Särs liebe Freunde der Stilllegungsflächen,
wie wird eigentlich von Amts wegen geprüft, ob ich die Vorgaben zum Mulchen von Brache-Flächen auch einhalte ?
Soweit mir bekannt, ist es für bestimmte Bracheflächen ausreichend, nur jedes zweite Jahr zu mulchen.
Muß man das erfolgte Mulchen dann irgendwo im Mehrfachantrag dokumentieren ?
Habe natürlich auch keinen Bock, dass alle Jahre durch Bilder mit der FAL-BY-App zu dokumentieren.
Schließlich können die Amtsschimmel auch mal raus aufs Land fahren und frische Brache-Luft schnuppern und das prüfen.
Will natürlich andererseits auch die 2-Jahresfrist nicht verpassen.
Wer kennt sich damit aus ?
Gruß
Wini
