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Umbruchverbot

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Botaniker » Mi Jun 05, 2019 16:25

Da hat aber das eine mit dem anderen gerade gar mal nix zu tun.
Botaniker
 
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon HL1937 » Mi Jun 05, 2019 18:39

Warum soll man bei einer täglichen Nutzflächenversiegelung von 100 ha pro Tag (?) die unwiederbringlich verschwindet, nicht eine Wiese umbrechen dürfen, um Ackerland für die Nahrungsmittelerzeugung zu gewinnen??
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
HL1937
 
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon o0Julia0o » Mi Jun 05, 2019 19:25

Grünlandumbruch käme ja noch oben drauf. Aber ich halte das auch für überzogen. Wenn man jetzt auf 5000m² einen Garten anlegt, wo auch viel Wildblumenwiesenanteil ist. Und man dann auch 1000m² mit Gemüseanbaufläche hat, die dann halt nicht so viel C02 bindet, aber dennoch auch der Natur etwas bietet. Außerdem verbreitet man ja auch Freude an der Natur. Und dient als Multiplikator für Naturschutz. Gibt naturfeindlichere Hobbies als einen Garten, auch wenn das auf den 1. Blick halt nicht so wirkt. Dann ist das doch nicht so wild. Es wird halt oft vergessen das Gärtner, eben nicht nur Gemüse anbauen und Obstbäumchen plfanzen. Wobei auch letztere Co2 binden. Sondern eben auch aktiv Wiesenteile abmagern und pflegen.

Botaniker hat geschrieben:Die untere Naturschutzbehörde ist der Landkreisverwaltung zugeordnet. Auf der Homepage deines Landkreises wirst du entsprechende Infos finden.

O.k., danke. Also wenn die Gemeinde sagt, Garten anlegen(dazu halt umbrechen, sonst kann man ja nix plfanzen) ist in Ordnung dann kann die untere Naturschutzbehörde dagegen sein.

Wovon machen die das abhängig. Oder sagen eh immer nein? Oder kann das unter Auflagen - ein 6stel der Fläche Blühstreifen anlegen, etc. möglich sein?
o0Julia0o
 
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Botaniker » Mi Jun 05, 2019 20:46

HL1937 hat geschrieben:Warum soll man bei einer täglichen Nutzflächenversiegelung von 100 ha pro Tag (?) die unwiederbringlich verschwindet, nicht eine Wiese umbrechen dürfen, um Ackerland für die Nahrungsmittelerzeugung zu gewinnen??


Du darfst von mir aus so viel Grünland umbrechen wie du möchtest.
Ich meine halt, dass hat nix mit der Frage nach Flächenversiegelung zu tun.
Es ist irgendwie schwierig Themen zu vermengen.

o0Julia0o hat geschrieben:O.k., danke. Also wenn die Gemeinde sagt, Garten anlegen(dazu halt umbrechen, sonst kann man ja nix plfanzen) ist in Ordnung dann kann die untere Naturschutzbehörde dagegen sein.

Wovon machen die das abhängig. Oder sagen eh immer nein? Oder kann das unter Auflagen - ein 6stel der Fläche Blühstreifen anlegen, etc. möglich sein?


Wenn du dir nen Garten anlegen willst und dir dafür ein paar m² Grünland umbrichst, wird die UNB kaum was dagegen haben.
Wenn du das dann auch noch garnierst mit Blühwiese für Insekten, sind sie vielleicht sogar begeistert.
Ich würde da einfach mal anrufen, wenn man anständig fragt, gibt’s in der Regel auch ne anständige Antwort.
Botaniker
 
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