Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Feb 11, 2026 17:42

Umbruchverbot

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Umbruchverbot

Beitragvon Mr.T. » Di Jul 05, 2016 16:25

Wir in Bayern haben seit 2014 ein Umbruchverbot. Nun hat dieses Frühjahr ein Biogaser mindestens 15 ha Dauergrünland umgebrochen ohne eine Ersatzfläche einzusäen.
Auch Nachfrage gab er an es gäbe einfache 2 Möglichkeiten.
Entweder die Dauergrünlandfläche im Mehrfachantrag nicht angeben und selber umbrechen, dann ein Jahr später wieder als Ackerfläche neu in den Mehrfachantrag aufnehmen.
oder die Grünlandflächen an eine oder mehrere Privatpersonen verpachten der keinen Mehrfachantrag stellt, der bricht in diesem Jahr um und im nächsten Jahr nimmt man die Fläche als Acker wieder im Mehrfachantrag auf.
Zudem könnte man noch an einen Kleinerzeuger das Dauergrünland für 1 Jahr verpachten, der darf auch umbrechen und man nimmt ein Jahr später den Acker zurück.

Wer oder was ist denn eigentlich ein Kleinerzeuger ?

Geht das wirklich so einfach ?
Benutzeravatar
Mr.T.
 
Beiträge: 1624
Registriert: Mo Okt 20, 2008 8:36
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Jungspund » Di Jul 05, 2016 18:13

Möglichkeit 1 scheidet aus, da du verpflichtet bist alle Flächen die du bewirtschaftest anzugeben. Kein Antrag zu stellen wäre evtl eine Möglichkeit. Je nach Betriebsgröße aber nicht relevant.
Jungspund
 
Beiträge: 795
Registriert: Di Jan 06, 2009 13:30
Wohnort: Baden Württemberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Riedbauer » Di Jul 05, 2016 18:56

Ob das nun im Wilden Osten wieder anders ist weiß ich nicht, in Ba-Wü ist das so:

Grünlandumbruch ist durch Länderregelung geregelt (§27a LLG). Es ist also imGrund egal ob die Flächen im Mehrfachantrag (Gemeinsamer Antrag in Ba-Wü) angegebene werden oder nicht. Auch Privatleute dürfen ihr Wiese, sofern sie als landwirtschaftliche Fläche geführt wird (Kleingärten sind hier ausgenommen denke ich) nicht in Acker umbrechen, bzw. umwandeln. Es wird aber nun auch im Ba-Wü eine unterscheidung in neues und altes Dauergrünland gemacht...Furchbar kompliziert (was auch sonst), da hier die EU-Rechtsprechung für einigen Wirbel gesorgt hat. Sollte Bayern das Umbruchverbot erst mit den neuen EU-Regelungen für das Greening bekommen hat, dann stimmt das sogar denke ich, denn dann sind nur Betriebe vom Umbruchverbot betoeffen, die auhc Greeninglesitungen beziehen....Weiß nun aber nicht seit wann Bayern eine solche Regelung hat. Kleinerzeuger sind vom Greening befreit, (genau wie auch ökologisch wirtschaftende Betriebe beispielsweise), diese müssen dann auch das Grünland nicth erhalten udn dürfen ersatzlos umbrechen.

Halte es aber auch für unklug Flächen nicht im Antrag zu melden, denn das verstößt definitiv gegen die Regelungen.

Grüße
Riedbauer
 
Beiträge: 29
Registriert: Fr Jul 01, 2016 19:40
Wohnort: Oberschwaben / Kreis RV
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Jul 06, 2016 12:04

Die Flächen einfach im MFA für ein Jahr abmelden geht nicht, denn diese werden ja aus dem System nicht gelöscht, sondern für dieses eine Jahr lediglich unter einem "Auffangbetrieb bzw. Amtsbetriebsnummer" zwischengespeichert. Alle damit verbundenen Fördermerkmale bleiben erhalten, somit auch der Status DG.
Was aber auch ne Möglichkeit sein kann, dass über die Jahre sich optisch als DG präsentierende Flächen tatsächlich immer noch als Status Acker geführt wurden, aufgrund von, z.B. AUM oder einfach falsch angegebenen Nutzungscodes...
Hofer_Pörndorf
 
Beiträge: 412
Registriert: So Jun 25, 2006 16:24
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Grenzwächter » Mi Jul 06, 2016 12:16

Werden in Bayern auch Umbruchrechte/ Ausgleichsflächen gehandelt wie in NRW. Das könnte dann der Ausgleich gewesen sein.
Grenzwächter
 
Beiträge: 724
Registriert: Fr Okt 03, 2014 18:32
Wohnort: Nordhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Jul 06, 2016 15:58

In Bayern darf gewissen Fällen darf auch ohne Ersatzeinsaat umgebrochen werden.
Wo aber für einen DG-Umbruch eine Ersatzeinsaat notwendig ist, kann diese auch in einem anderen Betrieb durchgeführt werden. Im landw. Wochenblatt liest man immer wieder mal Annoncen, dass jemand DG Ersatzflächen zu einsäen anbietet. Gegen eine Geldzahlung natürlich. Dass es Umbruchrechte (z.b. ähnlich wie ZA) geben soll, davon weiß ich jedoch nichts.
Hofer_Pörndorf
 
Beiträge: 412
Registriert: So Jun 25, 2006 16:24
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon T5060 » Mi Jul 06, 2016 16:44

Es war lange vorher Zeit... wer halt geschlafen hat .... :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35539
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot wer kennt denn jemanden ?

Beitragvon gzw » Fr Aug 05, 2016 0:11

ist jetzt wirklich meine FRAGE ! GIBT es überhaupt jemanden HIER der einen Grünlandumbruch heuer gengehnmigt bekommen hat ! Ich kenne keinen einzigen der auch nur einen Qudratmeter genehmigt bekommen hat...selbst die Gerichte stellen sich auf die Seite und sagen...Gründlanderhalt....wenn die untere naturschutzbehörde nicht zustimmt (und die stimmt prinzipiell nicht zu) dann geht nix....und sobald einer im FN einen Acker angibt, wo im Vorjahr Grünland war...geht die meldung ans Landratsamt und aus is.....betrifft auch und sogar Kleinerzeuger und Öko-betriebe....es wird nach meiner kenntnis nix mehr genehmigt....aber bitte hier posten, wenns jemand besser weiss....
gzw
 
Beiträge: 45
Registriert: Mi Mär 18, 2015 0:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon broitbeil » Fr Aug 05, 2016 6:15

Wenn du an anderer Stelle wieder Grünland einsäst, ist das in Ba-Wü kein Problem.
broitbeil
 
Beiträge: 1327
Registriert: Do Nov 30, 2006 12:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon MF 5465 » So Aug 07, 2016 15:18

Hier. Wir haben 4,3ha umgebrochen.
Ein Landwirt aus Süd-Oberbayern hat dafür angelegt.
Dauert seine Zeit - wird aber (jedenfalls bei uns) in 90% der Fälle genehmigt (solange die UNB die Flächen nicht als ökologisch wertvoll einstuft).

:prost:
Sepp
Wenn mir Tetris eines gelehrt hat, dann, dass sich Probleme aufstapeln und Erfolge verschwinden.
MF 5465
 
Beiträge: 2538
Registriert: So Mär 27, 2011 20:26
Wohnort: nördl. Oberbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon o0Julia0o » Di Jun 04, 2019 14:31

Riedbauer hat geschrieben:Grünlandumbruch ist durch Länderregelung geregelt (§27a LLG). Es ist also imGrund egal ob die Flächen im Mehrfachantrag (Gemeinsamer Antrag in Ba-Wü) angegebene werden oder nicht. Auch Privatleute dürfen ihr Wiese, sofern sie als landwirtschaftliche Fläche geführt wird (Kleingärten sind hier ausgenommen denke ich) nicht in Acker umbrechen, bzw. umwandeln.

Wenn Privatleute ihre Wiese umbrechen, ist das strafbar? Oder nur, wenn sie Prämien beantragen?
o0Julia0o
 
Beiträge: 64
Registriert: Mo Apr 29, 2019 17:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Botaniker » Di Jun 04, 2019 20:26

Hallo,
in Hessen muss das die untere Naturschutzbehörde genehmigen.
Botaniker
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon o0Julia0o » Di Jun 04, 2019 23:11

Danke. Also wenn man bei der Gemeinde nachfragt, und die o.k. sagen, dann ist es erlaubt als Privatman? Oder hängt die Untere Naturschutzbehörde nicht mit der Gemeinde zusammen?
o0Julia0o
 
Beiträge: 64
Registriert: Mo Apr 29, 2019 17:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon Botaniker » Mi Jun 05, 2019 16:09

Die untere Naturschutzbehörde ist der Landkreisverwaltung zugeordnet. Auf der Homepage deines Landkreises wirst du entsprechende Infos finden.
Botaniker
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruchverbot

Beitragvon HL1937 » Mi Jun 05, 2019 16:15

Wenn Umgehungsstraßen, neue Gewerbegebiete trotz leerstehender Fabrikhallen ausgewiesen werden oder Negerbuden aus Containern ohne Begrünungsplan gebaut werden, kann das mit dem Umbruch von Grünland doch nicht so schlimm sein? Oder täusche ich mich da?
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
HL1937
 
Beiträge: 4681
Registriert: Mi Feb 14, 2007 20:06
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Pumuckel

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki