Aktuelle Zeit: Fr Mai 10, 2024 17:55
Botaniker hat geschrieben:Die untere Naturschutzbehörde ist der Landkreisverwaltung zugeordnet. Auf der Homepage deines Landkreises wirst du entsprechende Infos finden.
HL1937 hat geschrieben:Warum soll man bei einer täglichen Nutzflächenversiegelung von 100 ha pro Tag (?) die unwiederbringlich verschwindet, nicht eine Wiese umbrechen dürfen, um Ackerland für die Nahrungsmittelerzeugung zu gewinnen??
o0Julia0o hat geschrieben:O.k., danke. Also wenn die Gemeinde sagt, Garten anlegen(dazu halt umbrechen, sonst kann man ja nix plfanzen) ist in Ordnung dann kann die untere Naturschutzbehörde dagegen sein.
Wovon machen die das abhängig. Oder sagen eh immer nein? Oder kann das unter Auflagen - ein 6stel der Fläche Blühstreifen anlegen, etc. möglich sein?
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