Am Wagen bzw. an tragenden Teilen wurde ja nichts verändert.
Das du dich da mal nicht täuscht...
Es wurde daran geschweißt (noch dazu etwas angeschweißt), somit liegt eine Veränderung des Rahmens und der Deichsel vor.
Wenn dann hättest du die Krankonsole mit einer Verschraubung ohne Bohrungen in den Rahmen/Deichsel befestigen müssen...(Selbst dann liegt in D schon eine bauliche Veränderung vor, um den Kran als Ladegut deklarien zu können, dürfte keine festen Verbindung zum Wagen vorhanden sein, heißt grob, Kran mit Spannketten/Spanngurten am Wagen festzurren)
Machst du zum Kran hin eigentlich noch ein Lastschutzgitter hin?
