Wir in Bayern haben seit 2014 ein Umbruchverbot. Nun hat dieses Frühjahr ein Biogaser mindestens 15 ha Dauergrünland umgebrochen ohne eine Ersatzfläche einzusäen.
Auch Nachfrage gab er an es gäbe einfache 2 Möglichkeiten.
Entweder die Dauergrünlandfläche im Mehrfachantrag nicht angeben und selber umbrechen, dann ein Jahr später wieder als Ackerfläche neu in den Mehrfachantrag aufnehmen.
oder die Grünlandflächen an eine oder mehrere Privatpersonen verpachten der keinen Mehrfachantrag stellt, der bricht in diesem Jahr um und im nächsten Jahr nimmt man die Fläche als Acker wieder im Mehrfachantrag auf.
Zudem könnte man noch an einen Kleinerzeuger das Dauergrünland für 1 Jahr verpachten, der darf auch umbrechen und man nimmt ein Jahr später den Acker zurück.
Wer oder was ist denn eigentlich ein Kleinerzeuger ?
Geht das wirklich so einfach ?