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Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Wini » Di Okt 22, 2024 19:18

Särs liebe Freunde der Stilllegungsflächen,

wie wird eigentlich von Amts wegen geprüft, ob ich die Vorgaben zum Mulchen von Brache-Flächen auch einhalte ?
Soweit mir bekannt, ist es für bestimmte Bracheflächen ausreichend, nur jedes zweite Jahr zu mulchen.
Muß man das erfolgte Mulchen dann irgendwo im Mehrfachantrag dokumentieren ?

Habe natürlich auch keinen Bock, dass alle Jahre durch Bilder mit der FAL-BY-App zu dokumentieren.
Schließlich können die Amtsschimmel auch mal raus aufs Land fahren und frische Brache-Luft schnuppern und das prüfen.
Will natürlich andererseits auch die 2-Jahresfrist nicht verpassen.

Wer kennt sich damit aus ?

Gruß
Wini
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Stoapfälzer » Di Okt 22, 2024 19:32

Habe letzte Woche auch 2 Aufgaben auf der App bekommen "Mindesttätigkeit auf Brache nicht erkannt". :evil:

Da kommen dann Haken die man setzen kann (Ansaatjahr oder nur alle 2 Jahre mulchen ...).

Erkennen ist halt auch schwierig bei einem Waldranstreifen der unter 10 Meter hat und von Ästen komplett überragt wird. :?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mi Okt 23, 2024 18:22

Habe meine Brachen auch dieses Jahr mal wieder gemulcht, Fotos gemacht, gleich hochgeladen, eine Sache von wenigen Minuten. Da braucht kein Prüfer rauskommen der vielleicht noch irgendwas anderes findet. Endlich mal Bürokratieabbau der funktioniert.
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Wini » Mi Okt 23, 2024 20:27

Noch besser für Landwirte und Natur wäre aber, die Bracheflächen überhaupt nicht mehr
zu mulchen und Insekten- und Kleintier-Shredder zu spielen.

Was passiert, wenn ich weder mulche noch mich zum FAL-BY-Affen machen lassen möchte ?

Ich kann doch alle Jahre bei einer Vor-Ort-Kontrolle behaupten, dass ich im
vergangenen Jahr bereits die Mulchpflicht erfüllt habe.

So spare ich Zeit, Diesel und tue was sinnvolles für die Umnwelt

Wie will mir da jemand an die Karre pissen ?
Lasst die Jungs doch raus aufs Land kommen und selber kontrollieren
statt Eure wertvolle Zeit für Mulchen und Bilder machen zu vergeuden.

Gruß
Wini

P.S.
Die aktuelle Flut der FAL-BY-Aufgaben beruht übrigens auf der Tatsache, daß in den letzten Wochen aufgrund
der ständigen Niederschläge und Bewölkung, die Sat-Überwachung komplett versagt hat.
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Agrohero » Do Okt 24, 2024 6:25

Und das schreibt ein biobauernhasser , der sich über die Unkrautsamen der BIOS beschwert!
Geht diese Gefahr nicht von deinen bracheflächen aus ?
Niemand schreibt dir vor einen mulcher benutzen zu müssen , für jemanden der von Hand mit kreuzhacke im Frühjahr Raps und Getreide verpflanzt, sollte das mähen mit der sense doch nichts ausmachen !?
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon bauer hans » Do Okt 24, 2024 6:59

wenn Ampfer und Disteln dominieren,wurden Bracheflächen nicht gepflegt,was gut sichtbar ist.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Johnny 6520 » Do Okt 24, 2024 7:32

bauer hans hat geschrieben:wenn Ampfer und Disteln dominieren,wurden Bracheflächen nicht gepflegt,was gut sichtbar ist.

So ein Schwachsinn, bei mir waren auch eine Menge Disteln aber was soll man machen,wenn man erst nach dem 15.8 mulchen darf!
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 24, 2024 14:43

Ein Kollege hat gerade diese Woche berichtet:
Mehrjähriger Blühstreifen 40 ar hat ihm nach 1Jahr nicht mehr gefallen.
" Ach, das merken die nicht...."
Im 2. Sommer nach der Frühjahrssaat gemulcht.
Verstoß per Sat.- Monitoring festgestellt.
12,5 % Abzug von den Betriebsprämien des ganzen Betriebes !!!

Andersrum:
ÖR 1a erster ha= 1250€
Dafür mach ich doch gern die je 2 georeferenzierten Bilder von der Fläche vor und wärend dem Mulchen.
Schneller und leichter kann hier kein Geld mit Landwirtschaft verdient werden. 8)
Wenn dann diese Brache noch im 5. Jahr eines , bis dahin sauberen Ackerfutters steht, habe ich mit dem Mulcher und den Fotos einen Stundensatz von um 500€ ehrlich verdient, ohne Umkräuter zu vermehren. :P
...Und über die Gründüngung des Mulches die halbe Ernte, der Folgefrucht gesichert.
Zuletzt geändert von langholzbauer am Do Okt 24, 2024 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon bauer hans » Do Okt 24, 2024 15:09

Johnny 6520 hat geschrieben:So ein Schwachsinn, bei mir waren auch eine Menge Disteln aber was soll man machen,wenn man erst nach dem 15.8 mulchen darf!

du sollst ja auch den hintern hoch kriegen und das Stecheisen nutzen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Stoapfälzer » Do Okt 24, 2024 15:55

langholzbauer hat geschrieben:
ÖR 1a erster ha= 1250€
Dafür mach ich doch gern die je 2 georeferenzierten Bilder von der Fläche vor und wärend dem Mulchen.
Schneller und leichter kann hier kein Geld mit Landwirtschaft verdient werden. 8)
Wenn dann diese Brache noch im 5. Jahr eines , bis dahin sauberen Ackerfutters steht, habe ich mit dem Mulcher und den Fotos einen Stundensatz von um 500€ ehrlich verdient, ohne Umkräuter zu vermehren. :P
...Und über die Gründüngung des Mulches die halbe Ernte, der Folgefrucht gesichert.


So sehe ich das auch aber unter den überhängenden Ästen am Waldrand musst erst mal Satellitenempfang haben das war gar nicht so einfach. :regen:

Kann man auch schon Fotos bei der Arbeit hochladen wenn man noch gar nicht aufgefordert wurde?

Was sich in den knapp 10 Meterstreifen zwischen Wald und Maisacker das Jahr über Wildtiere austoben ist der Wahnsinn, solche Pufferstreifen sind wirklich jeden Euro wert!
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 24, 2024 16:15

Da spinne ich den Faden sogar noch weiter, weil vom 1. bis zum 31.10. bei der Mindestbewirtschaftung auf solchen Waldrandstreifen auch das Feinreißig des überfälligen Rückschnitts von Randbäumen nach Entnahme des verwertbaren Knüppelholzes in einem Ritt mit dem Mulcher zerkleinert werden kann.
Aber eigentlich sollten wir solche positiven Möglichkeiten der Kombination von sinnvoller Fördermittelnutzung zur Erhaltung des guten lw. Zustands nicht zu sehr veröffentlichen...
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Johnny 6520 » Do Okt 24, 2024 17:20

bauer hans hat geschrieben:
Johnny 6520 hat geschrieben:So ein Schwachsinn, bei mir waren auch eine Menge Disteln aber was soll man machen,wenn man erst nach dem 15.8 mulchen darf!

du sollst ja auch den hintern hoch kriegen und das Stecheisen nutzen.

Ja Ja,da könntest mit dem Stecheisen nicht mehr anfange! :roll:
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Wini » Fr Okt 25, 2024 12:34

Sind es nicht 1300€ für den 1. ha im ÖR1a ?
Also dafür mache da keine Bilder.

Wer da was wissen will, soll selber raus kommen und gucken.

Agrohero hat geschrieben:Und das schreibt ein biobauernhasser , der sich über die Unkrautsamen der BIOS beschwert!
Geht diese Gefahr nicht von deinen bracheflächen aus ?
Niemand schreibt dir vor einen mulcher benutzen zu müssen , für jemanden der von Hand mit kreuzhacke im Frühjahr Raps und Getreide verpflanzt, sollte das mähen mit der sense doch nichts ausmachen !?


Mähen mit Sense und Abfahren des Schnittgutes ist mir zuviel.

Die Mindesttätigkeit auf ÖR1a-Brachen ist ja nur in jedem zweiten Jahr notwendig.
Der Aufwuchs entweder zu mähen und das Mähgut abzufahren (Entsorgung, keine landwirtschaftliche Verwertung (z. B. Futter, Biogas)) oder
zu zerkleinern und ganzflächig zu verteilen.

Von Sense ist da nix zu lesen im Merkblatt zu den Ökoregelungen :-)

Wer kann mir sagen, wo man die 2-Jahresfrist bzw. die Mulchtätigkeit in schriftlicher Form dokumentiert ?
Kann mich nicht erinnern, dazu in der Flurstücksliste im Mehrfachantrag etwas gelesen zu haben.

Gruß
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Homer S » So Okt 27, 2024 7:23

Wini hat geschrieben:Noch besser für Landwirte und Natur wäre aber, die Bracheflächen überhaupt nicht mehr
zu mulchen und Insekten- und Kleintier-Shredder zu spielen.

Was passiert, wenn ich weder mulche noch mich zum FAL-BY-Affen machen lassen möchte ?

Ich kann doch alle Jahre bei einer Vor-Ort-Kontrolle behaupten, dass ich im
vergangenen Jahr bereits die Mulchpflicht erfüllt habe.

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Die aktuelle Flut der FAL-BY-Aufgaben beruht übrigens auf der Tatsache, daß in den letzten Wochen aufgrund
der ständigen Niederschläge und Bewölkung, die Sat-Überwachung komplett versagt hat.


Hier die Umwelt retten wollen und Flufernacet für die nächsten Jahre bunken.

Ich sags mal ganz ehrlich, du bist ein Depp, ein [zensiert] wie es kaum einen zweiten im LT gibt.
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Re: Überwachung Mulchen von Bracheflächen

Beitragvon Grasland » So Okt 27, 2024 7:48

Wini hat geschrieben:Noch besser für Landwirte und Natur wäre aber, die Bracheflächen überhaupt nicht mehr
zu mulchen und Insekten- und Kleintier-Shredder zu spielen.

Was passiert, wenn ich weder mulche noch mich zum FAL-BY-Affen machen lassen möchte ?

Ich kann doch alle Jahre bei einer Vor-Ort-Kontrolle behaupten, dass ich im
vergangenen Jahr bereits die Mulchpflicht erfüllt habe.

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der ständigen Niederschläge und Bewölkung, die Sat-Überwachung komplett versagt hat.



Also, die Erhaltung stillgelegter Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand, der jederzeit wieder in Produktion überführt werden kann ist eines der Grundprinzipien der EU-KOM für die Gewährung der Agrarzahlungen.
Gut, dass es hier auch Kontrollen gibt und Nachweise erforderlich sind, die sehr niederschwellig sind und wie die anderen Kommentare zeigen leicht erbracht werden können. Wer das nicht machen will oder kann, zu dem sollen die Jungs doch raus aufs Land kommen und selber kontrollieren. Wird dann festgestellt, dass nicht gemulcht oder gemäht wurde und auf der Fläche sich bereits Verbuschung breit macht, müssten sie ihm erklären, dass die Flächenzahlungen auf Null gesetzt werden.
Die Prämien bei Stillegung sind ja durch Kombination mehrere Programme höchst interessant, die Teilnahme beruht rein auf Freiwilligkeit.
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