteuer PV Anlage

Beitragvon Trekko » Do Okt 06, 2022 23:03

rundumadum hat geschrieben:Klar ist es ein Vertragsbruch, da die Einspeisevergütung gesetzlich geregelt ist. Da kann ich dann auch nachträglich kein Gesezt bringen, das dies aushebelt...

Wäre so, als wenn ich in einer Stadt eine 30er Zone einführe und jedem der dort die letzten 20 Jahre geblitzt wurde nachträglich die Strafe erhöhe, bzw. den Führerschein nehme...

Nein ist es nicht. Du bekommst deine vereinbarte Vergütung wie vereinbart ausbezahlt ist somit kein Vertragsbruch nur musst deutlich mehr Steuern zahlen. Die Übergewinnsteuer. Das hat doch mit dem EEG nichts zu tun. Früher musste man auch den Soli zahlen nun ists eben ne andere Steuer.
Eine Klage musst da nicht einreichen denn das wäre Schade um die Zeit und Geld was da sinnlos investierst da chancenlos. Du wirst doch nicht glauben das dir ein Richter Recht geben wird wenn man gegen den Staat oder EU klagt ?
Gazelle hat das oben schon gut erklärt wie das leider ablaufen wird. Sogar beim Eigenverbrauch wie man extra besteuert werden wenn das umgesetzt wird. :?
Trekko
 
Beiträge: 153
Registriert: Do Jun 09, 2022 7:34
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Photovoltaik

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Favorit 10S, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Monti, Steyrer8055

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki