Ich würde nicht in teure Überwachungstechnik setzen, es bringt dir nichts, weil du nicht in der Lage bist neben der Ermittlung auch die Strafverfolgung in die eigene Hände zu nehmen.
Mit anderen Worten: Selbst bei gestochen scharfen Aufnahmen kann es dir passieren, das deine Aufnahmen von der Polizei noch nicht einmal gesichtet werden und das Verfahren wegen Geringfügigkeit und Überlastung eingestellt wird.
Ich kann das aufgrund jüngster Erfahrung berichten!
Meine Frau besuchte eine an einer Durchgangsstraße KFZ Werkstatt und verschloß ihr Auto für eine sehr kurze Zeit nicht. Prompt wurde ihre Handtasche mit Geldbörse vom Sitz gestohlen. Die Täter wurden von meiner Tochter beobachet als sie an einer Bushaltestelle die Handtasche filzten und wegwarfen. Meine Tochter (Juristin) erkannte die Täter als Bewohner einer naheliegenden Flüchtlingsunterkunft für Ukrainer.
Es wurde Anzeige erstattet. Der Betreiber der KFZ Werkstatt hat seinen Hof mit profesionellen Überwachungskameras ausgestattet.
Auf dem Videomaterial waren die Täter eindeutig zu erkennen. Dieses Videomaterial wurde der Polizei zur Verfügung gestellt, die sich noch nicht mal Mühe machte, das Video zu sichten! Meine Frau konnte die Speicherkarte unbesehen von der Polizei wieder mitnehmen.
Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt! Angeblich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorhanden.
Die Täter bewegen sich jeden Tag frei im Umfeld des Tatortes! Wenn man jetzt noch die Nachbarschaft vor den Tätern warnt, könnte man noch belangt werden